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	<title>foodsharing2 - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-04-08T20:02:38Z</updated>
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		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Lieferschein&amp;diff=8014</id>
		<title>Lieferschein</title>
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		<updated>2018-07-05T08:58:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;#039;&amp;#039;(noch in Arbeit)&amp;#039;&amp;#039;  Von manchen Betrieben werden wir aufgefordert, Lieferscheine auszufüllen. Dies wird insbesondere von einigen Kooperationspartnern erwart…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;(noch in Arbeit)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von manchen Betrieben werden wir aufgefordert, Lieferscheine auszufüllen. Dies wird insbesondere von einigen Kooperationspartnern erwartet. Um der Rückverfolgbarkeit gerecht zu werden ohne Arbeitsabläufe zu behindern, erarbeitete der foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit dem BMEL einen bundeseinheitlichen Lieferschein mit vereinfachtem Dokumentationsverfahren. Dieser kann von allen foodsharing-Gruppen in Deutschland genutzt werden. In der Schweiz und Österreich müssen aufgrund anderer Rechtslagen ggf. eigene Regelungen mit dortigen Behörden oder Ministerien ausgearbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wichtige Downloads==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Anleitung (in Arbeit)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.foodsharing.de/images/1/15/Lieferschein_foodsharing_%28einheitlich%29.pdf Einheitlicher Lieferschein (D)]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Datei:Lieferschein_foodsharing_(einheitlich).pdf&amp;diff=8013</id>
		<title>Datei:Lieferschein foodsharing (einheitlich).pdf</title>
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		<updated>2018-07-05T08:58:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: Manuel lud eine neue Version von Datei:Lieferschein foodsharing (einheitlich).pdf hoch&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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		<title>Datei:Lieferschein foodsharing (einheitlich).pdf</title>
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		<updated>2018-07-05T08:55:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: Manuel lud eine neue Version von Datei:Lieferschein foodsharing (einheitlich).pdf hoch&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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		<title>Datei:Lieferschein foodsharing (einheitlich).pdf</title>
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		<updated>2018-07-05T08:51:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Datei:Satzung_foodsharing_eV_Bundesweit_Sitz_Koeln.pdf&amp;diff=7837</id>
		<title>Datei:Satzung foodsharing eV Bundesweit Sitz Koeln.pdf</title>
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		<updated>2018-04-26T17:47:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: Manuel verschob die Seite Datei:Satzung foodsharing e.V. 2016-12-04.pdf nach Datei:Satzung foodsharing eV Bundesweit Sitz Koeln.pdf: Damit nicht bei jedem neuen Datum eine neue Seite erstellt werden muss&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist die Satzung des momentanen foodsharing e.V.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie ist gedacht für eine Art Förderverein, wie sich der foodsharing e.V. momentan auch versteht - und deswegen NICHT übertragbar als Muster für Ortsvereine oder einen Dachverband - da weder das &amp;quot;Alltagsgeschäft&amp;quot; der Ortsgruppen abgedeckt sind noch der Verein auf mehrere juristische Personen als Mitglieder ausgelegt ist.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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		<updated>2018-04-26T17:44:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: Manuel lud eine neue Version von Datei:Satzung foodsharing e.V. 2016-12-04.pdf hoch&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist die Satzung des momentanen foodsharing e.V.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie ist gedacht für eine Art Förderverein, wie sich der foodsharing e.V. momentan auch versteht - und deswegen NICHT übertragbar als Muster für Ortsvereine oder einen Dachverband - da weder das &amp;quot;Alltagsgeschäft&amp;quot; der Ortsgruppen abgedeckt sind noch der Verein auf mehrere juristische Personen als Mitglieder ausgelegt ist.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Pressetext&amp;diff=6934</id>
		<title>Pressetext</title>
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		<updated>2017-12-02T10:31:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__TOC__&lt;br /&gt;
Hier geht es zu den Kurzversionen der [[Pressetext_kurz|Pressetexte]].&lt;br /&gt;
==Pressetext Nov 2017==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;als PDF-Datei zum ausdrucken und herunterladen&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Datei:2017-11_Pressetext_foodsharing.pdf]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Text===&lt;br /&gt;
Foodsharing ist eine 2012 entstandene Initiative gegen Lebensmittelverschwendung. Wir “retten” überproduzierte und nicht gewollte Lebensmittel vor der Tonne und verteilt sie unentgeltlich an Interessierte, Bedürftige und Organisationen wie z.B. Obdachlosenheime . &lt;br /&gt;
Durch 200.000 registrierte NutzerInnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und über 30.000 freiwillige Foodsaver ist die Initiative mittlerweile zu einer internationalen Bewegung geworden, die bisher mehr als 11 Millionen Kilogramm Lebensmittel vor der Vernichtung bewahrt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem aktiven &amp;quot;Lebensmittelretten&amp;quot; verstehen wir uns auch als eine bildungspolitische Bewegung, die sich den nachhaltigen Umwelt- und Konsumzielen der Vereinten Nationen verpflichtet fühlt. &lt;br /&gt;
Wir sind dabei in folgenden Aktionsräumen tätig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- &#039;&#039;&#039;Umdenken:&#039;&#039;&#039; foodsharing bringt die aktuellen Probleme der globalisierten Weltwirtschaft zum Anfassen nahe, und regt so zu einem wirklichen Umdenken an. Über das Wissen zum Klimawandel, Umweltzerstörung und globaler Ausbeutung hinaus, zeigen wir Wege zum konkreten Handeln auf. Bei unseren Aktiven beobachten wir eine Auseinandersetzung mit den genannten Themen, einen nachhaltigeren Konsum, und Änderungen im Alltagsverhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- &#039;&#039;&#039;Integration, Gemeinschafts- und Gesellschaftsbildung:&#039;&#039;&#039; foodsharing bildet lokale Gemeinschaften, und dies beispielsweise auch mit Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, Menschen mit Behinderung, Menschen ohne Arbeit, älteren Menschen, und geflüchteten Menschen. Diese erfahren wieder eine Einbindung, einen Kontakt auf Augenhöhe ohne Stigmatisierung, und eine große Wertschätzung in ihrem Engagement bei foodsharing.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- &#039;&#039;&#039;Bildungsarbeit:&#039;&#039;&#039; Zu den Themen Nachhaltigkeit, gesunde Ernährung und Lebensmittelverschwendung veranstalten wir dezentrale Bildungsworkshops an Schulen, bieten gemeinschaftliche Kochevents und Diskussionsrunden an, und halten Vorträge und Lesungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- &#039;&#039;&#039;Politik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:&#039;&#039;&#039; Wir setzen uns beispielsweise für einen Wegwerf-Stopp für Supermärkte ein (wie dies bereits in anderen EU-Ländern umgesetzt wurde) und fordern Transparenz über die gesamte Lebensmittelkette. Wir unterstützen alternative Ernährungskonzepte wie die Solidarische Landwirtschaft, engagieren uns gegen jegliche Art von Verpackungs-Wahnsinn und gegen unnötige Handelsnormen, die zu großen Teilen zu der Lebensmittelverschwendung beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- &#039;&#039;&#039;Vernetzung:&#039;&#039;&#039; wir fördern regelmäßig die Vernetzung durch gemeinsame Aktionen mit anderen Nachhaltigkeits-Initiativen - in Groß- und Kleinstädten und auch verstärkt in ländlichen Regionen. Die meisten Akteure haben Interesse an einem nachhaltigeren Umgang mit Lebensmitteln, so daß auch längerfristige Kooperationen entstehen. Eine solche Vernetzung gibt es bereits über gemeinsame Kochevents/Schnippeldiskos, Nachbarschaftsgruppen, urban-gardening Aktionen, Fahrraddemos/Critical Mass, Tauschläden, Repair-Cafes, Ständen (zb. bei Straßenfesten oder auf Messen), auf Festivals, und in vielen weiteren Zusammenhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pressetext Mai 2014==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;als PDF Datei zum ausdrucken und herunterladen&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Datei:Pressetext.pdf]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
===Text===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weltweit landen jedes Jahr rund 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel auf dem Müll.¹ Das entspricht dem Ertrag einer bewirtschafteten Fläche der 1,5-fachen Größe des europäischen Kontinents. Der Dokumentarfilm „Taste the Waste“ (2011) zeigt eindrucksvoll, wie alleine in Deutschland jährlich bis zu 20 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet werden. Der Regisseur Valentin Thurn wollte mehr unternehmen, als nur auf die Problematik hinzuweisen. Er gründete deshalb mit Gleichgesinnten im Sommer 2012 den foodsharing-Verein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel ist es, die Wertschätzung für Lebensmittel zu steigern, Menschen für das Thema zu sensibilisieren und im Internet unter foodsharing.de eine Plattform gegen die Verschwendung zu etablieren, auf der Privatpersonen, HändlerInnen, Vereine und ProduzentInnen überschüssige Lebensmittel kostenlos anbieten können. Das Prinzip ist denkbar einfach: Registrierte NutzerInnen können digitale Essenskörbe erstellen und damit zu verschenkende Lebensmittel anbieten. Andere foodsharing-NutzerInnen können solche Essenskörbe auf einer Übersichtskarte für ihre Region einsehen, bei Interesse anfragen und sich mit den Anbietenden zur Abholung der Lebensmittel verabreden. Um auch Menschen zu erreichen, die keinen Internetzugang haben und um die Verteilung von zu verschenkenden Lebensmitteln zu vereinfachen, gibt es über 300² Fair-Teiler (öffentlich zugängliche Kühlschränke/Regale, in denen überschüssige Lebensmittel zur Verfügung gestellt und für den eigenen Bedarf entnommen werden können). Seit dem Start von foodsharing.de im Dezember 2012 haben sich über 110.000 Menschen aus dem deutschsprachigen Raum auf der Webseite registriert und bei Facebook hat die Bewegung mehr als 82.000 Fans.² &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um nicht nur im privaten Bereich gegen Lebensmittelverschwendung aktiv zu sein, hat Raphael Fellmer, der sich seit Jahren mit seinem Konsumstreik gegen die Verschwendung von Ressourcen einsetzt, die Initiative der LebensmittelretterInnen in Berlin gestartet. Dabei werden noch genießbare, aber nicht mehr verkäufliche, Lebensmittel von Ehrenamtlichen bei Betrieben abgeholt und verteilt. Das Projekt Lebensmittelretten.de, das in tausenden Stunden komplett unentgeltlich von Raphael Wintrich programmiert wurde, wurde zunächst zum offiziellen Freiwilligen-Netzwerk von foodsharing, bis es im Dezember 2014 zur Fusion der beiden Plattformen kam. Mittlerweile gibt es in fast allen großen Städten im deutschsprachigen Raum so genannte Foodsaver (LebensmittelretterInnen), die mit immer mehr Supermärkten, Bäckereien, Gastronomie- und anderen Lebensmittelbetrieben Kooperationen pflegen und sich gemeinsam gegen die Lebensmittelverschwendung einsetzen. Hierbei werden alle abgeschriebenen bzw. aussortierten Lebensmittel abgeholt und verteilt. Die Foodsaver sortieren die Lebensmittel selbständig nach Verwertbarkeit und verteilen die noch genießbaren Produkte weiter. Damit die Rechtssicherheit der Lebensmittelspenderbetriebe gewährleistet ist, haben alle Foodsaver eine Rechtsvereinbarung akzeptiert, mit der sie die volle Verantwortung für die abgeholten Lebensmittel übernehmen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ein Großteil der geretteten Lebensmittel wird von den Foodsavern an NachbarInnen, Menschen auf der Straße, gemeinnützige Projekte, Vereine, Tafeln, Suppenküchen, FreundInnen und über die foodsharing-Plattform verteilt. Dabei gilt sowohl für die digitalen Essenskörbe als auch für die geretteten Lebensmittel von Betrieben, dass jeglicher Verkauf untersagt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
foodsharing sieht sich als Ergänzung und Unterstützung der über 900 Tafeln in Deutschland. Als flexible, lokal organisierte Initiativen können Foodsaver auch Kleinstmengen und Produkte über Mindesthaltbarkeitsdatum, die ganze Woche sowie auch an Wochenenden/Feiertagen oder spontan abholen. Von Betrieben, die mit einer Tafel oder einer ähnlichen Initiative zusammenarbeiten, werden nur Lebensmittel abgeholt, die von jenen aus rechtlichen oder logistischen Gründen nicht verwendet werden. Es ist umso erfreulicher, wenn der karitative Gedanke der Tafeln mit dem foodsharing-Motto „verwenden statt verschwenden“ einhergeht. Die im April 2015 geschlossene Kooperation von foodsharing und dem Bundesverband Deutsche Tafel ist ein starkes Signal, um in Zukunft gemeinsam noch mehr Lebensmittel vor der Vernichtung zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2012 haben Valentin Thurn und Stefan Kreutzberger die Initiative “Genießt uns!” initiiert, in der foodsharing mit der Welthungerhilfe, dem WWF, der Verbraucherzentrale NRW und dem Bundesverband Deutsche Tafel kooperiert. “Genießt uns!” vergibt einen Preis für vorbildliche Unternehmen, die die Lebensmittelverschwendung eingeschränkt haben. Die Erfolge werden von der Fachhochschule Münster wissenschaftlich untersucht und der Preis wurde auf der Anuga 2015 zum ersten Mal verliehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir sind besonders stolz, dass sich Foodsaver, BotschafterInnen, der Vereinsvorstand und alle anderen Engagierten ehrenamtlich und aus innerer Motivation und Überzeugung bei foodsharing einbringen. Ob beim Retten der Lebensmittel, bei der Organisation, bei Rechts- und Hygienefragen, beim Programmieren, bei Übersetzungen und in vielen weiteren Bereichen: Alle Beteiligten helfen unentgeltlich mit und machen damit das Projekt wie auch dessen Internationalisierung erst möglich. Selbst der Webspace und die Domains werden kostenlos vom Öko-Webhoster Manitu zur Verfügung gestellt, ebenso wie Drucksachen, Räumlichkeiten für Treffen und vieles mehr. Die Plattform foodsharing.de ermöglicht es Menschen, sich selbständig gegen die Verschwendung stark zu machen, bringt Gleichgesinnte zusammen, hilft Bedürftigen und schafft soziale Kontakte. So wird foodsharing in Zukunft vermehrt als Vermittler zwischen Lebensmittelbetrieben und Vereinen, Initiativen, Hausprojekten und anderen gemeinnützigen Einrichtungen auftreten und somit diejenigen, die überschüssige Waren haben, mit denen verbinden, die die gespendeten Lebensmittel verwerten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mittlerweile sind über 11.000 engagierte Menschen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz akkreditierte Foodsaver². Rund 350 foodsharing-BotschafterInnen² koordinieren die Foodsaver-Gruppen in den jeweiligen Regionen, Städten und Bezirken, veranstalten foodsharing-Treffen, öffentliche Events und kümmern sich um bestehende und neue Kooperationen mit Lebensmittelspenderbetrieben. Derzeit kooperiert foodsharing mit über 2.000 Betrieben², darunter führende BiohändlerInnen wie Bio Company und Super Bio Markt, die foodsharing aktiv unterstützen. Täglich finden rund 1.000 Abholungen statt, wodurch bereits 2,6 Mio. kg Lebensmittel gerettet² werden konnten und regelmäßig an über 100.000 Menschen verteilt werden. Insgesamt wurden bei den Kooperationspartnern schon über 200.000 Abholungen gemeistert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel für das Jahr 2015 ist es, das Thema Lebensmittelverschwendung durch öffentliche Aktionen, Vorträge, Konferenzen, Vertretung auf Messen und Festivals sowie durch Medienauftritte weiter in die Mitte der Gesellschaft zu tragen, um einen Diskurs anzuregen, der auch politische Tragweite hat. Dazu wurde im Juli 2015 die Petition “Leere Tonne” ins Leben gerufen, um zusammen mit Aktion Agrar und Slow Food Youth Deutschlands einen Wegwerfstopp bei Supermärkten und anderen Lebensmittelbetrieben zu erreichen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerdem soll foodsharing Open Source zur Verfügung gestellt werden, wodurch die Software der hier entwickelten Plattform weltweit genutzt und einfach angepasst werden kann. Wir wollen unser im deutschen Sprachraum gesammeltes Wissen nutzen und Menschen aus anderen Ländern zugänglich machen. Besonders in der Aufbauphase möchten wir die neuen Regionen beim Lebensmittel retten begleiten, um einen reibungslosen Start zu ermöglichen. Für die internationale kosten- werbefreie Plattform des Retten und Teilens von Lebensmittel und anderen Ressourcen, haben wir die WuppDays ins Leben gerufen, bei dem rund 30 EntwicklerInnen, ProgrammiererInnen, DesignerInnen und andere Engagierte gemeinsam das Fundament für die weltweit kosten- und werbefreie Open-Source-Plattform gelegt haben. Vorrausichtlich im ersten Quartal 2016 wird die komplett neu programmierte Version von foodsharing online gehen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verweise&lt;br /&gt;
[1] Jenny Gustavsson et al. (2011): Global Food Losses and Food Waste. Food and Agriculture Organization (FAO), Rome. Link&lt;br /&gt;
[2] Stand: 01.11.2015, foodsharing.de&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
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		<title>Öffentlichkeitsarbeit - Guideline</title>
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		<updated>2017-12-02T10:21:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;Guidelines für Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere mit der Presse &amp;amp; Medien):&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
___TOC___&lt;br /&gt;
==Wie gehen wir in der Öffentlichkeit vor bei Vorträgen, im Umgang mit Presse, Medien, Betrieben etc.?==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Presse- und Medienarbeit dürfen grundsätzlich nur BotschafterInnen machen bzw. Foodsaver in Anwesenheit von diesen. Folgende wichtige Dokumente, die für Öffentlichkeitsarbeit und foodsharing im Allgemeinen wichtig sind, müssen gelesen und verinnerlicht sein:&lt;br /&gt;
* [[Briefing Öffentlichkeitsarbeit]]&lt;br /&gt;
* [[Wer darf Öffentlichkeitsarbeit machen?]]&lt;br /&gt;
* [[BotschafterIn]]&lt;br /&gt;
* [[Checkliste Kooperationsaufbau und Kooperationspflege]]&lt;br /&gt;
* [[Fair-Teiler Regeln und Voraussetzungen]]&lt;br /&gt;
* [[Foodsaver]]&lt;br /&gt;
* [[Glossar]]&lt;br /&gt;
* [[Hintergrund und Mission von foodsharing]]&lt;br /&gt;
* [[Kontext und Selbstverständnis]]&lt;br /&gt;
* [[Rechtsvereinbarung]] bzw. [[Rechtsvereinbarung Österreich]]&lt;br /&gt;
* [[Umgang mit Geld bei foodsharing]]&lt;br /&gt;
* [[Verhaltensregeln]]&lt;br /&gt;
* [[Verstoß]]&lt;br /&gt;
* [[Vertrauensbanane]]&lt;br /&gt;
* [[Vorlage eMail neue Foodsaver ohne Region]]&lt;br /&gt;
* [[Betriebsverantwortliche]] 		&lt;br /&gt;
* [[foodsharing und Bedürftigkeit]]&lt;br /&gt;
* [[Vorteil für den Lebensmittelspenderbetrieb]]&lt;br /&gt;
* [[Wie umgehen mit Betrieben, die nicht kooperieren wollen]]&lt;br /&gt;
* [[Geschichte von foodsharing]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wenn die Medien/JournalistInnen bei einem Betrieb filmen oder fotografieren wollen, immer rechtzeitig vorher mit dem/der InhaberIn absprechen, ob es in Ordnung ist, dass gefilmt, fotografiert oder der Betrieb genannt wird und abklären, unter welchen Umständen Dreharbeiten/Fotos stattfinden können, ohne dass der Ablauf des Betriebes gestört wird. &lt;br /&gt;
** Bei Kettenbetrieben/Franchises ist es wichtig, mit genügend Vorlauf Kontakt zu den jeweiligen Verantwortlichen von foodsharing aufzunehmen, also den KAMs (Key Account Manager). Diese setzen sich wiederum als AnsprechpartnerIn mit der Zentrale in Verbindung und leiten die Zu- oder Absage an Dich weiter (inklusive Vorstellungen, wie Dreharbeiten/Fotos bzw. Nennung stattzufinden haben, woran sich auch ausdrücklich gehalten werden muss).&lt;br /&gt;
* Bei Fair-Teilern oder anderen Orten, an denen gefilmt/fotografiert werden soll, gilt dasselbe wie bei Betrieben (Punkt 2). Auch bei öffentlich zugänglichen Fair-Teilern, für die auf den ersten Blick niemand zuständig zu sein scheint, gilt es, mit dem verantwortlichen Foodsaver des Fair-Teilers zu sprechen und sich über die aktuelle Lage zu informieren, denn es gibt de facto keinen Fair-Teiler, der nicht in der Verantwortung von einem Verein, Privathaushalt, Firma, Kirche etc. steht. Es gilt für Dreh und Fotoaufnahmen auf Folgendes zu achten: &lt;br /&gt;
**  Drehgenehmigung von den Verantwortlichen des Fair-Teilers (egal, ob privat aufgestellt oder von einem Verein, Uni, Kirche oder ähnlichem) einholen&lt;br /&gt;
**  dafür sorgen, dass dieser sauber und anschaulich ist &lt;br /&gt;
**  entsprechende Dokumente (Hygieneplan (Reinigungsprotokoll), Regeln, foodsharing-Logo, ggf. Statement ‘Politik und Religion’) aushängen.&lt;br /&gt;
* Nur die Fragen beantworten, bei denen Du Dir absolut sicher bist. Im Zweifel sagen: “Das kann ich derzeit leider nicht beantworten, da ich nichts Falsches sagen möchte. Ich melde mich aber umgehend per Mail, sobald ich es in Erfahrung gebracht habe.” Bei Wissenslücken ggf. nachlesen oder das foodsharing-Presseteam anschreiben presse@foodsharing.de (Mails werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet).&lt;br /&gt;
* Alle JournalistInnen/RedakteurInnen bitten, Dir ihr Geschriebenes/Gesagtes vor der Veröffentlichung zu schicken bzw. nochmal telefonisch mit Dir abzusprechen, um einen Faktencheck zu machen, da sich immer wieder Fehler einschleichen und wir uns um eine korrekte Darstellung von foodsharing nach außen bemühen. Sollten sie darauf nicht eingehen, bitte sie, wenigstens Dir die Fakten bzw. Deine Zitate zu schicken. Solltest Du Dir bei etwas unsicher sein, melde Dich bitte zur Klärung umgehend per Mail an presse@foodsharing.de.&lt;br /&gt;
* Alle Film- und Fernsehbeiträge über foodsharing bitte vor dem Dreh an presse@foodsharing.de mit folgenden Infos melden: AnsprechpartnerIn von foodsharing für den Dreh sowie von dem Drehteam, Wann wird wo gedreht, was soll im Beitrag vorkommen, wann soll ausgestrahlt werden, welche Firma/TV Sender etc. steht hinter dem Dreh, wie heißt das Format &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Was bedeutet foodsharing:==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* WIR sind foodsharing (alle die hier mitwirken, ob als Foodsharer, Foodsaver, BIEB, BOT oder Orgateam sowie Vorstand)&lt;br /&gt;
* foodsharing wird grundsätzlich klein geschrieben, da es genauso von Anfang an überall so geschrieben wurde und auch in dieser Form zum markenrechtlichen Schutz beim Patentamt eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* ICH bin Foodsaver, BetriebsverantwortlicheR, foodsharing-BotschafterIn etc. und nicht foodsharing Verein, foodsharing Mitglied etc.&lt;br /&gt;
* foodsharing ist eine internationale Bewegung, die sich gegen Lebensmittelverschwendung einsetzt und über 2.000 Kooperationen (Stand November 2015) mit Betrieben in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat.&lt;br /&gt;
* Insgesamt wurden dank des Einsatzes von über 11.000 Foodsavern (Stand November 2015) bei Supermärkten, Bäckereien, Kantinen usw. mehr als 2,7 Mio. Kilogramm (Stand November 2015)  Lebensmittel gerettet, verteilt und somit vor der Vernichtung bewahrt&lt;br /&gt;
* 350 foodsharing-BotschafterInnen koordinieren die knapp tausend Abholungen pro Woche in rund 200 Städten&lt;br /&gt;
* Mehr Infos gibt es auf foodsharing.de, wo sich angemeldet werden kann, um Essen privat zu verschenken bzw. als Foodsaver aktiv zu werden.&lt;br /&gt;
* Wir engagieren uns ehrenamtlich und unentgeltlich.&lt;br /&gt;
* Ziel von foodsharing ist es, möglichst unbürokratisch, effektiv und dezentral zu agieren.&lt;br /&gt;
* Neben dem praktischen Einsatz gegen die Lebensmittelverschwendung will foodsharing Bewusstsein für die Thematik schaffen und ein Umdenken anregen.&lt;br /&gt;
* Wir nehmen alles noch Essbare mit und verteilen es oder essen es selbst.&lt;br /&gt;
*Alle Betriebe, Fair-Teiler, Essenskörbe sowie Abholungen laufen über die foodsharing.de-Plattform (auch wenn es teilweise über Facebook läuft: bei den Medien ist es gerade wichtig, auf die Plattform hinzuweisen, denn nicht alle Menschen sind bei Facebook angemeldet und finden es schade, wenn sie nach dem Bericht keine Essenkörbe auf der foodsharing-Website sehen).&lt;br /&gt;
* Wir haben eine Abholquote von nahezu 100%! Diese hohe Zuverlässigkeit spiegelt die Wertschätzung, die wir den uns angebotenen Lebensmitteln, den Menschen, die dafür gearbeitet haben, der Natur und dem Betrieb sowie seinen Angestellten gegenüber schenken möchten.&lt;br /&gt;
* Wir setzen uns dafür ein, dass weniger Lebensmittel in der Tonne landen und somit das Bewusstsein gegen die Lebensmittelverschwendung steigt und nicht um weniger Ausgaben für Essen zu haben (dass wir weniger Geld für Lebensmittel ausgeben, ist ein schöner Nebeneffekt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Was nicht gesagt/gemacht werden soll:==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wir sind nicht der foodsharing e.V. (das ist der Träger der Webseite und arbeitet natürlich mit den Foodsavern / Betriebsverantwortlichen und BotschafterInnen zusammen, die aber keine Mitglieder des Vereins sind), sondern foodsharing.&lt;br /&gt;
* Wir sind nicht foodsharing-Mitglieder, sondern foodsharing-Aktivisten bzw. Foodsaver, foodsharing-Betriebsverantwortliche oder foodsharing-BotschafterInnen &lt;br /&gt;
*Wir retten Lebensmittel und sind Foodsaver, aber wir sind nicht die LebensmittelretterInnen . (Wenn die Medien ein deutsches Wort haben wollen kann es verwendet werden.)&lt;br /&gt;
* Nicht lebensmittelretten.de als Referenz angeben, sondern immer foodsharing.de&lt;br /&gt;
* Wir sprechen nicht negativ/kritisch über foodsharing im Allgemeinen, (andere) BotschafterInnen und deren Aktivitäten (zumindest nicht öffentlich, intern ist ein kritischer und konstruktiver Austausch natürlich wichtig).&lt;br /&gt;
* Wir bringen keine Lebensmittel von den Betrieben zu den Fair-Teilern. In der Regel sind es Lebensmittel, die von Privat kommen. Es gibt also keine Lieferungen direkt zu den Fair-Teilern. Dies ist wichtig, da es sonst Schwierigkeiten mit dem Ordnungsamt geben kann. Es wird nur von Privat zu Privat an den Fair-Teilern agiert.&lt;br /&gt;
* Wir nehmen keine Lebensmittel, die noch verkauft werden können, (also solche, die uns ein Betrieb spenden möchte, weil er gut findet, was wir machen), sondern nur welche, die nicht mehr verkauft werden können bzw. von den Angestellten nicht gewollt werden/nicht mitgenommen werden dürfen.&lt;br /&gt;
* Wir wollen nicht nur den Armen helfen, sondern vor allem Lebensmittel vor der Tonne bewahren. Wir wollen allen Menschen ermöglichen, sich gegen die Verschwendung einzusetzen und damit einen verantwortungsbewussten Umgang mit Lebensmitteln und ein Nachhaltigkeitsbewusstsein im Allgemeinen fördern!&lt;br /&gt;
* Nicht negativ über die Tafeln und andere Einrichtungen sprechen oder schreiben, die sich ebenfalls gegen die Lebensmittelverschwendung einsetzen. Es ist jedoch möglich die Unterschiede klar zu machen (zum Beispiel muss bei foodsharing keineR seine Bedürftigkeit nachweisen und wir nehmen auch Lebensmittel mit abgelaufenem MHD an, offene Packungen etc.) aber die meisten, die foodsharing nutzen, sind trotzdem knapp bei Kasse. &lt;br /&gt;
* Wir sind keine Konkurrenz zu den Tafeln. Im April 2015 gab es eine offizielle öffentliche Bekanntmachung von dem Bundesverband Deutsche Tafeln und dem foodsharing e.V., die die gemeinsamen Ziele beleuchtet und die Zusammenarbeit unterstreicht sowie den Ausbau hervor hebt. Desweiteren setzen sich beide Vereine zusammen mit anderen Projektpartnern für die politische Kampagne “Genießt uns” ein. &lt;br /&gt;
* Nicht negativ über Betriebe sprechen, die nicht mit uns oder den Tafeln kooperieren, sondern wenn überhaupt erwähnen, dass es noch viel Potenzial gibt, Lebensmittel bei vielen anderen Betrieben zu retten.&lt;br /&gt;
* Wir posten nichts auf Facebook, alles läuft über die foodsharing-Plattform, um einen koordinierten Ablauf zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
* Nicht Verteiler, Fairteiler, FairTeiler etc., sondern die korrekte Schreibweise ist: “Fair-Teiler”.&lt;br /&gt;
* Wir richten uns nach den Betrieben, um diese zufrieden zu stellen. Wenn diese z.B. nicht wollen, dass vor Ort aussortiert wird, nehmen wir alles mit.&lt;br /&gt;
* Keine Facebook-Gruppen erwähnen, sondern die Website foodsharing.de, um Essenskörbe zu teilen bzw. sich als Foodsaver anzumelden bzw. die offizielle foodsharing facebook Seite www.facebook.com/foodsharing.de oder wenn es eine starke regionale facebook Seite gibt, dann diese auch, aber eben keine Gruppen.&lt;br /&gt;
* Wir sind nicht “Die gemeinnützige Organisation Lebensmittelretten”, nicht “Der Verein”, nicht “der foodsharing e.V.” oder ähnliches, sondern schlicht foodsharing bzw. foodsharing [Stadt/Ort/Region].&lt;br /&gt;
* Wenn wir davon sprechen, mit welchen Betriebsketten foodsharing kooperiert, nur die erwähnen, die ausdrücklich öffentlich genannt werden möchten (Bio Company, Erdkorn, Reformhaus Engelhardt, SuperBioMarkt, Winters Hotel). Andere zentral geführte Ketten oder Franchises in keinem Fall erwähnen! Inhabergeführte Betriebe sind i.O. sofern das vorher abgesprochen ist. Sonderfall Edeka: Hier entscheiden prinzipiell die InhaberInnen, ob sie öffentlich genannt werden möchten. Es sollte aber in jedem Fall deutlich werden, dass es sich um eine Einzelkooperation handelt (nicht: “wir kooperieren mit Edeka” sondern “in ... bestehen auch Kooperationen mit einzelnen, selbstständigen Edeka-Kaufleuten”)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pressetexte==&lt;br /&gt;
[[Pressetext|Pressetext lang]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Pressetext_kurz|Pressetext kurz]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Pressetext&amp;diff=6929</id>
		<title>Pressetext</title>
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		<updated>2017-12-02T10:19:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__TOC__&lt;br /&gt;
==Pressetext Nov 2017==&lt;br /&gt;
Seit 2012 rettet die foodsharing-Bewegung täglich tonnenweise gute Lebensmittel vor dem Müll. Wir verteilen sie ehrenamtlich und kostenfrei im Bekanntenkreis, der Nachbarschaft, in Obdachlosenheimen, Schulen, Kindergärten und über die Plattform foodsharing.de. Unsere öffentlich zugänglichen Regale und Kühlschränke, sog. „Fair-Teiler“, stehen allen zur Verfügung. 200.000 Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nutzen regelmäßig die Internetplattform nach dem Motto: „Teile Lebensmittel, anstatt sie wegzuwerfen!“. Inzwischen engagieren sich darüber hinaus 32.000 Menschen ehrenamtlich als Foodsaver*innen, indem sie überproduzierte Lebensmittel von Bäckereien, Supermärkten, Kantinen und Großhändlern abholen und verteilen. Das geschieht kontinuierlich über 500 Mal am Tag bei fast 4.000 Kooperationspartnern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pressetext Mai 2014==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;als PDF Datei zum ausdrucken&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Pressetext.pdf]]&lt;br /&gt;
===Pressetext 2014===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weltweit landen jedes Jahr rund 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel auf dem Müll.¹ Das entspricht dem Ertrag einer bewirtschafteten Fläche der 1,5-fachen Größe des europäischen Kontinents. Der Dokumentarfilm „Taste the Waste“ (2011) zeigt eindrucksvoll, wie alleine in Deutschland jährlich bis zu 20 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwendet werden. Der Regisseur Valentin Thurn wollte mehr unternehmen, als nur auf die Problematik hinzuweisen. Er gründete deshalb mit Gleichgesinnten im Sommer 2012 den foodsharing-Verein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel ist es, die Wertschätzung für Lebensmittel zu steigern, Menschen für das Thema zu sensibilisieren und im Internet unter foodsharing.de eine Plattform gegen die Verschwendung zu etablieren, auf der Privatpersonen, HändlerInnen, Vereine und ProduzentInnen überschüssige Lebensmittel kostenlos anbieten können. Das Prinzip ist denkbar einfach: Registrierte NutzerInnen können digitale Essenskörbe erstellen und damit zu verschenkende Lebensmittel anbieten. Andere foodsharing-NutzerInnen können solche Essenskörbe auf einer Übersichtskarte für ihre Region einsehen, bei Interesse anfragen und sich mit den Anbietenden zur Abholung der Lebensmittel verabreden. Um auch Menschen zu erreichen, die keinen Internetzugang haben und um die Verteilung von zu verschenkenden Lebensmitteln zu vereinfachen, gibt es über 300² Fair-Teiler (öffentlich zugängliche Kühlschränke/Regale, in denen überschüssige Lebensmittel zur Verfügung gestellt und für den eigenen Bedarf entnommen werden können). Seit dem Start von foodsharing.de im Dezember 2012 haben sich über 110.000 Menschen aus dem deutschsprachigen Raum auf der Webseite registriert und bei Facebook hat die Bewegung mehr als 82.000 Fans.² &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um nicht nur im privaten Bereich gegen Lebensmittelverschwendung aktiv zu sein, hat Raphael Fellmer, der sich seit Jahren mit seinem Konsumstreik gegen die Verschwendung von Ressourcen einsetzt, die Initiative der LebensmittelretterInnen in Berlin gestartet. Dabei werden noch genießbare, aber nicht mehr verkäufliche, Lebensmittel von Ehrenamtlichen bei Betrieben abgeholt und verteilt. Das Projekt Lebensmittelretten.de, das in tausenden Stunden komplett unentgeltlich von Raphael Wintrich programmiert wurde, wurde zunächst zum offiziellen Freiwilligen-Netzwerk von foodsharing, bis es im Dezember 2014 zur Fusion der beiden Plattformen kam. Mittlerweile gibt es in fast allen großen Städten im deutschsprachigen Raum so genannte Foodsaver (LebensmittelretterInnen), die mit immer mehr Supermärkten, Bäckereien, Gastronomie- und anderen Lebensmittelbetrieben Kooperationen pflegen und sich gemeinsam gegen die Lebensmittelverschwendung einsetzen. Hierbei werden alle abgeschriebenen bzw. aussortierten Lebensmittel abgeholt und verteilt. Die Foodsaver sortieren die Lebensmittel selbständig nach Verwertbarkeit und verteilen die noch genießbaren Produkte weiter. Damit die Rechtssicherheit der Lebensmittelspenderbetriebe gewährleistet ist, haben alle Foodsaver eine Rechtsvereinbarung akzeptiert, mit der sie die volle Verantwortung für die abgeholten Lebensmittel übernehmen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ein Großteil der geretteten Lebensmittel wird von den Foodsavern an NachbarInnen, Menschen auf der Straße, gemeinnützige Projekte, Vereine, Tafeln, Suppenküchen, FreundInnen und über die foodsharing-Plattform verteilt. Dabei gilt sowohl für die digitalen Essenskörbe als auch für die geretteten Lebensmittel von Betrieben, dass jeglicher Verkauf untersagt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
foodsharing sieht sich als Ergänzung und Unterstützung der über 900 Tafeln in Deutschland. Als flexible, lokal organisierte Initiativen können Foodsaver auch Kleinstmengen und Produkte über Mindesthaltbarkeitsdatum, die ganze Woche sowie auch an Wochenenden/Feiertagen oder spontan abholen. Von Betrieben, die mit einer Tafel oder einer ähnlichen Initiative zusammenarbeiten, werden nur Lebensmittel abgeholt, die von jenen aus rechtlichen oder logistischen Gründen nicht verwendet werden. Es ist umso erfreulicher, wenn der karitative Gedanke der Tafeln mit dem foodsharing-Motto „verwenden statt verschwenden“ einhergeht. Die im April 2015 geschlossene Kooperation von foodsharing und dem Bundesverband Deutsche Tafel ist ein starkes Signal, um in Zukunft gemeinsam noch mehr Lebensmittel vor der Vernichtung zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2012 haben Valentin Thurn und Stefan Kreutzberger die Initiative “Genießt uns!” initiiert, in der foodsharing mit der Welthungerhilfe, dem WWF, der Verbraucherzentrale NRW und dem Bundesverband Deutsche Tafel kooperiert. “Genießt uns!” vergibt einen Preis für vorbildliche Unternehmen, die die Lebensmittelverschwendung eingeschränkt haben. Die Erfolge werden von der Fachhochschule Münster wissenschaftlich untersucht und der Preis wurde auf der Anuga 2015 zum ersten Mal verliehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir sind besonders stolz, dass sich Foodsaver, BotschafterInnen, der Vereinsvorstand und alle anderen Engagierten ehrenamtlich und aus innerer Motivation und Überzeugung bei foodsharing einbringen. Ob beim Retten der Lebensmittel, bei der Organisation, bei Rechts- und Hygienefragen, beim Programmieren, bei Übersetzungen und in vielen weiteren Bereichen: Alle Beteiligten helfen unentgeltlich mit und machen damit das Projekt wie auch dessen Internationalisierung erst möglich. Selbst der Webspace und die Domains werden kostenlos vom Öko-Webhoster Manitu zur Verfügung gestellt, ebenso wie Drucksachen, Räumlichkeiten für Treffen und vieles mehr. Die Plattform foodsharing.de ermöglicht es Menschen, sich selbständig gegen die Verschwendung stark zu machen, bringt Gleichgesinnte zusammen, hilft Bedürftigen und schafft soziale Kontakte. So wird foodsharing in Zukunft vermehrt als Vermittler zwischen Lebensmittelbetrieben und Vereinen, Initiativen, Hausprojekten und anderen gemeinnützigen Einrichtungen auftreten und somit diejenigen, die überschüssige Waren haben, mit denen verbinden, die die gespendeten Lebensmittel verwerten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mittlerweile sind über 11.000 engagierte Menschen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz akkreditierte Foodsaver². Rund 350 foodsharing-BotschafterInnen² koordinieren die Foodsaver-Gruppen in den jeweiligen Regionen, Städten und Bezirken, veranstalten foodsharing-Treffen, öffentliche Events und kümmern sich um bestehende und neue Kooperationen mit Lebensmittelspenderbetrieben. Derzeit kooperiert foodsharing mit über 2.000 Betrieben², darunter führende BiohändlerInnen wie Bio Company und Super Bio Markt, die foodsharing aktiv unterstützen. Täglich finden rund 1.000 Abholungen statt, wodurch bereits 2,6 Mio. kg Lebensmittel gerettet² werden konnten und regelmäßig an über 100.000 Menschen verteilt werden. Insgesamt wurden bei den Kooperationspartnern schon über 200.000 Abholungen gemeistert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel für das Jahr 2015 ist es, das Thema Lebensmittelverschwendung durch öffentliche Aktionen, Vorträge, Konferenzen, Vertretung auf Messen und Festivals sowie durch Medienauftritte weiter in die Mitte der Gesellschaft zu tragen, um einen Diskurs anzuregen, der auch politische Tragweite hat. Dazu wurde im Juli 2015 die Petition “Leere Tonne” ins Leben gerufen, um zusammen mit Aktion Agrar und Slow Food Youth Deutschlands einen Wegwerfstopp bei Supermärkten und anderen Lebensmittelbetrieben zu erreichen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerdem soll foodsharing Open Source zur Verfügung gestellt werden, wodurch die Software der hier entwickelten Plattform weltweit genutzt und einfach angepasst werden kann. Wir wollen unser im deutschen Sprachraum gesammeltes Wissen nutzen und Menschen aus anderen Ländern zugänglich machen. Besonders in der Aufbauphase möchten wir die neuen Regionen beim Lebensmittel retten begleiten, um einen reibungslosen Start zu ermöglichen. Für die internationale kosten- werbefreie Plattform des Retten und Teilens von Lebensmittel und anderen Ressourcen, haben wir die WuppDays ins Leben gerufen, bei dem rund 30 EntwicklerInnen, ProgrammiererInnen, DesignerInnen und andere Engagierte gemeinsam das Fundament für die weltweit kosten- und werbefreie Open-Source-Plattform gelegt haben. Vorrausichtlich im ersten Quartal 2016 wird die komplett neu programmierte Version von foodsharing online gehen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verweise&lt;br /&gt;
[1] Jenny Gustavsson et al. (2011): Global Food Losses and Food Waste. Food and Agriculture Organization (FAO), Rome. Link&lt;br /&gt;
[2] Stand: 01.11.2015, foodsharing.de&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Fahrtkosten&amp;diff=6512</id>
		<title>Fahrtkosten</title>
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		<updated>2017-08-11T08:18:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* auf dem Treffen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Thema Fahrtkosten ist inzwischen ein sehr divers diskutiertes Thema bei foodsharing. Auf dieser Seite können dazu Infos gesammelt werden, wobei es sich erst Mal lediglich um eine solidarische Fahrtkostenumlage für das Delegiertentreffen dreht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Solidarische Fahrtkostenumlage=&lt;br /&gt;
Wir möchten nicht, dass nur Menschen mit ausreichend Geld zum Delegiertentreffen kommen können. Gerade hat der foodsharing e.V. jedoch nicht ausreichend Geld, um Fahrtkosten zu erstatten und wir haben keinen Sponsor dafür. Deswegen gibt es folgende Möglichkeiten, solidarisch dafür zu sorgen, dass jede Person teilnehmen kann:&lt;br /&gt;
===im Bezirk===&lt;br /&gt;
Wenn Delegiertenkandidat*innen so offen mit der finanziellen Lage umgehen können und wollen, könnt ihr vor Ort gemeinsam überlegen, wer die Delegierten unterstützen könnte.&lt;br /&gt;
===auf dem Treffen===&lt;br /&gt;
Während des Delegiertentreffens werden wir von allen einsammeln, wie viel Unterstützung sie sich für ihre Fahrtkosten wünschen. Alle Delegierten schreiben ihren Namen und den Wunschbetrag auf - wobei beides nur für eine Vertrauensperson einsehbar ist. Dabei ist es natürlich möglich, auch 0€ oder nur einen Teilbetrag der Fahrt aufzuschreiben. Die Vertrauensperson rechnet den Gesamt-Bedarf aus und teilt diesen der ganzen Gruppe mit. In eine Box können alle Menschen Geld stecken, die andere in den Fahrtkosten unterstützen möchten. Die Vertrauensperson zählt dieses Geld und verteilt es an die Delegierten. Dabei kommt im Optimalfall genügend Geld zusammen, so dass allen auch das gewünschte Geld gegeben werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Geld anteilig verteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dadurch ist es solidarisch möglich, alle darin zu unterstützen, zum Treffen zu kommen. Leider können wir im Voraus natürlich nicht sagen, wie viel Geld benötigt wird und ob dieses Geld auch zusammen kommt. Darum ist es sicherer, eine Fahrtkostenumlage im Bezirk zu organisieren - auch wenn das viel Offenheit und Ehrlichkeit benötigt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6503</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
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		<updated>2017-08-03T09:48:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Muster[[satzung]]. Erklärungen zur Mustersatzungen stehen in [[Satzung|diesem Artikel]]. Tipps zur Gründung gibt es im [[Handbuch]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Sitz des Vereins===&lt;br /&gt;
Folgendes könnt ihr ergänzen, wenn ihr mehr Bezirke umfasst, als nur euer angegebener Vereinssitz.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein ist zuständig für die foodsharing-Bezirke Bonn, Remagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: ordentliche Mitgliedschaft dokumentieren===&lt;br /&gt;
Mögliche Ergänzung, die wir aber nicht für die Satzung empfehlen würden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand dokumentiert bei natürlichen Personen den Bezirk / die Bezirke der ordentlichen Mitgliedschaft im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Gastmitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Stattdessen könnt ihr auch zwei mögliche Arten der Mitgliedschaft ohne Stimmrecht einführen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Zweitmitglied kann werden, wer bereits ordentliches Mitglied in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ist. Die Zweitmitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gastmitglied kann eine natürliche Person werden, die bereits in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ordentliches Mitglied ist und sich nur für kurze Zeit in dem / in einem Bezirk des Vereins aufhalten wird. Die Gastmitgliedschaft wird befristet auf höchstens 1 Jahr und endet automatisch mit Ablauf der Frist oder mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden für gerettete Lebensmittel angenommen werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied verifizierte(r) Foodsaver*in ist, gilt für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft eine Suspendierung der Verifizierung gemäß Geschäftsordnung. Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: &lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===&lt;br /&gt;
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands / Wählbare Mitglieder===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statt der Möglichkeit, ausscheindende Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu ernennen, könnt ihr auch folgendes schreiben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand eine kommissarische Nachfolge bestimmen. Innerhalb von in der Regel 3 Monaten nach dem Ausscheiden muss auf einer Mitgliederversammlung eine Nachfolge gewählt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dies zwingt euch dazu, 3 Monate nach dem Zurücktreten eines Vorstandsmitglieds eine Mitgliederversammlung zu berufen. Das ist deutlich demokratischer, jedoch mehr Aufwand und nimmt euch Handlungsspielraum - Eure Entscheidung, worauf ihr wert legt!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===&lt;br /&gt;
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter &amp;quot;... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1&amp;quot; noch stehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;9. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;9. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben, ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph ist absolut flexiebel und kann von jedem Bezirk angepasst werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===&lt;br /&gt;
: 1.     Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.&lt;br /&gt;
: 2.     Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 3.     Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 4.     Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 5.     Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.&lt;br /&gt;
: 6.     Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.&lt;br /&gt;
: 7.     Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.&lt;br /&gt;
: 8.     Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.&lt;br /&gt;
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.&lt;br /&gt;
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor &amp;quot;&#039;&#039;aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot; eine Prozentzahl ergänzen (z.B. &amp;quot;&#039;&#039;nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot;).&lt;br /&gt;
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6502</id>
		<title>Satzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6502"/>
		<updated>2017-08-03T09:47:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Alternativen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
===Download===&lt;br /&gt;
Als PDF: [[Datei:Mustersatzung_foodsharing.pdf|Als PDF]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als [https://drive.google.com/open?id=0ByviNo5gTdnIOUluQS1nb0o2LWs .odt (Libre Office)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als [https://drive.google.com/open?id=0ByviNo5gTdnIWDVrOXNVajdIUTQ .docx (Word)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einleitung===&lt;br /&gt;
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln. Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Alternativen und Handbuch===&lt;br /&gt;
Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und im [[Handbuch]] gibt es Tipps zur Vereinsgründung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Allgemeines und Besonderheiten=&lt;br /&gt;
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===&lt;br /&gt;
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Reihenfolge der Paragraphen===&lt;br /&gt;
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großstädte / große Ortsgruppen===&lt;br /&gt;
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bundesverband===&lt;br /&gt;
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlungen===&lt;br /&gt;
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=&lt;br /&gt;
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&amp;amp;feature=youtu.be&amp;amp;t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Präambel=&lt;br /&gt;
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (&#039;&#039;&amp;quot;Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)&amp;quot;&#039;&#039;) könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=&lt;br /&gt;
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand nur kurze Zeit in einem Bezirk ist, wird die Verwaltung sehr viel einfacher durch eine befristete Gastmitgliedschaft, die dann einfach formlos wieder endet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand auf Dauer in mehreren Bezirken abholen möchte, dann kann er/sie weiteren Vereinen im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft beitreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===&lt;br /&gt;
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2===&lt;br /&gt;
Um einzutragen, wo jemand ordentliches Mitglied ist, soll als Übergangslösung im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de der Name um den Bezirksnamen ergänzt werden (oder um die Bezirksnamen, falls der Verein für mehrere Bezirke zuständig ist). Später soll eine IT-basierte Lösung gefunden werden (ein Feld „ordentliche Mitgliedschaft in“).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Ziffer 2c)===&lt;br /&gt;
Hierdurch soll verhindert werden, dass Mitglieder in mehreren Bezirken mit stimmen oder sich in Vereinsämter wählen lassen; dies könnte im schlimmsten Fall zu einer bedeutenden Machtkonzentration führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3===&lt;br /&gt;
Durch Gastmitgliedschaften können Mitglieder Abholungen machen und für den Verein aktiv werden - haben jedoch kein Stimmrecht. Dadurch können Foodsaver*innen  in mehreren Bezirken aktiv sein, haben aber nur in einem Bezirk ein Stimmrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein “&#039;&#039;&#039;Ausschluss&#039;&#039;&#039;” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “&#039;&#039;&#039;ordentliche Kündigung&#039;&#039;&#039;” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===&lt;br /&gt;
Im Normalfall ist sich &amp;quot;der Verein&amp;quot; (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte &#039;&#039;&#039;zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten&#039;&#039;&#039;. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)&amp;quot; (Zahl füllt Mitglied selbst aus)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§8 Vereinsorgane=&lt;br /&gt;
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.&lt;br /&gt;
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.&lt;br /&gt;
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===&lt;br /&gt;
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===&lt;br /&gt;
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
Auch hier gilt, dass die in §12  in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. &lt;br /&gt;
(&#039;&#039;vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Aufgaben===&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===&lt;br /&gt;
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===&lt;br /&gt;
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph ist absolut flexiebel und kann von jedem Bezirk angepasst werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=&lt;br /&gt;
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§16 Datenschutz=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.&lt;br /&gt;
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt. In kurz: Dieser Paragraph ist so korrekt, könnte aber von manchen Finanzämtern (aus Unwissen) bemängelt werden - wofür wir Euch gerne mit dem nötigen Dokument unterstützen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&amp;diff=6501</id>
		<title>Bezirksverein - Handbuch</title>
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		<updated>2017-08-03T09:44:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtig: Vor Gründung===&lt;br /&gt;
Bitte wende Dich VOR Gründung an die [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG], da diese die Gründungen koordinieren wird. Das ist wichtig, damit auch später alle im Bundesverband Mitglied werden können und damit die Gründungen möglichst konfliktfrei ablaufen.&lt;br /&gt;
Einerseits steht euch die Vereins-AG unterstützend zur Seite, wenn ihr Fragen habt. Andererseits schaut sie darauf, dass die für den Bundesverband relevanten Paragraphen in eurer [[Satzung]] enthalten sind (orange markiert). Und die Vereins-AG wird in Zusammenarbeit mit dem Botschafter*innen-Begrüßungsteam darauf achten, dass Konflikte vermieden werden - nach innen und nach außen: Nach innen, indem geschaut wird, dass nicht nur ein kleines Grüppchen in eurem Bezirk &amp;quot;diktatorisch&amp;quot; einen Verein gründet - sondern dass es (unter den Aktiven) eine Mehrheit dafür gibt. Und nach außen, indem bei der Namensgebung keine Konflikte mit umliegenden Bezirken entstehen (z.B. weil &amp;quot;zu viel Gebiet beansprucht wird&amp;quot;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu a) Der eingetragene Verein:===&lt;br /&gt;
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -&amp;gt; juristische Person&lt;br /&gt;
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) &lt;br /&gt;
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
Pflicht:&lt;br /&gt;
# eine [[Satzung]]&lt;br /&gt;
# ein gewählter Vorstand&lt;br /&gt;
# min. sieben Mitglieder&lt;br /&gt;
# Vereinshaftpflicht sinnvoll&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===&lt;br /&gt;
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)&lt;br /&gt;
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu c) Der Bundesverband===&lt;br /&gt;
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=&lt;br /&gt;
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1. Satzung und Gründungsversammlung===&lt;br /&gt;
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.&lt;br /&gt;
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.&lt;br /&gt;
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.&lt;br /&gt;
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind&lt;br /&gt;
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)&lt;br /&gt;
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung &lt;br /&gt;
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird&lt;br /&gt;
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und&lt;br /&gt;
** der Vorstand gewählt.&lt;br /&gt;
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.&lt;br /&gt;
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2. Eintragung eines Vereins===&lt;br /&gt;
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).&lt;br /&gt;
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.&lt;br /&gt;
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:&lt;br /&gt;
*Steuerbegünstigung&lt;br /&gt;
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.&lt;br /&gt;
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung&lt;br /&gt;
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===&lt;br /&gt;
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus &lt;br /&gt;
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)&lt;br /&gt;
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)&lt;br /&gt;
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)&lt;br /&gt;
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.&lt;br /&gt;
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.&lt;br /&gt;
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).&lt;br /&gt;
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.&lt;br /&gt;
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Die Mustersatzung=&lt;br /&gt;
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.&lt;br /&gt;
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.&lt;br /&gt;
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.&lt;br /&gt;
*Dafür gibt es zwei Gründe:&lt;br /&gt;
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.&lt;br /&gt;
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel  Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.&lt;br /&gt;
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.&lt;br /&gt;
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Entstehungsgeschichte===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 1:&#039;&#039;&#039; Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 2:&#039;&#039;&#039; Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 3:&#039;&#039;&#039; Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 4:&#039;&#039;&#039; Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 5:&#039;&#039;&#039; Nach einer abschließenden Prüfung durch den Rechtsanwalt steht die Mustersatzung der Community zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===&lt;br /&gt;
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind&lt;br /&gt;
: - die verpflichtenden Teile orange markiert&lt;br /&gt;
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).&lt;br /&gt;
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert&lt;br /&gt;
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.&lt;br /&gt;
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.&lt;br /&gt;
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe [https://foodsharing.de/?page=groups foodsharing-Arbeitsgruppen] → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=&lt;br /&gt;
*Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing &amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”.&lt;br /&gt;
*Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “&amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”&lt;br /&gt;
: - ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”&lt;br /&gt;
: - eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”&lt;br /&gt;
: - nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)&lt;br /&gt;
*Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)&lt;br /&gt;
*Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:&lt;br /&gt;
: - Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.&lt;br /&gt;
:   Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”&lt;br /&gt;
: - Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.&lt;br /&gt;
:   Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”&lt;br /&gt;
: - Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.&lt;br /&gt;
:   Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”&lt;br /&gt;
*Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hilfreiche Zusatzdokumente=&lt;br /&gt;
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6498</id>
		<title>Satzung</title>
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		<updated>2017-07-27T12:38:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Download */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
===Download===&lt;br /&gt;
Als PDF: [[Datei:Mustersatzung_foodsharing.pdf|Als PDF]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als [https://drive.google.com/open?id=0ByviNo5gTdnIOUluQS1nb0o2LWs .odt (Libre Office)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als [https://drive.google.com/open?id=0ByviNo5gTdnIWDVrOXNVajdIUTQ .docx (Word)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einleitung===&lt;br /&gt;
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln. Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Alternativen===&lt;br /&gt;
Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Allgemeines und Besonderheiten=&lt;br /&gt;
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===&lt;br /&gt;
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Reihenfolge der Paragraphen===&lt;br /&gt;
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großstädte / große Ortsgruppen===&lt;br /&gt;
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bundesverband===&lt;br /&gt;
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlungen===&lt;br /&gt;
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=&lt;br /&gt;
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&amp;amp;feature=youtu.be&amp;amp;t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Präambel=&lt;br /&gt;
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (&#039;&#039;&amp;quot;Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)&amp;quot;&#039;&#039;) könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=&lt;br /&gt;
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand nur kurze Zeit in einem Bezirk ist, wird die Verwaltung sehr viel einfacher durch eine befristete Gastmitgliedschaft, die dann einfach formlos wieder endet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand auf Dauer in mehreren Bezirken abholen möchte, dann kann er/sie weiteren Vereinen im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft beitreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===&lt;br /&gt;
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2===&lt;br /&gt;
Um einzutragen, wo jemand ordentliches Mitglied ist, soll als Übergangslösung im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de der Name um den Bezirksnamen ergänzt werden (oder um die Bezirksnamen, falls der Verein für mehrere Bezirke zuständig ist). Später soll eine IT-basierte Lösung gefunden werden (ein Feld „ordentliche Mitgliedschaft in“).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Ziffer 2c)===&lt;br /&gt;
Hierdurch soll verhindert werden, dass Mitglieder in mehreren Bezirken mit stimmen oder sich in Vereinsämter wählen lassen; dies könnte im schlimmsten Fall zu einer bedeutenden Machtkonzentration führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3===&lt;br /&gt;
Durch Gastmitgliedschaften können Mitglieder Abholungen machen und für den Verein aktiv werden - haben jedoch kein Stimmrecht. Dadurch können Foodsaver*innen  in mehreren Bezirken aktiv sein, haben aber nur in einem Bezirk ein Stimmrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein “&#039;&#039;&#039;Ausschluss&#039;&#039;&#039;” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “&#039;&#039;&#039;ordentliche Kündigung&#039;&#039;&#039;” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===&lt;br /&gt;
Im Normalfall ist sich &amp;quot;der Verein&amp;quot; (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte &#039;&#039;&#039;zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten&#039;&#039;&#039;. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)&amp;quot; (Zahl füllt Mitglied selbst aus)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§8 Vereinsorgane=&lt;br /&gt;
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.&lt;br /&gt;
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.&lt;br /&gt;
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===&lt;br /&gt;
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===&lt;br /&gt;
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
Auch hier gilt, dass die in §12  in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. &lt;br /&gt;
(&#039;&#039;vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Aufgaben===&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===&lt;br /&gt;
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===&lt;br /&gt;
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph ist absolut flexiebel und kann von jedem Bezirk angepasst werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=&lt;br /&gt;
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§16 Datenschutz=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.&lt;br /&gt;
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt. In kurz: Dieser Paragraph ist so korrekt, könnte aber von manchen Finanzämtern (aus Unwissen) bemängelt werden - wofür wir Euch gerne mit dem nötigen Dokument unterstützen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6497</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
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		<updated>2017-07-27T12:35:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Muster[[satzung]]. Erklärungen zur Mustersatzungen stehen in [[Satzung|diesem Artikel]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Sitz des Vereins===&lt;br /&gt;
Folgendes könnt ihr ergänzen, wenn ihr mehr Bezirke umfasst, als nur euer angegebener Vereinssitz.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein ist zuständig für die foodsharing-Bezirke Bonn, Remagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: ordentliche Mitgliedschaft dokumentieren===&lt;br /&gt;
Mögliche Ergänzung, die wir aber nicht für die Satzung empfehlen würden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand dokumentiert bei natürlichen Personen den Bezirk / die Bezirke der ordentlichen Mitgliedschaft im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Gastmitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Stattdessen könnt ihr auch zwei mögliche Arten der Mitgliedschaft ohne Stimmrecht einführen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Zweitmitglied kann werden, wer bereits ordentliches Mitglied in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ist. Die Zweitmitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gastmitglied kann eine natürliche Person werden, die bereits in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ordentliches Mitglied ist und sich nur für kurze Zeit in dem / in einem Bezirk des Vereins aufhalten wird. Die Gastmitgliedschaft wird befristet auf höchstens 1 Jahr und endet automatisch mit Ablauf der Frist oder mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden für gerettete Lebensmittel angenommen werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied verifizierte(r) Foodsaver*in ist, gilt für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft eine Suspendierung der Verifizierung gemäß Geschäftsordnung. Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: &lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===&lt;br /&gt;
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands / Wählbare Mitglieder===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statt der Möglichkeit, ausscheindende Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu ernennen, könnt ihr auch folgendes schreiben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand eine kommissarische Nachfolge bestimmen. Innerhalb von in der Regel 3 Monaten nach dem Ausscheiden muss auf einer Mitgliederversammlung eine Nachfolge gewählt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dies zwingt euch dazu, 3 Monate nach dem Zurücktreten eines Vorstandsmitglieds eine Mitgliederversammlung zu berufen. Das ist deutlich demokratischer, jedoch mehr Aufwand und nimmt euch Handlungsspielraum - Eure Entscheidung, worauf ihr wert legt!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===&lt;br /&gt;
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter &amp;quot;... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1&amp;quot; noch stehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;9. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;9. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben, ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph ist absolut flexiebel und kann von jedem Bezirk angepasst werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===&lt;br /&gt;
: 1.     Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.&lt;br /&gt;
: 2.     Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 3.     Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 4.     Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 5.     Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.&lt;br /&gt;
: 6.     Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.&lt;br /&gt;
: 7.     Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.&lt;br /&gt;
: 8.     Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.&lt;br /&gt;
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.&lt;br /&gt;
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor &amp;quot;&#039;&#039;aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot; eine Prozentzahl ergänzen (z.B. &amp;quot;&#039;&#039;nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot;).&lt;br /&gt;
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&amp;diff=6494</id>
		<title>Bezirksverein - Handbuch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&amp;diff=6494"/>
		<updated>2017-07-27T07:52:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu a) Der eingetragene Verein:===&lt;br /&gt;
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -&amp;gt; juristische Person&lt;br /&gt;
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) &lt;br /&gt;
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
Pflicht:&lt;br /&gt;
# eine [[Satzung]]&lt;br /&gt;
# ein gewählter Vorstand&lt;br /&gt;
# min. sieben Mitglieder&lt;br /&gt;
# Vereinshaftpflicht sinnvoll&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===&lt;br /&gt;
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)&lt;br /&gt;
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu c) Der Bundesverband===&lt;br /&gt;
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=&lt;br /&gt;
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1. Satzung und Gründungsversammlung===&lt;br /&gt;
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.&lt;br /&gt;
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.&lt;br /&gt;
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.&lt;br /&gt;
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind&lt;br /&gt;
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)&lt;br /&gt;
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung &lt;br /&gt;
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird&lt;br /&gt;
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und&lt;br /&gt;
** der Vorstand gewählt.&lt;br /&gt;
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.&lt;br /&gt;
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2. Eintragung eines Vereins===&lt;br /&gt;
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).&lt;br /&gt;
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.&lt;br /&gt;
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:&lt;br /&gt;
*Steuerbegünstigung&lt;br /&gt;
*Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.&lt;br /&gt;
*Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung&lt;br /&gt;
*bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===&lt;br /&gt;
*Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus &lt;br /&gt;
: - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)&lt;br /&gt;
: - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)&lt;br /&gt;
: - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)&lt;br /&gt;
*Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.&lt;br /&gt;
*Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.&lt;br /&gt;
*In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).&lt;br /&gt;
*Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.&lt;br /&gt;
*Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Die Mustersatzung=&lt;br /&gt;
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.&lt;br /&gt;
*Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.&lt;br /&gt;
*Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.&lt;br /&gt;
*Dafür gibt es zwei Gründe:&lt;br /&gt;
: - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.&lt;br /&gt;
: - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel  Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.&lt;br /&gt;
*Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.&lt;br /&gt;
*Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Entstehungsgeschichte===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 1:&#039;&#039;&#039; Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 2:&#039;&#039;&#039; Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 3:&#039;&#039;&#039; Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 4:&#039;&#039;&#039; Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===&lt;br /&gt;
*Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind&lt;br /&gt;
: - die verpflichtenden Teile orange markiert&lt;br /&gt;
: - die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).&lt;br /&gt;
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert&lt;br /&gt;
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.&lt;br /&gt;
*[[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.&lt;br /&gt;
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe [https://foodsharing.de/?page=groups foodsharing-Arbeitsgruppen] → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=&lt;br /&gt;
*Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing &amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”.&lt;br /&gt;
*Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “&amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”&lt;br /&gt;
: - ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”&lt;br /&gt;
: - eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”&lt;br /&gt;
: - nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)&lt;br /&gt;
*Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)&lt;br /&gt;
*Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:&lt;br /&gt;
: - Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.&lt;br /&gt;
:   Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”&lt;br /&gt;
: - Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.&lt;br /&gt;
:   Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”&lt;br /&gt;
: - Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.&lt;br /&gt;
:   Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”&lt;br /&gt;
*Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hilfreiche Zusatzdokumente=&lt;br /&gt;
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZc1U2TWxCTUF1T0E Aufnahmeantrag]===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZM284b3dpOG1OUjQ Antrag auf postalische Zustellung]===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[https://drive.google.com/drive/folders/0ByUeL_OR1VmZX2RqakpQNDlreTQ Austrittserklärung]===&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&amp;diff=6473</id>
		<title>Bezirksverein - Handbuch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&amp;diff=6473"/>
		<updated>2017-07-26T17:27:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Hilfreiche Zusatzdokumente */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu a) Der eingetragene Verein:===&lt;br /&gt;
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -&amp;gt; juristische Person&lt;br /&gt;
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) &lt;br /&gt;
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
Pflicht:&lt;br /&gt;
# eine [[Satzung]]&lt;br /&gt;
# ein gewählter Vorstand&lt;br /&gt;
# min. sieben Mitglieder&lt;br /&gt;
# Vereinshaftpflicht sinnvoll&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===&lt;br /&gt;
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)&lt;br /&gt;
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu c) Der Bundesverband===&lt;br /&gt;
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=&lt;br /&gt;
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1. Satzung und Gründungsversammlung===&lt;br /&gt;
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.&lt;br /&gt;
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.&lt;br /&gt;
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.&lt;br /&gt;
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind&lt;br /&gt;
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)&lt;br /&gt;
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung &lt;br /&gt;
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird&lt;br /&gt;
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und&lt;br /&gt;
** der Vorstand gewählt.&lt;br /&gt;
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.&lt;br /&gt;
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2. Eintragung eines Vereins===&lt;br /&gt;
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).&lt;br /&gt;
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.&lt;br /&gt;
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:&lt;br /&gt;
Steuerbegünstigung&lt;br /&gt;
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.&lt;br /&gt;
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung&lt;br /&gt;
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus&lt;br /&gt;
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)&lt;br /&gt;
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)&lt;br /&gt;
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)&lt;br /&gt;
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.&lt;br /&gt;
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.&lt;br /&gt;
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).&lt;br /&gt;
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.&lt;br /&gt;
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Die Mustersatzung=&lt;br /&gt;
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.&lt;br /&gt;
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.&lt;br /&gt;
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.&lt;br /&gt;
Dafür gibt es zwei Gründe:&lt;br /&gt;
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.&lt;br /&gt;
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel  Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.&lt;br /&gt;
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.&lt;br /&gt;
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Entstehungsgeschichte===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 1:&#039;&#039;&#039; Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 2:&#039;&#039;&#039; Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 3:&#039;&#039;&#039; Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 4:&#039;&#039;&#039; Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===&lt;br /&gt;
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind&lt;br /&gt;
: - die verpflichtenden Teile orange markiert&lt;br /&gt;
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).&lt;br /&gt;
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert&lt;br /&gt;
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.&lt;br /&gt;
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.&lt;br /&gt;
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.&lt;br /&gt;
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=&lt;br /&gt;
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing &amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”.&lt;br /&gt;
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “&amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”&lt;br /&gt;
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”&lt;br /&gt;
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”&lt;br /&gt;
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)&lt;br /&gt;
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)&lt;br /&gt;
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:&lt;br /&gt;
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.&lt;br /&gt;
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”&lt;br /&gt;
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.&lt;br /&gt;
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”&lt;br /&gt;
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.&lt;br /&gt;
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”&lt;br /&gt;
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hilfreiche Zusatzdokumente=&lt;br /&gt;
[https://app.box.com/s/gblfflkhcywkrw5atbwojkegnm7m7f7y Link]&lt;br /&gt;
===Aufnahmeantrag===&lt;br /&gt;
===Antrag auf postalische Zustellung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Austrittserklärung===&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&amp;diff=6472</id>
		<title>Bezirksverein - Handbuch</title>
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		<updated>2017-07-26T17:25:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: wiki-Syntax&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu a) Der eingetragene Verein:===&lt;br /&gt;
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten [https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do (Handelsregister)] -&amp;gt; juristische Person&lt;br /&gt;
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) &lt;br /&gt;
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
Pflicht:&lt;br /&gt;
# eine [[Satzung]]&lt;br /&gt;
# ein gewählter Vorstand&lt;br /&gt;
# min. sieben Mitglieder&lt;br /&gt;
# Vereinshaftpflicht sinnvoll&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===&lt;br /&gt;
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine [[Satzung]] andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)&lt;br /&gt;
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu c) Der Bundesverband===&lt;br /&gt;
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG)=&lt;br /&gt;
[http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm Leitfaden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1. Satzung und Gründungsversammlung===&lt;br /&gt;
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.&lt;br /&gt;
* Als erstes muss eine [[Satzung]] erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.&lt;br /&gt;
* Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.&lt;br /&gt;
* Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind&lt;br /&gt;
** eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)&lt;br /&gt;
** Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung &lt;br /&gt;
* Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird&lt;br /&gt;
** die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und&lt;br /&gt;
** der Vorstand gewählt.&lt;br /&gt;
* Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.&lt;br /&gt;
* Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2. Eintragung eines Vereins===&lt;br /&gt;
* Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Muster[[satzung]] §12 Ziffer 3).&lt;br /&gt;
* Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.&lt;br /&gt;
* Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:&lt;br /&gt;
Steuerbegünstigung&lt;br /&gt;
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.&lt;br /&gt;
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung&lt;br /&gt;
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus&lt;br /&gt;
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)&lt;br /&gt;
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)&lt;br /&gt;
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)&lt;br /&gt;
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.&lt;br /&gt;
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.&lt;br /&gt;
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).&lt;br /&gt;
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.&lt;br /&gt;
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Die Mustersatzung=&lt;br /&gt;
Es gibt eine Muster[[satzung]], die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.&lt;br /&gt;
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.&lt;br /&gt;
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.&lt;br /&gt;
Dafür gibt es zwei Gründe:&lt;br /&gt;
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.&lt;br /&gt;
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel  Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.&lt;br /&gt;
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.&lt;br /&gt;
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Entstehungsgeschichte===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 1:&#039;&#039;&#039; Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 2:&#039;&#039;&#039; Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 3:&#039;&#039;&#039; Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schritt 4:&#039;&#039;&#039; Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===&lt;br /&gt;
Die Muster[[satzung]]; in der Satzung sind&lt;br /&gt;
: - die verpflichtenden Teile orange markiert&lt;br /&gt;
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).&lt;br /&gt;
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert&lt;br /&gt;
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.&lt;br /&gt;
- [[Satzung_-_Alternativen|Die Alternativen:]] Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.&lt;br /&gt;
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.&lt;br /&gt;
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=&lt;br /&gt;
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing &amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”.&lt;br /&gt;
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “&amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”&lt;br /&gt;
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”&lt;br /&gt;
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”&lt;br /&gt;
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)&lt;br /&gt;
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)&lt;br /&gt;
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:&lt;br /&gt;
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.&lt;br /&gt;
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”&lt;br /&gt;
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.&lt;br /&gt;
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”&lt;br /&gt;
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.&lt;br /&gt;
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”&lt;br /&gt;
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hilfreiche Zusatzdokumente=&lt;br /&gt;
===Aufnahmeantrag===&lt;br /&gt;
===Antrag auf postalische Zustellung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Austrittserklärung===&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&amp;diff=6471</id>
		<title>Bezirksverein - Handbuch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Bezirksverein_-_Handbuch&amp;diff=6471"/>
		<updated>2017-07-26T17:15:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dies ist eine Informationssammlung, die euch die Vereinsgründung erleichtern soll. Sie ist von der Vereins AG erstellt worden und da diese keine offizielle Rechtsberatung ist, sind dies nur Tipps, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an [mailto:wikibearbeitung@lebensmittelretten.de].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie sieht die Struktur jetzt (in Zukunft) aus?=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bezirke sind als eigene Elemente organisiert. Dabei gibt es die Optionen a) den eingetragenen Verein oder Option b) den Nicht-eingetragenen Verein/ Initiative. Diese Bezirksvereine sind in dem c) foodsharing Bundesverband organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu a) Der eingetragene Verein:===&lt;br /&gt;
* offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) -&amp;gt; juristische Person&lt;br /&gt;
* Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes) &lt;br /&gt;
* einmalig entstehende Kosten für die Eintragung&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
Pflicht:&lt;br /&gt;
# eine Satzung &lt;br /&gt;
# ein gewählter Vorstand&lt;br /&gt;
# min. sieben Mitglieder&lt;br /&gt;
# Vereinshaftpflicht sinnvoll&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative ===&lt;br /&gt;
* wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine Satzung andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)&lt;br /&gt;
* kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen)&lt;br /&gt;
* kann Gemeinnützigkeit beantragen&lt;br /&gt;
[http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===zu c) Der Bundesverband===&lt;br /&gt;
langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle eingetragenen und nicht-eingetragenen Bezirksvereine Mitglieder sind. Dieser soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Wie gründe ich einen Verein? (Vereins AG=&lt;br /&gt;
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===1. Satzung und Gründungsversammlung===&lt;br /&gt;
Für die Gründung eines e.V. sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.&lt;br /&gt;
Als erstes muss eine Satzung erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.&lt;br /&gt;
Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.&lt;br /&gt;
Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand).&lt;br /&gt;
Beispiele sind&lt;br /&gt;
eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)&lt;br /&gt;
Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung &lt;br /&gt;
Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird&lt;br /&gt;
die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und&lt;br /&gt;
der Vorstand gewählt.&lt;br /&gt;
Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.&lt;br /&gt;
Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===2. Eintragung eines Vereins===&lt;br /&gt;
Die Eintragung geschieht beim Amtsgericht (meistens ist eine Beglaubigung durch einen Notar erforderlich). Die Satzung selbst legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Mustersatzung §12 Ziffer 3).&lt;br /&gt;
Manche Amtsgerichte verlangen, dass der/die rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins persönlich anwesend sind. Bei anderen Amtsgerichten reicht es, die Dokumente per Post zu schicken.&lt;br /&gt;
Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Anmeldeschreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===3. Beantragung der Gemeinnützigkeit===&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:&lt;br /&gt;
Steuerbegünstigung&lt;br /&gt;
Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.&lt;br /&gt;
Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung&lt;br /&gt;
bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4. Was kostet die Vereinsgründung?===&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich zusammen aus&lt;br /&gt;
der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (26,00 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)&lt;br /&gt;
der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird)&lt;br /&gt;
die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)&lt;br /&gt;
Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.&lt;br /&gt;
Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.&lt;br /&gt;
In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).&lt;br /&gt;
Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.&lt;br /&gt;
Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Die Mustersatzung=&lt;br /&gt;
Es gibt eine Mustersatzung, die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.&lt;br /&gt;
Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.&lt;br /&gt;
Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.&lt;br /&gt;
Dafür gibt es zwei Gründe:&lt;br /&gt;
Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.&lt;br /&gt;
Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet (z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel). Außerdem soll es zum Beispiel  Foodsaver*innen möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln.&lt;br /&gt;
Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die den Begriff (die Marke) “foodsharing” benutzen wollen.&lt;br /&gt;
Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten möchten wir euch bitten die Satzung vor der Gründung noch einmal an die Vereins AG (verein@lebensmittelretten.de) zu schicken. Sie wird dort gegengelesen und geht dann an euch zurück. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Entstehungsgeschichte===&lt;br /&gt;
Schritt 1: Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.&lt;br /&gt;
Schritt 2: Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.&lt;br /&gt;
Schritt 3: Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.&lt;br /&gt;
Schritt 4: Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt===&lt;br /&gt;
Die Mustersatzung; in der Satzung sind&lt;br /&gt;
: - die verpflichtenden Teile orange markiert&lt;br /&gt;
: die dringend empfohlenen Teile blau markiert (eine Änderung ist möglich, führt aber evtl. zu rechtlichen Schwierigkeiten, die dann durch weitere Regelungen aufgefangen werden müssen).&lt;br /&gt;
: - die offensichtlich von den Vereinen anzupassenden Teile grün markiert&lt;br /&gt;
: - die übrigen Teile sind weiß markiert; es handelt sich um wichtige Regelungen, d.h. es wäre keine gute Idee, die Regelungen einfach wegzulassen - aber wie die Regelungen genau festgelegt werden, kann jeder Bezirksverein selbst entscheiden.&lt;br /&gt;
- Die Alternativen: Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen:&lt;br /&gt;
https://wiki.foodsharing.de/Satzung_-_Alternativen&lt;br /&gt;
Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden.&lt;br /&gt;
Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesem Dokument nach Antworten zu suchen.&lt;br /&gt;
Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (siehe https://foodsharing.de/?page=groups → Verein) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vereinsname und Bezirksgrenzen=&lt;br /&gt;
Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der Plattform foodsharing.de) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing &amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”.&lt;br /&gt;
Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “&amp;lt;Bezirksname&amp;gt;”&lt;br /&gt;
ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”&lt;br /&gt;
eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”&lt;br /&gt;
nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)&lt;br /&gt;
Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)&lt;br /&gt;
Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:&lt;br /&gt;
Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen.&lt;br /&gt;
Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”&lt;br /&gt;
Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis.&lt;br /&gt;
Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”&lt;br /&gt;
Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche.&lt;br /&gt;
Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”&lt;br /&gt;
Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Hilfreiche Zusatzdokumente=&lt;br /&gt;
===Aufnahmeantrag===&lt;br /&gt;
===Antrag auf postalische Zustellung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Austrittserklärung===&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6470</id>
		<title>Satzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6470"/>
		<updated>2017-07-26T17:06:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
===Download===&lt;br /&gt;
Als PDF: [[Datei:Mustersatzung_foodsharing.pdf|Als PDF]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einleitung===&lt;br /&gt;
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln. Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Alternativen===&lt;br /&gt;
Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Allgemeines und Besonderheiten=&lt;br /&gt;
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===&lt;br /&gt;
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Reihenfolge der Paragraphen===&lt;br /&gt;
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großstädte / große Ortsgruppen===&lt;br /&gt;
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bundesverband===&lt;br /&gt;
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlungen===&lt;br /&gt;
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=&lt;br /&gt;
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&amp;amp;feature=youtu.be&amp;amp;t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Präambel=&lt;br /&gt;
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (&#039;&#039;&amp;quot;Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)&amp;quot;&#039;&#039;) könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=&lt;br /&gt;
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand nur kurze Zeit in einem Bezirk ist, wird die Verwaltung sehr viel einfacher durch eine befristete Gastmitgliedschaft, die dann einfach formlos wieder endet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand auf Dauer in mehreren Bezirken abholen möchte, dann kann er/sie weiteren Vereinen im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft beitreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===&lt;br /&gt;
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2===&lt;br /&gt;
Um einzutragen, wo jemand ordentliches Mitglied ist, soll als Übergangslösung im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de der Name um den Bezirksnamen ergänzt werden (oder um die Bezirksnamen, falls der Verein für mehrere Bezirke zuständig ist). Später soll eine IT-basierte Lösung gefunden werden (ein Feld „ordentliche Mitgliedschaft in“).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Ziffer 2c)===&lt;br /&gt;
Hierdurch soll verhindert werden, dass Mitglieder in mehreren Bezirken mit stimmen oder sich in Vereinsämter wählen lassen; dies könnte im schlimmsten Fall zu einer bedeutenden Machtkonzentration führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3===&lt;br /&gt;
Durch Gastmitgliedschaften können Mitglieder Abholungen machen und für den Verein aktiv werden - haben jedoch kein Stimmrecht. Dadurch können Foodsaver*innen  in mehreren Bezirken aktiv sein, haben aber nur in einem Bezirk ein Stimmrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein “&#039;&#039;&#039;Ausschluss&#039;&#039;&#039;” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “&#039;&#039;&#039;ordentliche Kündigung&#039;&#039;&#039;” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===&lt;br /&gt;
Im Normalfall ist sich &amp;quot;der Verein&amp;quot; (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte &#039;&#039;&#039;zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten&#039;&#039;&#039;. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)&amp;quot; (Zahl füllt Mitglied selbst aus)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§8 Vereinsorgane=&lt;br /&gt;
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.&lt;br /&gt;
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.&lt;br /&gt;
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===&lt;br /&gt;
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===&lt;br /&gt;
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
Auch hier gilt, dass die in §12  in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. &lt;br /&gt;
(&#039;&#039;vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Aufgaben===&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===&lt;br /&gt;
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===&lt;br /&gt;
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph ist absolut flexiebel und kann von jedem Bezirk angepasst werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=&lt;br /&gt;
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§16 Datenschutz=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.&lt;br /&gt;
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt. In kurz: Dieser Paragraph ist so korrekt, könnte aber von manchen Finanzämtern (aus Unwissen) bemängelt werden - wofür wir Euch gerne mit dem nötigen Dokument unterstützen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6469</id>
		<title>Satzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6469"/>
		<updated>2017-07-26T17:05:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
=Download=&lt;br /&gt;
Als PDF: [[Datei:Mustersatzung_foodsharing.pdf|Als PDF]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln. Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Alternativen=&lt;br /&gt;
Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Allgemeines und Besonderheiten=&lt;br /&gt;
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===&lt;br /&gt;
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Reihenfolge der Paragraphen===&lt;br /&gt;
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großstädte / große Ortsgruppen===&lt;br /&gt;
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bundesverband===&lt;br /&gt;
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlungen===&lt;br /&gt;
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=&lt;br /&gt;
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&amp;amp;feature=youtu.be&amp;amp;t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Präambel=&lt;br /&gt;
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (&#039;&#039;&amp;quot;Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)&amp;quot;&#039;&#039;) könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=&lt;br /&gt;
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand nur kurze Zeit in einem Bezirk ist, wird die Verwaltung sehr viel einfacher durch eine befristete Gastmitgliedschaft, die dann einfach formlos wieder endet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand auf Dauer in mehreren Bezirken abholen möchte, dann kann er/sie weiteren Vereinen im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft beitreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===&lt;br /&gt;
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2===&lt;br /&gt;
Um einzutragen, wo jemand ordentliches Mitglied ist, soll als Übergangslösung im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de der Name um den Bezirksnamen ergänzt werden (oder um die Bezirksnamen, falls der Verein für mehrere Bezirke zuständig ist). Später soll eine IT-basierte Lösung gefunden werden (ein Feld „ordentliche Mitgliedschaft in“).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Ziffer 2c)===&lt;br /&gt;
Hierdurch soll verhindert werden, dass Mitglieder in mehreren Bezirken mit stimmen oder sich in Vereinsämter wählen lassen; dies könnte im schlimmsten Fall zu einer bedeutenden Machtkonzentration führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3===&lt;br /&gt;
Durch Gastmitgliedschaften können Mitglieder Abholungen machen und für den Verein aktiv werden - haben jedoch kein Stimmrecht. Dadurch können Foodsaver*innen  in mehreren Bezirken aktiv sein, haben aber nur in einem Bezirk ein Stimmrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein “&#039;&#039;&#039;Ausschluss&#039;&#039;&#039;” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “&#039;&#039;&#039;ordentliche Kündigung&#039;&#039;&#039;” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===&lt;br /&gt;
Im Normalfall ist sich &amp;quot;der Verein&amp;quot; (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte &#039;&#039;&#039;zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten&#039;&#039;&#039;. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)&amp;quot; (Zahl füllt Mitglied selbst aus)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§8 Vereinsorgane=&lt;br /&gt;
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.&lt;br /&gt;
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.&lt;br /&gt;
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===&lt;br /&gt;
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===&lt;br /&gt;
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
Auch hier gilt, dass die in §12  in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. &lt;br /&gt;
(&#039;&#039;vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Aufgaben===&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===&lt;br /&gt;
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===&lt;br /&gt;
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph ist absolut flexiebel und kann von jedem Bezirk angepasst werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=&lt;br /&gt;
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§16 Datenschutz=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.&lt;br /&gt;
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt. In kurz: Dieser Paragraph ist so korrekt, könnte aber von manchen Finanzämtern (aus Unwissen) bemängelt werden - wofür wir Euch gerne mit dem nötigen Dokument unterstützen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6459</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6459"/>
		<updated>2017-07-17T08:36:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* §12a Botschafter*innen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. Erklärungen zur Mustersatzungen stehen in [[Satzung|diesem Artikel]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Sitz des Vereins===&lt;br /&gt;
Folgendes könnt ihr ergänzen, wenn ihr mehr Bezirke umfasst, als nur euer angegebener Vereinssitz.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein ist zuständig für die foodsharing-Bezirke Bonn, Remagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: ordentliche Mitgliedschaft dokumentieren===&lt;br /&gt;
Mögliche Ergänzung, die wir aber nicht für die Satzung empfehlen würden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand dokumentiert bei natürlichen Personen den Bezirk / die Bezirke der ordentlichen Mitgliedschaft im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Gastmitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Stattdessen könnt ihr auch zwei mögliche Arten der Mitgliedschaft ohne Stimmrecht einführen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Zweitmitglied kann werden, wer bereits ordentliches Mitglied in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ist. Die Zweitmitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gastmitglied kann eine natürliche Person werden, die bereits in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ordentliches Mitglied ist und sich nur für kurze Zeit in dem / in einem Bezirk des Vereins aufhalten wird. Die Gastmitgliedschaft wird befristet auf höchstens 1 Jahr und endet automatisch mit Ablauf der Frist oder mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden für gerettete Lebensmittel angenommen werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied verifizierte(r) Foodsaver*in ist, gilt für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft eine Suspendierung der Verifizierung gemäß Geschäftsordnung. Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: &lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===&lt;br /&gt;
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands / Wählbare Mitglieder===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statt der Möglichkeit, ausscheindende Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu ernennen, könnt ihr auch folgendes schreiben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand eine kommissarische Nachfolge bestimmen. Innerhalb von in der Regel 3 Monaten nach dem Ausscheiden muss auf einer Mitgliederversammlung eine Nachfolge gewählt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dies zwingt euch dazu, 3 Monate nach dem Zurücktreten eines Vorstandsmitglieds eine Mitgliederversammlung zu berufen. Das ist deutlich demokratischer, jedoch mehr Aufwand und nimmt euch Handlungsspielraum - Eure Entscheidung, worauf ihr wert legt!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===&lt;br /&gt;
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter &amp;quot;... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1&amp;quot; noch stehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;9. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;9. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben, ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph ist absolut flexiebel und kann von jedem Bezirk angepasst werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===&lt;br /&gt;
: 1.     Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.&lt;br /&gt;
: 2.     Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 3.     Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 4.     Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 5.     Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.&lt;br /&gt;
: 6.     Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.&lt;br /&gt;
: 7.     Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.&lt;br /&gt;
: 8.     Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.&lt;br /&gt;
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.&lt;br /&gt;
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor &amp;quot;&#039;&#039;aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot; eine Prozentzahl ergänzen (z.B. &amp;quot;&#039;&#039;nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot;).&lt;br /&gt;
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6458</id>
		<title>Satzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6458"/>
		<updated>2017-07-17T08:36:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* §12a Botschafter*innen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;&amp;lt;p style=&amp;quot;color: #FF0000;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;big&amp;gt;Entwurf der Mustersatzung für Vereins-AG&amp;lt;/big&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Links zur Satzung liegen aktuell der Vereins AG vor. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Allgemeines und Besonderheiten=&lt;br /&gt;
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===&lt;br /&gt;
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Reihenfolge der Paragraphen===&lt;br /&gt;
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großstädte / große Ortsgruppen===&lt;br /&gt;
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bundesverband===&lt;br /&gt;
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlungen===&lt;br /&gt;
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=&lt;br /&gt;
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&amp;amp;feature=youtu.be&amp;amp;t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Präambel=&lt;br /&gt;
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (&#039;&#039;&amp;quot;Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)&amp;quot;&#039;&#039;) könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=&lt;br /&gt;
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand nur kurze Zeit in einem Bezirk ist, wird die Verwaltung sehr viel einfacher durch eine befristete Gastmitgliedschaft, die dann einfach formlos wieder endet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand auf Dauer in mehreren Bezirken abholen möchte, dann kann er/sie weiteren Vereinen im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft beitreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===&lt;br /&gt;
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2===&lt;br /&gt;
Um einzutragen, wo jemand ordentliches Mitglied ist, soll als Übergangslösung im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de der Name um den Bezirksnamen ergänzt werden (oder um die Bezirksnamen, falls der Verein für mehrere Bezirke zuständig ist). Später soll eine IT-basierte Lösung gefunden werden (ein Feld „ordentliche Mitgliedschaft in“).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Ziffer 2c)===&lt;br /&gt;
Hierdurch soll verhindert werden, dass Mitglieder in mehreren Bezirken mit stimmen oder sich in Vereinsämter wählen lassen; dies könnte im schlimmsten Fall zu einer bedeutenden Machtkonzentration führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3===&lt;br /&gt;
Durch Gastmitgliedschaften können Mitglieder Abholungen machen und für den Verein aktiv werden - haben jedoch kein Stimmrecht. Dadurch können Foodsaver*innen  in mehreren Bezirken aktiv sein, haben aber nur in einem Bezirk ein Stimmrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein “&#039;&#039;&#039;Ausschluss&#039;&#039;&#039;” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “&#039;&#039;&#039;ordentliche Kündigung&#039;&#039;&#039;” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===&lt;br /&gt;
Im Normalfall ist sich &amp;quot;der Verein&amp;quot; (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte &#039;&#039;&#039;zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten&#039;&#039;&#039;. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)&amp;quot; (Zahl füllt Mitglied selbst aus)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§8 Vereinsorgane=&lt;br /&gt;
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.&lt;br /&gt;
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.&lt;br /&gt;
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===&lt;br /&gt;
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===&lt;br /&gt;
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
Auch hier gilt, dass die in §12  in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. &lt;br /&gt;
(&#039;&#039;vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Aufgaben===&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===&lt;br /&gt;
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===&lt;br /&gt;
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph ist absolut flexiebel und kann von jedem Bezirk angepasst werden!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=&lt;br /&gt;
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§16 Datenschutz=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.&lt;br /&gt;
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt. In kurz: Dieser Paragraph ist so korrekt, könnte aber von manchen Finanzämtern (aus Unwissen) bemängelt werden - wofür wir Euch gerne mit dem nötigen Dokument unterstützen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6457</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6457"/>
		<updated>2017-07-17T08:34:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* §12 Vorstand */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. Erklärungen zur Mustersatzungen stehen in [[Satzung|diesem Artikel]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Sitz des Vereins===&lt;br /&gt;
Folgendes könnt ihr ergänzen, wenn ihr mehr Bezirke umfasst, als nur euer angegebener Vereinssitz.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein ist zuständig für die foodsharing-Bezirke Bonn, Remagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: ordentliche Mitgliedschaft dokumentieren===&lt;br /&gt;
Mögliche Ergänzung, die wir aber nicht für die Satzung empfehlen würden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand dokumentiert bei natürlichen Personen den Bezirk / die Bezirke der ordentlichen Mitgliedschaft im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Gastmitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Stattdessen könnt ihr auch zwei mögliche Arten der Mitgliedschaft ohne Stimmrecht einführen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Zweitmitglied kann werden, wer bereits ordentliches Mitglied in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ist. Die Zweitmitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gastmitglied kann eine natürliche Person werden, die bereits in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ordentliches Mitglied ist und sich nur für kurze Zeit in dem / in einem Bezirk des Vereins aufhalten wird. Die Gastmitgliedschaft wird befristet auf höchstens 1 Jahr und endet automatisch mit Ablauf der Frist oder mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden für gerettete Lebensmittel angenommen werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied verifizierte(r) Foodsaver*in ist, gilt für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft eine Suspendierung der Verifizierung gemäß Geschäftsordnung. Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: &lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===&lt;br /&gt;
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands / Wählbare Mitglieder===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statt der Möglichkeit, ausscheindende Vorstandsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu ernennen, könnt ihr auch folgendes schreiben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand eine kommissarische Nachfolge bestimmen. Innerhalb von in der Regel 3 Monaten nach dem Ausscheiden muss auf einer Mitgliederversammlung eine Nachfolge gewählt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dies zwingt euch dazu, 3 Monate nach dem Zurücktreten eines Vorstandsmitglieds eine Mitgliederversammlung zu berufen. Das ist deutlich demokratischer, jedoch mehr Aufwand und nimmt euch Handlungsspielraum - Eure Entscheidung, worauf ihr wert legt!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===&lt;br /&gt;
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter &amp;quot;... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1&amp;quot; noch stehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;9. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;9. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben, ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===&lt;br /&gt;
: 1.     Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.&lt;br /&gt;
: 2.     Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 3.     Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 4.     Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 5.     Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.&lt;br /&gt;
: 6.     Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.&lt;br /&gt;
: 7.     Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.&lt;br /&gt;
: 8.     Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.&lt;br /&gt;
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.&lt;br /&gt;
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor &amp;quot;&#039;&#039;aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot; eine Prozentzahl ergänzen (z.B. &amp;quot;&#039;&#039;nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot;).&lt;br /&gt;
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6456</id>
		<title>Satzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6456"/>
		<updated>2017-07-17T08:27:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Ziffer 2c) bzw. Ziffer 3 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;&amp;lt;p style=&amp;quot;color: #FF0000;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;big&amp;gt;Entwurf der Mustersatzung für Vereins-AG&amp;lt;/big&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Links zur Satzung liegen aktuell der Vereins AG vor. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Allgemeines und Besonderheiten=&lt;br /&gt;
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===&lt;br /&gt;
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Reihenfolge der Paragraphen===&lt;br /&gt;
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großstädte / große Ortsgruppen===&lt;br /&gt;
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bundesverband===&lt;br /&gt;
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlungen===&lt;br /&gt;
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=&lt;br /&gt;
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&amp;amp;feature=youtu.be&amp;amp;t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Präambel=&lt;br /&gt;
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (&#039;&#039;&amp;quot;Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)&amp;quot;&#039;&#039;) könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=&lt;br /&gt;
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand nur kurze Zeit in einem Bezirk ist, wird die Verwaltung sehr viel einfacher durch eine befristete Gastmitgliedschaft, die dann einfach formlos wieder endet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls jemand auf Dauer in mehreren Bezirken abholen möchte, dann kann er/sie weiteren Vereinen im Rahmen einer Zweitmitgliedschaft beitreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===&lt;br /&gt;
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2===&lt;br /&gt;
Um einzutragen, wo jemand ordentliches Mitglied ist, soll als Übergangslösung im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de der Name um den Bezirksnamen ergänzt werden (oder um die Bezirksnamen, falls der Verein für mehrere Bezirke zuständig ist). Später soll eine IT-basierte Lösung gefunden werden (ein Feld „ordentliche Mitgliedschaft in“).&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Ziffer 2c)===&lt;br /&gt;
Hierdurch soll verhindert werden, dass Mitglieder in mehreren Bezirken mit stimmen oder sich in Vereinsämter wählen lassen; dies könnte im schlimmsten Fall zu einer bedeutenden Machtkonzentration führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3===&lt;br /&gt;
Durch Gastmitgliedschaften können Mitglieder Abholungen machen und für den Verein aktiv werden - haben jedoch kein Stimmrecht. Dadurch können Foodsaver*innen  in mehreren Bezirken aktiv sein, haben aber nur in einem Bezirk ein Stimmrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein “&#039;&#039;&#039;Ausschluss&#039;&#039;&#039;” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “&#039;&#039;&#039;ordentliche Kündigung&#039;&#039;&#039;” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===&lt;br /&gt;
Im Normalfall ist sich &amp;quot;der Verein&amp;quot; (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte &#039;&#039;&#039;zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten&#039;&#039;&#039;. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)&amp;quot; (Zahl füllt Mitglied selbst aus)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§8 Vereinsorgane=&lt;br /&gt;
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.&lt;br /&gt;
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.&lt;br /&gt;
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===&lt;br /&gt;
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===&lt;br /&gt;
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
Auch hier gilt, dass die in §12  in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. &lt;br /&gt;
(&#039;&#039;vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Aufgaben===&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===&lt;br /&gt;
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===&lt;br /&gt;
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=&lt;br /&gt;
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§16 Datenschutz=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.&lt;br /&gt;
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt. In kurz: Dieser Paragraph ist so korrekt, könnte aber von manchen Finanzämtern (aus Unwissen) bemängelt werden - wofür wir Euch gerne mit dem nötigen Dokument unterstützen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Fahrtkosten&amp;diff=6446</id>
		<title>Fahrtkosten</title>
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		<updated>2017-07-02T18:39:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: Die Seite wurde neu angelegt: „Das Thema Fahrtkosten ist inzwischen ein sehr divers diskutiertes Thema bei foodsharing. Auf dieser Seite können dazu Infos gesammelt werden, wobei es sich er…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Thema Fahrtkosten ist inzwischen ein sehr divers diskutiertes Thema bei foodsharing. Auf dieser Seite können dazu Infos gesammelt werden, wobei es sich erst Mal lediglich um eine solidarische Fahrtkostenumlage für das Delegiertentreffen dreht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Solidarische Fahrtkostenumlage=&lt;br /&gt;
Wir möchten nicht, dass nur Menschen mit ausreichend Geld zum Delegiertentreffen kommen können. Gerade hat der foodsharing e.V. jedoch nicht ausreichend Geld, um Fahrtkosten zu erstatten und wir haben keinen Sponsor dafür. Deswegen gibt es folgende Möglichkeiten, solidarisch dafür zu sorgen, dass jede Person teilnehmen kann:&lt;br /&gt;
===im Bezirk===&lt;br /&gt;
Wenn Delegiertenkandidat*innen so offen mit der finanziellen Lage umgehen können und wollen, könnt ihr vor Ort gemeinsam überlegen, wer die Delegierten unterstützen könnte.&lt;br /&gt;
===auf dem Treffen===&lt;br /&gt;
Während dem Delegiertentreffen werden wir von allen einsammeln, wie viel Unterstützung sie sich für ihre Fahrtkosten wünschen. Alle Delegierten schreiben ihren Namen und den Wunschbetrag auf - wobei beides nur für eine Vertrauensperson einsehbar ist. Dabei ist es natürlich möglich, auch 0€ oder nur einen Teilbetrag der Fahrt aufzuschreiben. Die Vertrauensperson rechnet den Gesamt-Bedarf aus und teilt diesen der ganzen Gruppe mit. In eine Box können alle Menschen Geld stecken, die andere in den Fahrtkosten unterstützen möchten. Die Vertrauensperson zählt dieses Geld und verteilt es an die Delegierten. Dabei kommt im Optimalfall genügend Geld zusammen, so dass allen auch das gewünschte Geld gegeben werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Geld Anteilig verteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dadurch ist es solidarisch möglich, alle darin zu unterstützen, zum Treffen zu kommen. Leider können wir im Voraus natürlich nicht sagen, wie viel Geld benötigt wird und ob dieses Geld auch zusammen kommt. Darum ist es sicherer, eine Fahrtkostenumlage im Bezirk zu organisieren - auch wenn das viel Offenheit und Ehrlichkeit benötigt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6445</id>
		<title>Wahlen</title>
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		<updated>2017-07-02T18:25:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Vorschlag &amp;amp; Vetorecht */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Langfristig soll foodsharing demokratischer werden. Das bedeutet, dass Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Menschen entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie in Bezirken gewählt werden kann. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an &amp;quot;Standard-Wahlen&amp;quot; haben. &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Wir freuen uns über Deine Beiträge und Erfahrungen!&#039;&#039;&#039;&#039;&#039; Das Wiki ist leider noch nicht geöffnet, deswegen wende Dich mit Deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Wiki-AG]. Diese kann Dir dann einen Wiki-Account erstellen, so dass Du selber diese Seite bearbeiten kannst, oder Deine Ideen für Dich einarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Dokument können sowohl Wahlen für [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] als auch Delegierte beschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir stellen gerade folgende Anforderungen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen - aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden).&#039;&#039;&#039; Dies ist insbesondere wichtig bei Ankündigungen (Fristen, Termine) und Ortswahl (online/offline/gut erreichbar).&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Die Wahl muss nachvollziehbar sein.&#039;&#039;&#039; Ergebnisse müssen also protokolliert und veröffentlicht werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Delegierte müssen gewählt sein.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
=Wahlen auf persönlichen Treffen=&lt;br /&gt;
==Hamburg==&lt;br /&gt;
* Die Wahl wird für ein Plenum (Treffen aller Hamburger Foodsaver*innen) angekündigt und es wird auf der Webseite dazu eingeladen&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Kandidat*innen&#039;&#039;: Bis eine Woche vor dem lokalen foodsharing-Treffen/Plenum können sich Leute zur Wahl stellen oder von anderen vorgeschlagen werden. Bis 3 Tage vor dem Treffen müssen vorgeschlagene Personen ablehnen wenn sie nicht wollen, um nicht mit in die Wahl zu kommen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Ablauf&#039;&#039;: Auf dem Treffen hat dann jedeR Anwesende zwei Stimm-Zettel und es wird mit diesen anonym abgestimmt. Die zwei Personen mit den meisten Stimmen wurden gewählt und vertreten die Stadt bei dem Deligierten-Treffen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Stimmübertragung&#039;&#039;: Menschen, die zum Treffen verhindert sind, können bis 24h vorher ihre zwei Stimmen auf eine anwesende Person übertragen und müssen dies im foodsharing-Event auf der Pinnwand (Webseite) posten. Diese Person bekommt dann die zusätzlichen Stimmzettel ausgehändigt und reicht diese mit ein. Die Stimm-Übertragung basiert auf Vertrauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Online-Wahlen=&lt;br /&gt;
Online-Wahlen bringen verschiedene Herausforderungen mit sich, die ihr vorher klären und lösen solltet:&lt;br /&gt;
* Auf welcher Webseite wird wie abgestimmt?&lt;br /&gt;
* Wie stellen wir sicher, dass&lt;br /&gt;
# alle Foodsaver auch tatsächlich eingeladen sind und abstimmen können (Hürden/Barrierefreiheit etc.)?&lt;br /&gt;
# NUR Foodsaver abstimmen?&lt;br /&gt;
# Jede Person nur eine Stimme hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Tools / Webseiten / Möglichkeiten==&lt;br /&gt;
* [https://www.konsensieren.eu/de/ Systemisches Konsensieren]&lt;br /&gt;
* Mehrheitswahl per [https://dudle.inf.tu-dresden.de/ dudle]&lt;br /&gt;
* [[Wahlen#Vorschlag_.26_Vetorecht|Vorschlag &amp;amp; Vetorecht]] z.B. im Forum - siehe unten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Entscheidungsformen=&lt;br /&gt;
Eine Wahl kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mehrheitsentscheid==&lt;br /&gt;
Jede Stimme kann dafür oder dagegen stimmen - oder sich enthalten. Es gilt der Vorschlag als gewählt, der die meisten pro-Stimmen hat (relative Mehrheit) - Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (Mindestens 50% Zustimmung: Absolute Mehrheit; 2/3 Mehrheit etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es entweder einen einzige Vorschlag, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird; oder aber eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer entschieden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und effektiv&lt;br /&gt;
* allen bekannt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Minderheiten sind nur bedingt geschützt&lt;br /&gt;
* Unzufriedenheit mit dem Prozess, da 30% Zustimmung für eine Entscheidung reichen können - was aber 70% Ablehnung bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Systemisches Konsensieren==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Systemisches_Konsensieren|zum Wiki-Artikel]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand der Problem- oder Fragestellung werden Vorschläge erarbeitet. Jede Person bewertet bei der Entscheidung &#039;&#039;jeden&#039;&#039; Vorschlag anhand der Frage: &amp;quot;Wie viel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?&amp;quot; Bei einer Skala von 0 bis 10 bedeutet 0: Gar keine Widerstände; 10: höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; dazwischen: Nach Gefühl. Es zählt der Vorschlag als entschieden/konsensiert, der insgesamt die &#039;&#039;wenigsten&#039;&#039; Widerstände hat - also die höchste Akzeptanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* Es geht nicht darum, andere zu überzeugen (pro-Stimmen sammeln); sondern darum, Widerstände bei anderen abzubauen&lt;br /&gt;
* oft schneller und effektiver als Konsens&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Bedarf einiger Erklärung, da es ein Umdenken für alle Beteiligten ist&lt;br /&gt;
* Es sollte geübt werden vor ersten wichtigen Entscheidungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsens==&lt;br /&gt;
Es wird gemeinsam ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als entschieden. Ein falsches Vorurteil ist, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* DIE Entscheidungsform, die auf alle Rücksicht nimmt&lt;br /&gt;
* Das Ergebnis wird von allen am ehesten unterstützt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* je nach Moderations-Erfahrung kann es Zeit benötigen (langsam)&lt;br /&gt;
* Blockaden (Nicht-Entscheiden) sind durch Vetos möglich, also dass es zu allen Vorschlägen enorme Ablehnung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorschlag &amp;amp; Vetorecht==&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet. Oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl&amp;quot;kampf&amp;quot; und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Wichtig&#039;&#039;&#039;&#039;&#039; ist hierbei, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht. Das ist nur bei ausreichender Frist möglich; wenn alle tatsächlich auch per E-Mail o.ä. über die Entscheidung benachrichtig werden - und es eine neutrale Stelle (z.B. per Mail) gibt, an die ein Veto &#039;&#039;geheim und vertraulich&#039;&#039; geäußert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und in großen Gruppen möglich&lt;br /&gt;
* gute Vorarbeit durch Fachgruppe&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* wenig Einbindung aller und dadurch eine Entscheidung, die ggf. nur von wenigen unterstützt wird&lt;br /&gt;
* großes Risiko sehr schnell zu sehr undemorkatischen Entscheidungen zu führen (eine Art Oligarchie - eine herrschende Klasse aus einer Kleingruppe)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsent==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Hier könnte [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Deine Erklärung] stehen ;-)&#039;&#039;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Systemisches_Konsensieren&amp;diff=6444</id>
		<title>Systemisches Konsensieren</title>
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		<updated>2017-07-02T18:24:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die uns bekannten, herkömmlichen Entscheidungsformen haben alle einen Haken:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim &#039;&#039;&#039;[https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit Mehrheitsentscheid]&#039;&#039;&#039; (jedeR hat eine Stimme, die für den favorisierten Vorschlag abgegeben werden kann) wird eine Minderheit durch die Mehrheit überstimmt. Wenn zum Beispiel 11 Leute über das gemeinsame Mittagessen abstimmen und 6 davon für eine Spaghetti Bolognese sind, die anderen 5 aber VegetarierInnen sind, dann gibt es bei einer Entscheidung per Mehrheitsprinzip eine Lösung, die für fast die Hälfte der Gruppe inakzeptabel ist. (Win-Lose-Situation. Weiteres [http://sk-prinzip.de/kategorie/2 Beispiel])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bekannteste Alternative ist der &#039;&#039;&#039;[http://de.wikipedia.org/wiki/Konsens Konsens]&#039;&#039;&#039;: Dabei wird die Lösung gewählt, mit der alle Beteiligten einverstanden sind (gegen die es also keinen Widerspruch/Veto gibt). Im [[Orgateam]] streben wir den Konsens bei allen Entscheidungen an, jedoch wird es mit steigender Gruppengröße schwieriger, eine Lösung zu finden, mit der alle einverstanden sind. Die Diskussionen dauern somit länger und Entscheidungen sind durch Vetos blockierbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deswegen gibt es das systemische Konsensieren (SK-Prinzip) - einen “innovativen Moderationsansatz, der die Nachteile der herkömmlichen Arten, in Gruppen eine Entscheidung zu treffen, geschickt vermeidet und sich vor allem in Konfliktsituationen als besonders hilfreich erweist.” ([http://systemisches-konsensieren-berlin.de/ Markus Castro und Adela Mahling] haben einen Workshop zum SK-Prinzip auf dem 4. internationalen Treffen in Berlin organisiert).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim systemischen Konsensieren wird eine Win-Win-Lösung angestrebt. Dazu wird die Akzeptanz zu allen Vorschlägen indirekt gemessen, indem pro Vorschlag gesammelt wird, wie groß der Widerstand zu diesem Vorschlag ist. (0 - ich habe nichts gegen diesen Vorschlag einzuwenden; 10 - Ich lehne diesen Vorschlag entschieden ab; Zwischenwerte werden nach Gefühl gegeben.) Am Ende werden alle Widerstände (W-Stimmen) addiert. Der Vorschlag mit den wenigsten W-Stimmen hat die größte Akzeptanz und ist einem Konsens somit am nächsten. Er gilt als “konsensiert” (nicht: kondensiert ;-).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um solche Entscheidungen auch in größeren Gruppen und vor allem online zu treffen, gibt es das Tool von [https://www.konsensieren.eu konsensieren.eu], das wir für foodsharing ausprobieren wollen.&lt;br /&gt;
Bei der Erstbenutzung von konsensieren.eu wird Dir noch einmal erklärt, wie die Abstimmung funktioniert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Wahlen]] bei foodsharing (interner Link)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weiterführende Links ==&lt;br /&gt;
*Einführungsvideo bei [http://youtu.be/A5As9tcy2dU Youtube]&lt;br /&gt;
*Infos auf [http://sk-prinzip.de/ sk-prinzip.de], u.a. eine [http://sk-prinzip.de/kategorie/5 Erklärung der Abstimmung]&lt;br /&gt;
*Eine weitere Einleitung auf [http://www.partizipation.at/systemisches-konsensieren.html partizipation.at]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Systemisches_Konsensieren&amp;diff=6443</id>
		<title>Systemisches Konsensieren</title>
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		<updated>2017-07-02T18:24:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die uns bekannten, herkömmlichen Entscheidungsformen haben alle einen Haken:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim &#039;&#039;&#039;[https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit Mehrheitsentscheid]&#039;&#039;&#039; (jedeR hat eine Stimme, die für den favorisierten Vorschlag abgegeben werden kann) wird eine Minderheit durch die Mehrheit überstimmt. Wenn zum Beispiel 11 Leute über das gemeinsame Mittagessen abstimmen und 6 davon für eine Spaghetti Bolognese sind, die anderen 5 aber VegetarierInnen sind, dann gibt es bei einer Entscheidung per Mehrheitsprinzip eine Lösung, die für fast die Hälfte der Gruppe inakzeptabel ist. (Win-Lose-Situation. Weiteres [http://sk-prinzip.de/kategorie/2 Beispiel])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bekannteste Alternative ist der &#039;&#039;&#039;[http://de.wikipedia.org/wiki/Konsens Konsens]&#039;&#039;&#039;: Dabei wird die Lösung gewählt, mit der alle Beteiligten einverstanden sind (gegen die es also keinen Widerspruch/Veto gibt). Im [[Orgateam]] streben wir den Konsens bei allen Entscheidungen an, jedoch wird es mit steigender Gruppengröße schwieriger, eine Lösung zu finden, mit der alle einverstanden sind. Die Diskussionen dauern somit länger und Entscheidungen sind durch Vetos blockierbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deswegen gibt es das systemische Konsensieren (SK-Prinzip) - einen “innovativen Moderationsansatz, der die Nachteile der herkömmlichen Arten, in Gruppen eine Entscheidung zu treffen, geschickt vermeidet und sich vor allem in Konfliktsituationen als besonders hilfreich erweist.” ([http://systemisches-konsensieren-berlin.de/ Markus Castro und Adela Mahling] haben einen Workshop zum SK-Prinzip auf dem 4. internationalen Treffen in Berlin organisiert).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim systemischen Konsensieren wird eine Win-Win-Lösung angestrebt. Dazu wird die Akzeptanz zu allen Vorschlägen indirekt gemessen, indem pro Vorschlag gesammelt wird, wie groß der Widerstand zu diesem Vorschlag ist. (0 - ich habe nichts gegen diesen Vorschlag einzuwenden; 10 - Ich lehne diesen Vorschlag entschieden ab; Zwischenwerte werden nach Gefühl gegeben.) Am Ende werden alle Widerstände (W-Stimmen) addiert. Der Vorschlag mit den wenigsten W-Stimmen hat die größte Akzeptanz und ist einem Konsens somit am nächsten. Er gilt als “konsensiert” (nicht: kondensiert ;-).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um solche Entscheidungen auch in größeren Gruppen und vor allem online zu treffen, gibt es das Tool von [https://www.konsensieren.eu konsensieren.eu], das wir für foodsharing ausprobieren wollen.&lt;br /&gt;
Bei der Erstbenutzung von konsensieren.eu wird Dir noch einmal erklärt, wie die Abstimmung funktioniert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Für Fragen oder Anregungen steht Dir das Demokratisierungs-Team auch gern zur Seite - wende Dich einfach an [mailto:demokratisierung1@lebensmittelretten.de demokratisierung1@lebensmittelretten.de]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Wahlen]] bei foodsharing (interner Link)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weiterführende Links ==&lt;br /&gt;
*Einführungsvideo bei [http://youtu.be/A5As9tcy2dU Youtube]&lt;br /&gt;
*Infos auf [http://sk-prinzip.de/ sk-prinzip.de], u.a. eine [http://sk-prinzip.de/kategorie/5 Erklärung der Abstimmung]&lt;br /&gt;
*Eine weitere Einleitung auf [http://www.partizipation.at/systemisches-konsensieren.html partizipation.at]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6442</id>
		<title>Wahlen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6442"/>
		<updated>2017-07-02T18:23:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Langfristig soll foodsharing demokratischer werden. Das bedeutet, dass Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Menschen entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie in Bezirken gewählt werden kann. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an &amp;quot;Standard-Wahlen&amp;quot; haben. &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Wir freuen uns über Deine Beiträge und Erfahrungen!&#039;&#039;&#039;&#039;&#039; Das Wiki ist leider noch nicht geöffnet, deswegen wende Dich mit Deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Wiki-AG]. Diese kann Dir dann einen Wiki-Account erstellen, so dass Du selber diese Seite bearbeiten kannst, oder Deine Ideen für Dich einarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Dokument können sowohl Wahlen für [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] als auch Delegierte beschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir stellen gerade folgende Anforderungen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen - aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden).&#039;&#039;&#039; Dies ist insbesondere wichtig bei Ankündigungen (Fristen, Termine) und Ortswahl (online/offline/gut erreichbar).&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Die Wahl muss nachvollziehbar sein.&#039;&#039;&#039; Ergebnisse müssen also protokolliert und veröffentlicht werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Delegierte müssen gewählt sein.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
=Wahlen auf persönlichen Treffen=&lt;br /&gt;
==Hamburg==&lt;br /&gt;
* Die Wahl wird für ein Plenum (Treffen aller Hamburger Foodsaver*innen) angekündigt und es wird auf der Webseite dazu eingeladen&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Kandidat*innen&#039;&#039;: Bis eine Woche vor dem lokalen foodsharing-Treffen/Plenum können sich Leute zur Wahl stellen oder von anderen vorgeschlagen werden. Bis 3 Tage vor dem Treffen müssen vorgeschlagene Personen ablehnen wenn sie nicht wollen, um nicht mit in die Wahl zu kommen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Ablauf&#039;&#039;: Auf dem Treffen hat dann jedeR Anwesende zwei Stimm-Zettel und es wird mit diesen anonym abgestimmt. Die zwei Personen mit den meisten Stimmen wurden gewählt und vertreten die Stadt bei dem Deligierten-Treffen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Stimmübertragung&#039;&#039;: Menschen, die zum Treffen verhindert sind, können bis 24h vorher ihre zwei Stimmen auf eine anwesende Person übertragen und müssen dies im foodsharing-Event auf der Pinnwand (Webseite) posten. Diese Person bekommt dann die zusätzlichen Stimmzettel ausgehändigt und reicht diese mit ein. Die Stimm-Übertragung basiert auf Vertrauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Online-Wahlen=&lt;br /&gt;
Online-Wahlen bringen verschiedene Herausforderungen mit sich, die ihr vorher klären und lösen solltet:&lt;br /&gt;
* Auf welcher Webseite wird wie abgestimmt?&lt;br /&gt;
* Wie stellen wir sicher, dass&lt;br /&gt;
# alle Foodsaver auch tatsächlich eingeladen sind und abstimmen können (Hürden/Barrierefreiheit etc.)?&lt;br /&gt;
# NUR Foodsaver abstimmen?&lt;br /&gt;
# Jede Person nur eine Stimme hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Tools / Webseiten / Möglichkeiten==&lt;br /&gt;
* [https://www.konsensieren.eu/de/ Systemisches Konsensieren]&lt;br /&gt;
* Mehrheitswahl per [https://dudle.inf.tu-dresden.de/ dudle]&lt;br /&gt;
* [[Wahlen#Vorschlag_.26_Vetorecht|Vorschlag &amp;amp; Vetorecht]] z.B. im Forum - siehe unten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Entscheidungsformen=&lt;br /&gt;
Eine Wahl kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mehrheitsentscheid==&lt;br /&gt;
Jede Stimme kann dafür oder dagegen stimmen - oder sich enthalten. Es gilt der Vorschlag als gewählt, der die meisten pro-Stimmen hat (relative Mehrheit) - Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (Mindestens 50% Zustimmung: Absolute Mehrheit; 2/3 Mehrheit etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es entweder einen einzige Vorschlag, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird; oder aber eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer entschieden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und effektiv&lt;br /&gt;
* allen bekannt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Minderheiten sind nur bedingt geschützt&lt;br /&gt;
* Unzufriedenheit mit dem Prozess, da 30% Zustimmung für eine Entscheidung reichen können - was aber 70% Ablehnung bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Systemisches Konsensieren==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Systemisches_Konsensieren|zum Wiki-Artikel]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand der Problem- oder Fragestellung werden Vorschläge erarbeitet. Jede Person bewertet bei der Entscheidung &#039;&#039;jeden&#039;&#039; Vorschlag anhand der Frage: &amp;quot;Wie viel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?&amp;quot; Bei einer Skala von 0 bis 10 bedeutet 0: Gar keine Widerstände; 10: höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; dazwischen: Nach Gefühl. Es zählt der Vorschlag als entschieden/konsensiert, der insgesamt die &#039;&#039;wenigsten&#039;&#039; Widerstände hat - also die höchste Akzeptanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* Es geht nicht darum, andere zu überzeugen (pro-Stimmen sammeln); sondern darum, Widerstände bei anderen abzubauen&lt;br /&gt;
* oft schneller und effektiver als Konsens&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Bedarf einiger Erklärung, da es ein Umdenken für alle Beteiligten ist&lt;br /&gt;
* Es sollte geübt werden vor ersten wichtigen Entscheidungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsens==&lt;br /&gt;
Es wird gemeinsam ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als entschieden. Ein falsches Vorurteil ist, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* DIE Entscheidungsform, die auf alle Rücksicht nimmt&lt;br /&gt;
* Das Ergebnis wird von allen am ehesten unterstützt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* je nach Moderations-Erfahrung kann es Zeit benötigen (langsam)&lt;br /&gt;
* Blockaden (Nicht-Entscheiden) sind durch Vetos möglich, also dass es zu allen Vorschlägen enorme Ablehnung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorschlag &amp;amp; Vetorecht==&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet. Oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl&amp;quot;kampf&amp;quot; und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wichtig&#039;&#039;&#039; ist hierbei, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht. Das ist nur bei ausreichender Frist möglich; wenn alle tatsächlich auch per E-Mail o.ä. über die Entscheidung benachrichtig werden - und es eine neutrale Stelle (z.B. per Mail) gibt, an die ein Veto &#039;&#039;geheim und vertraulich&#039;&#039; geäußert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und in großen Gruppen möglich&lt;br /&gt;
* gute Vorarbeit durch Fachgruppe&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* wenig Einbindung aller und dadurch eine Entscheidung, die ggf. nur von wenigen unterstützt wird&lt;br /&gt;
* großes Risiko sehr schnell zu sehr undemorkatischen Entscheidungen zu führen (eine Art Oligarchie - eine herrschende Klasse aus einer Kleingruppe)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsent==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Hier könnte [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Deine Erklärung] stehen ;-)&#039;&#039;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6441</id>
		<title>Wahlen</title>
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		<updated>2017-07-02T18:21:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Tools / Webseiten / Möglichkeiten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Langfristig soll foodsharing demokratischer werden. Das bedeutet, dass Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Menschen entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie in Bezirken gewählt werden kann. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an &amp;quot;Standard-Wahlen&amp;quot; haben. Wir freuen uns über Deine Beiträge und Erfahrungen! Das Wiki ist leider noch nicht geöffnet, deswegen wende Dich mit Deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Wiki-AG]. Diese kann Dir dann einen Wiki-Account erstellen, so dass Du selber diese Seite bearbeiten kannst, oder Deine Ideen für Dich einarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Dokument können sowohl Wahlen für [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] als auch Delegierte beschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir stellen gerade folgende Anforderungen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen - aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden).&#039;&#039;&#039; Dies ist insbesondere wichtig bei Ankündigungen (Fristen, Termine) und Ortswahl (online/offline/gut erreichbar).&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Die Wahl muss nachvollziehbar sein.&#039;&#039;&#039; Ergebnisse müssen also protokolliert und veröffentlicht werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Delegierte müssen gewählt sein.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
=Wahlen auf persönlichen Treffen=&lt;br /&gt;
==Hamburg==&lt;br /&gt;
* Die Wahl wird für ein Plenum (Treffen aller Hamburger Foodsaver*innen) angekündigt und es wird auf der Webseite dazu eingeladen&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Kandidat*innen&#039;&#039;: Bis eine Woche vor dem lokalen foodsharing-Treffen/Plenum können sich Leute zur Wahl stellen oder von anderen vorgeschlagen werden. Bis 3 Tage vor dem Treffen müssen vorgeschlagene Personen ablehnen wenn sie nicht wollen, um nicht mit in die Wahl zu kommen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Ablauf&#039;&#039;: Auf dem Treffen hat dann jedeR Anwesende zwei Stimm-Zettel und es wird mit diesen anonym abgestimmt. Die zwei Personen mit den meisten Stimmen wurden gewählt und vertreten die Stadt bei dem Deligierten-Treffen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Stimmübertragung&#039;&#039;: Menschen, die zum Treffen verhindert sind, können bis 24h vorher ihre zwei Stimmen auf eine anwesende Person übertragen und müssen dies im foodsharing-Event auf der Pinnwand (Webseite) posten. Diese Person bekommt dann die zusätzlichen Stimmzettel ausgehändigt und reicht diese mit ein. Die Stimm-Übertragung basiert auf Vertrauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Online-Wahlen=&lt;br /&gt;
Online-Wahlen bringen verschiedene Herausforderungen mit sich, die ihr vorher klären und lösen solltet:&lt;br /&gt;
* Auf welcher Webseite wird wie abgestimmt?&lt;br /&gt;
* Wie stellen wir sicher, dass&lt;br /&gt;
# alle Foodsaver auch tatsächlich eingeladen sind und abstimmen können (Hürden/Barrierefreiheit etc.)?&lt;br /&gt;
# NUR Foodsaver abstimmen?&lt;br /&gt;
# Jede Person nur eine Stimme hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Tools / Webseiten / Möglichkeiten==&lt;br /&gt;
* [https://www.konsensieren.eu/de/ Systemisches Konsensieren]&lt;br /&gt;
* Mehrheitswahl per [https://dudle.inf.tu-dresden.de/ dudle]&lt;br /&gt;
* [[Wahlen#Vorschlag_.26_Vetorecht|Vorschlag &amp;amp; Vetorecht]] z.B. im Forum - siehe unten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Entscheidungsformen=&lt;br /&gt;
Eine Wahl kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mehrheitsentscheid==&lt;br /&gt;
Jede Stimme kann dafür oder dagegen stimmen - oder sich enthalten. Es gilt der Vorschlag als gewählt, der die meisten pro-Stimmen hat (relative Mehrheit) - Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (Mindestens 50% Zustimmung: Absolute Mehrheit; 2/3 Mehrheit etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es entweder einen einzige Vorschlag, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird; oder aber eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer entschieden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und effektiv&lt;br /&gt;
* allen bekannt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Minderheiten sind nur bedingt geschützt&lt;br /&gt;
* Unzufriedenheit mit dem Prozess, da 30% Zustimmung für eine Entscheidung reichen können - was aber 70% Ablehnung bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Systemisches Konsensieren==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Systemisches_Konsensieren|zum Wiki-Artikel]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand der Problem- oder Fragestellung werden Vorschläge erarbeitet. Jede Person bewertet bei der Entscheidung &#039;&#039;jeden&#039;&#039; Vorschlag anhand der Frage: &amp;quot;Wie viel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?&amp;quot; Bei einer Skala von 0 bis 10 bedeutet 0: Gar keine Widerstände; 10: höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; dazwischen: Nach Gefühl. Es zählt der Vorschlag als entschieden/konsensiert, der insgesamt die &#039;&#039;wenigsten&#039;&#039; Widerstände hat - also die höchste Akzeptanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* Es geht nicht darum, andere zu überzeugen (pro-Stimmen sammeln); sondern darum, Widerstände bei anderen abzubauen&lt;br /&gt;
* oft schneller und effektiver als Konsens&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Bedarf einiger Erklärung, da es ein Umdenken für alle Beteiligten ist&lt;br /&gt;
* Es sollte geübt werden vor ersten wichtigen Entscheidungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsens==&lt;br /&gt;
Es wird gemeinsam ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als entschieden. Ein falsches Vorurteil ist, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* DIE Entscheidungsform, die auf alle Rücksicht nimmt&lt;br /&gt;
* Das Ergebnis wird von allen am ehesten unterstützt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* je nach Moderations-Erfahrung kann es Zeit benötigen (langsam)&lt;br /&gt;
* Blockaden (Nicht-Entscheiden) sind durch Vetos möglich, also dass es zu allen Vorschlägen enorme Ablehnung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorschlag &amp;amp; Vetorecht==&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet. Oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl&amp;quot;kampf&amp;quot; und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wichtig&#039;&#039;&#039; ist hierbei, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht. Das ist nur bei ausreichender Frist möglich; wenn alle tatsächlich auch per E-Mail o.ä. über die Entscheidung benachrichtig werden - und es eine neutrale Stelle (z.B. per Mail) gibt, an die ein Veto &#039;&#039;geheim und vertraulich&#039;&#039; geäußert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und in großen Gruppen möglich&lt;br /&gt;
* gute Vorarbeit durch Fachgruppe&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* wenig Einbindung aller und dadurch eine Entscheidung, die ggf. nur von wenigen unterstützt wird&lt;br /&gt;
* großes Risiko sehr schnell zu sehr undemorkatischen Entscheidungen zu führen (eine Art Oligarchie - eine herrschende Klasse aus einer Kleingruppe)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsent==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Hier könnte [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Deine Erklärung] stehen ;-)&#039;&#039;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6440</id>
		<title>Wahlen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6440"/>
		<updated>2017-07-02T18:20:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Tools / Webseiten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Langfristig soll foodsharing demokratischer werden. Das bedeutet, dass Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Menschen entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie in Bezirken gewählt werden kann. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an &amp;quot;Standard-Wahlen&amp;quot; haben. Wir freuen uns über Deine Beiträge und Erfahrungen! Das Wiki ist leider noch nicht geöffnet, deswegen wende Dich mit Deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Wiki-AG]. Diese kann Dir dann einen Wiki-Account erstellen, so dass Du selber diese Seite bearbeiten kannst, oder Deine Ideen für Dich einarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Dokument können sowohl Wahlen für [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] als auch Delegierte beschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir stellen gerade folgende Anforderungen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen - aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden).&#039;&#039;&#039; Dies ist insbesondere wichtig bei Ankündigungen (Fristen, Termine) und Ortswahl (online/offline/gut erreichbar).&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Die Wahl muss nachvollziehbar sein.&#039;&#039;&#039; Ergebnisse müssen also protokolliert und veröffentlicht werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Delegierte müssen gewählt sein.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
=Wahlen auf persönlichen Treffen=&lt;br /&gt;
==Hamburg==&lt;br /&gt;
* Die Wahl wird für ein Plenum (Treffen aller Hamburger Foodsaver*innen) angekündigt und es wird auf der Webseite dazu eingeladen&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Kandidat*innen&#039;&#039;: Bis eine Woche vor dem lokalen foodsharing-Treffen/Plenum können sich Leute zur Wahl stellen oder von anderen vorgeschlagen werden. Bis 3 Tage vor dem Treffen müssen vorgeschlagene Personen ablehnen wenn sie nicht wollen, um nicht mit in die Wahl zu kommen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Ablauf&#039;&#039;: Auf dem Treffen hat dann jedeR Anwesende zwei Stimm-Zettel und es wird mit diesen anonym abgestimmt. Die zwei Personen mit den meisten Stimmen wurden gewählt und vertreten die Stadt bei dem Deligierten-Treffen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Stimmübertragung&#039;&#039;: Menschen, die zum Treffen verhindert sind, können bis 24h vorher ihre zwei Stimmen auf eine anwesende Person übertragen und müssen dies im foodsharing-Event auf der Pinnwand (Webseite) posten. Diese Person bekommt dann die zusätzlichen Stimmzettel ausgehändigt und reicht diese mit ein. Die Stimm-Übertragung basiert auf Vertrauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Online-Wahlen=&lt;br /&gt;
Online-Wahlen bringen verschiedene Herausforderungen mit sich, die ihr vorher klären und lösen solltet:&lt;br /&gt;
* Auf welcher Webseite wird wie abgestimmt?&lt;br /&gt;
* Wie stellen wir sicher, dass&lt;br /&gt;
# alle Foodsaver auch tatsächlich eingeladen sind und abstimmen können (Hürden/Barrierefreiheit etc.)?&lt;br /&gt;
# NUR Foodsaver abstimmen?&lt;br /&gt;
# Jede Person nur eine Stimme hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Tools / Webseiten / Möglichkeiten==&lt;br /&gt;
* [https://www.konsensieren.eu/de/ Systemisches Konsensieren]&lt;br /&gt;
* Mehrheitswahl per [https://dudle.inf.tu-dresden.de/ dudle]&lt;br /&gt;
* Vorentscheidung &amp;amp; Vetorecht - siehe unten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Entscheidungsformen=&lt;br /&gt;
Eine Wahl kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mehrheitsentscheid==&lt;br /&gt;
Jede Stimme kann dafür oder dagegen stimmen - oder sich enthalten. Es gilt der Vorschlag als gewählt, der die meisten pro-Stimmen hat (relative Mehrheit) - Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (Mindestens 50% Zustimmung: Absolute Mehrheit; 2/3 Mehrheit etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es entweder einen einzige Vorschlag, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird; oder aber eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer entschieden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und effektiv&lt;br /&gt;
* allen bekannt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Minderheiten sind nur bedingt geschützt&lt;br /&gt;
* Unzufriedenheit mit dem Prozess, da 30% Zustimmung für eine Entscheidung reichen können - was aber 70% Ablehnung bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Systemisches Konsensieren==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Systemisches_Konsensieren|zum Wiki-Artikel]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand der Problem- oder Fragestellung werden Vorschläge erarbeitet. Jede Person bewertet bei der Entscheidung &#039;&#039;jeden&#039;&#039; Vorschlag anhand der Frage: &amp;quot;Wie viel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?&amp;quot; Bei einer Skala von 0 bis 10 bedeutet 0: Gar keine Widerstände; 10: höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; dazwischen: Nach Gefühl. Es zählt der Vorschlag als entschieden/konsensiert, der insgesamt die &#039;&#039;wenigsten&#039;&#039; Widerstände hat - also die höchste Akzeptanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* Es geht nicht darum, andere zu überzeugen (pro-Stimmen sammeln); sondern darum, Widerstände bei anderen abzubauen&lt;br /&gt;
* oft schneller und effektiver als Konsens&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Bedarf einiger Erklärung, da es ein Umdenken für alle Beteiligten ist&lt;br /&gt;
* Es sollte geübt werden vor ersten wichtigen Entscheidungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsens==&lt;br /&gt;
Es wird gemeinsam ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als entschieden. Ein falsches Vorurteil ist, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* DIE Entscheidungsform, die auf alle Rücksicht nimmt&lt;br /&gt;
* Das Ergebnis wird von allen am ehesten unterstützt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* je nach Moderations-Erfahrung kann es Zeit benötigen (langsam)&lt;br /&gt;
* Blockaden (Nicht-Entscheiden) sind durch Vetos möglich, also dass es zu allen Vorschlägen enorme Ablehnung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorschlag &amp;amp; Vetorecht==&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet. Oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl&amp;quot;kampf&amp;quot; und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wichtig&#039;&#039;&#039; ist hierbei, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht. Das ist nur bei ausreichender Frist möglich; wenn alle tatsächlich auch per E-Mail o.ä. über die Entscheidung benachrichtig werden - und es eine neutrale Stelle (z.B. per Mail) gibt, an die ein Veto &#039;&#039;geheim und vertraulich&#039;&#039; geäußert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und in großen Gruppen möglich&lt;br /&gt;
* gute Vorarbeit durch Fachgruppe&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* wenig Einbindung aller und dadurch eine Entscheidung, die ggf. nur von wenigen unterstützt wird&lt;br /&gt;
* großes Risiko sehr schnell zu sehr undemorkatischen Entscheidungen zu führen (eine Art Oligarchie - eine herrschende Klasse aus einer Kleingruppe)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsent==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Hier könnte [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Deine Erklärung] stehen ;-)&#039;&#039;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6439</id>
		<title>Wahlen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6439"/>
		<updated>2017-07-02T18:19:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Online-Wahlen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Langfristig soll foodsharing demokratischer werden. Das bedeutet, dass Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Menschen entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie in Bezirken gewählt werden kann. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an &amp;quot;Standard-Wahlen&amp;quot; haben. Wir freuen uns über Deine Beiträge und Erfahrungen! Das Wiki ist leider noch nicht geöffnet, deswegen wende Dich mit Deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Wiki-AG]. Diese kann Dir dann einen Wiki-Account erstellen, so dass Du selber diese Seite bearbeiten kannst, oder Deine Ideen für Dich einarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Dokument können sowohl Wahlen für [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] als auch Delegierte beschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir stellen gerade folgende Anforderungen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen - aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden).&#039;&#039;&#039; Dies ist insbesondere wichtig bei Ankündigungen (Fristen, Termine) und Ortswahl (online/offline/gut erreichbar).&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Die Wahl muss nachvollziehbar sein.&#039;&#039;&#039; Ergebnisse müssen also protokolliert und veröffentlicht werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Delegierte müssen gewählt sein.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
=Wahlen auf persönlichen Treffen=&lt;br /&gt;
==Hamburg==&lt;br /&gt;
* Die Wahl wird für ein Plenum (Treffen aller Hamburger Foodsaver*innen) angekündigt und es wird auf der Webseite dazu eingeladen&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Kandidat*innen&#039;&#039;: Bis eine Woche vor dem lokalen foodsharing-Treffen/Plenum können sich Leute zur Wahl stellen oder von anderen vorgeschlagen werden. Bis 3 Tage vor dem Treffen müssen vorgeschlagene Personen ablehnen wenn sie nicht wollen, um nicht mit in die Wahl zu kommen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Ablauf&#039;&#039;: Auf dem Treffen hat dann jedeR Anwesende zwei Stimm-Zettel und es wird mit diesen anonym abgestimmt. Die zwei Personen mit den meisten Stimmen wurden gewählt und vertreten die Stadt bei dem Deligierten-Treffen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Stimmübertragung&#039;&#039;: Menschen, die zum Treffen verhindert sind, können bis 24h vorher ihre zwei Stimmen auf eine anwesende Person übertragen und müssen dies im foodsharing-Event auf der Pinnwand (Webseite) posten. Diese Person bekommt dann die zusätzlichen Stimmzettel ausgehändigt und reicht diese mit ein. Die Stimm-Übertragung basiert auf Vertrauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Online-Wahlen=&lt;br /&gt;
Online-Wahlen bringen verschiedene Herausforderungen mit sich, die ihr vorher klären und lösen solltet:&lt;br /&gt;
* Auf welcher Webseite wird wie abgestimmt?&lt;br /&gt;
* Wie stellen wir sicher, dass&lt;br /&gt;
# alle Foodsaver auch tatsächlich eingeladen sind und abstimmen können (Hürden/Barrierefreiheit etc.)?&lt;br /&gt;
# NUR Foodsaver abstimmen?&lt;br /&gt;
# Jede Person nur eine Stimme hat?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Tools / Webseiten==&lt;br /&gt;
* [https://www.konsensieren.eu/de/ Systemisches Konsensieren]&lt;br /&gt;
* Mehrheitswahl per [https://dudle.inf.tu-dresden.de/ dudle]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Entscheidungsformen=&lt;br /&gt;
Eine Wahl kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mehrheitsentscheid==&lt;br /&gt;
Jede Stimme kann dafür oder dagegen stimmen - oder sich enthalten. Es gilt der Vorschlag als gewählt, der die meisten pro-Stimmen hat (relative Mehrheit) - Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (Mindestens 50% Zustimmung: Absolute Mehrheit; 2/3 Mehrheit etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es entweder einen einzige Vorschlag, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird; oder aber eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer entschieden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und effektiv&lt;br /&gt;
* allen bekannt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Minderheiten sind nur bedingt geschützt&lt;br /&gt;
* Unzufriedenheit mit dem Prozess, da 30% Zustimmung für eine Entscheidung reichen können - was aber 70% Ablehnung bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Systemisches Konsensieren==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Systemisches_Konsensieren|zum Wiki-Artikel]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand der Problem- oder Fragestellung werden Vorschläge erarbeitet. Jede Person bewertet bei der Entscheidung &#039;&#039;jeden&#039;&#039; Vorschlag anhand der Frage: &amp;quot;Wie viel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?&amp;quot; Bei einer Skala von 0 bis 10 bedeutet 0: Gar keine Widerstände; 10: höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; dazwischen: Nach Gefühl. Es zählt der Vorschlag als entschieden/konsensiert, der insgesamt die &#039;&#039;wenigsten&#039;&#039; Widerstände hat - also die höchste Akzeptanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* Es geht nicht darum, andere zu überzeugen (pro-Stimmen sammeln); sondern darum, Widerstände bei anderen abzubauen&lt;br /&gt;
* oft schneller und effektiver als Konsens&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Bedarf einiger Erklärung, da es ein Umdenken für alle Beteiligten ist&lt;br /&gt;
* Es sollte geübt werden vor ersten wichtigen Entscheidungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsens==&lt;br /&gt;
Es wird gemeinsam ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als entschieden. Ein falsches Vorurteil ist, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* DIE Entscheidungsform, die auf alle Rücksicht nimmt&lt;br /&gt;
* Das Ergebnis wird von allen am ehesten unterstützt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* je nach Moderations-Erfahrung kann es Zeit benötigen (langsam)&lt;br /&gt;
* Blockaden (Nicht-Entscheiden) sind durch Vetos möglich, also dass es zu allen Vorschlägen enorme Ablehnung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorschlag &amp;amp; Vetorecht==&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet. Oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl&amp;quot;kampf&amp;quot; und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wichtig&#039;&#039;&#039; ist hierbei, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht. Das ist nur bei ausreichender Frist möglich; wenn alle tatsächlich auch per E-Mail o.ä. über die Entscheidung benachrichtig werden - und es eine neutrale Stelle (z.B. per Mail) gibt, an die ein Veto &#039;&#039;geheim und vertraulich&#039;&#039; geäußert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und in großen Gruppen möglich&lt;br /&gt;
* gute Vorarbeit durch Fachgruppe&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* wenig Einbindung aller und dadurch eine Entscheidung, die ggf. nur von wenigen unterstützt wird&lt;br /&gt;
* großes Risiko sehr schnell zu sehr undemorkatischen Entscheidungen zu führen (eine Art Oligarchie - eine herrschende Klasse aus einer Kleingruppe)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsent==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Hier könnte [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Deine Erklärung] stehen ;-)&#039;&#039;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6438</id>
		<title>Wahlen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6438"/>
		<updated>2017-07-02T18:14:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Wahlen auf persönlichen Treffen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Langfristig soll foodsharing demokratischer werden. Das bedeutet, dass Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Menschen entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie in Bezirken gewählt werden kann. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an &amp;quot;Standard-Wahlen&amp;quot; haben. Wir freuen uns über Deine Beiträge und Erfahrungen! Das Wiki ist leider noch nicht geöffnet, deswegen wende Dich mit Deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Wiki-AG]. Diese kann Dir dann einen Wiki-Account erstellen, so dass Du selber diese Seite bearbeiten kannst, oder Deine Ideen für Dich einarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Dokument können sowohl Wahlen für [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] als auch Delegierte beschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir stellen gerade folgende Anforderungen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen - aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden).&#039;&#039;&#039; Dies ist insbesondere wichtig bei Ankündigungen (Fristen, Termine) und Ortswahl (online/offline/gut erreichbar).&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Die Wahl muss nachvollziehbar sein.&#039;&#039;&#039; Ergebnisse müssen also protokolliert und veröffentlicht werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Delegierte müssen gewählt sein.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
=Wahlen auf persönlichen Treffen=&lt;br /&gt;
==Hamburg==&lt;br /&gt;
* Die Wahl wird für ein Plenum (Treffen aller Hamburger Foodsaver*innen) angekündigt und es wird auf der Webseite dazu eingeladen&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Kandidat*innen&#039;&#039;: Bis eine Woche vor dem lokalen foodsharing-Treffen/Plenum können sich Leute zur Wahl stellen oder von anderen vorgeschlagen werden. Bis 3 Tage vor dem Treffen müssen vorgeschlagene Personen ablehnen wenn sie nicht wollen, um nicht mit in die Wahl zu kommen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Ablauf&#039;&#039;: Auf dem Treffen hat dann jedeR Anwesende zwei Stimm-Zettel und es wird mit diesen anonym abgestimmt. Die zwei Personen mit den meisten Stimmen wurden gewählt und vertreten die Stadt bei dem Deligierten-Treffen.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Stimmübertragung&#039;&#039;: Menschen, die zum Treffen verhindert sind, können bis 24h vorher ihre zwei Stimmen auf eine anwesende Person übertragen und müssen dies im foodsharing-Event auf der Pinnwand (Webseite) posten. Diese Person bekommt dann die zusätzlichen Stimmzettel ausgehändigt und reicht diese mit ein. Die Stimm-Übertragung basiert auf Vertrauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Online-Wahlen=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Entscheidungsformen=&lt;br /&gt;
Eine Wahl kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mehrheitsentscheid==&lt;br /&gt;
Jede Stimme kann dafür oder dagegen stimmen - oder sich enthalten. Es gilt der Vorschlag als gewählt, der die meisten pro-Stimmen hat (relative Mehrheit) - Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (Mindestens 50% Zustimmung: Absolute Mehrheit; 2/3 Mehrheit etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es entweder einen einzige Vorschlag, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird; oder aber eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer entschieden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und effektiv&lt;br /&gt;
* allen bekannt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Minderheiten sind nur bedingt geschützt&lt;br /&gt;
* Unzufriedenheit mit dem Prozess, da 30% Zustimmung für eine Entscheidung reichen können - was aber 70% Ablehnung bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Systemisches Konsensieren==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Systemisches_Konsensieren|zum Wiki-Artikel]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand der Problem- oder Fragestellung werden Vorschläge erarbeitet. Jede Person bewertet bei der Entscheidung &#039;&#039;jeden&#039;&#039; Vorschlag anhand der Frage: &amp;quot;Wie viel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?&amp;quot; Bei einer Skala von 0 bis 10 bedeutet 0: Gar keine Widerstände; 10: höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; dazwischen: Nach Gefühl. Es zählt der Vorschlag als entschieden/konsensiert, der insgesamt die &#039;&#039;wenigsten&#039;&#039; Widerstände hat - also die höchste Akzeptanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* Es geht nicht darum, andere zu überzeugen (pro-Stimmen sammeln); sondern darum, Widerstände bei anderen abzubauen&lt;br /&gt;
* oft schneller und effektiver als Konsens&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Bedarf einiger Erklärung, da es ein Umdenken für alle Beteiligten ist&lt;br /&gt;
* Es sollte geübt werden vor ersten wichtigen Entscheidungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsens==&lt;br /&gt;
Es wird gemeinsam ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als entschieden. Ein falsches Vorurteil ist, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* DIE Entscheidungsform, die auf alle Rücksicht nimmt&lt;br /&gt;
* Das Ergebnis wird von allen am ehesten unterstützt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* je nach Moderations-Erfahrung kann es Zeit benötigen (langsam)&lt;br /&gt;
* Blockaden (Nicht-Entscheiden) sind durch Vetos möglich, also dass es zu allen Vorschlägen enorme Ablehnung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorschlag &amp;amp; Vetorecht==&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet. Oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl&amp;quot;kampf&amp;quot; und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wichtig&#039;&#039;&#039; ist hierbei, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht. Das ist nur bei ausreichender Frist möglich; wenn alle tatsächlich auch per E-Mail o.ä. über die Entscheidung benachrichtig werden - und es eine neutrale Stelle (z.B. per Mail) gibt, an die ein Veto &#039;&#039;geheim und vertraulich&#039;&#039; geäußert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und in großen Gruppen möglich&lt;br /&gt;
* gute Vorarbeit durch Fachgruppe&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* wenig Einbindung aller und dadurch eine Entscheidung, die ggf. nur von wenigen unterstützt wird&lt;br /&gt;
* großes Risiko sehr schnell zu sehr undemorkatischen Entscheidungen zu führen (eine Art Oligarchie - eine herrschende Klasse aus einer Kleingruppe)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsent==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Hier könnte [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Deine Erklärung] stehen ;-)&#039;&#039;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6437</id>
		<title>Wahlen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6437"/>
		<updated>2017-07-02T18:09:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Langfristig soll foodsharing demokratischer werden. Das bedeutet, dass Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Menschen entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie in Bezirken gewählt werden kann. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an &amp;quot;Standard-Wahlen&amp;quot; haben. Wir freuen uns über Deine Beiträge und Erfahrungen! Das Wiki ist leider noch nicht geöffnet, deswegen wende Dich mit Deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Wiki-AG]. Diese kann Dir dann einen Wiki-Account erstellen, so dass Du selber diese Seite bearbeiten kannst, oder Deine Ideen für Dich einarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Dokument können sowohl Wahlen für [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] als auch Delegierte beschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir stellen gerade folgende Anforderungen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen - aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden).&#039;&#039;&#039; Dies ist insbesondere wichtig bei Ankündigungen (Fristen, Termine) und Ortswahl (online/offline/gut erreichbar).&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Die Wahl muss nachvollziehbar sein.&#039;&#039;&#039; Ergebnisse müssen also protokolliert und veröffentlicht werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Delegierte müssen gewählt sein.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
=Wahlen auf persönlichen Treffen=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Online-Wahlen=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Entscheidungsformen=&lt;br /&gt;
Eine Wahl kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mehrheitsentscheid==&lt;br /&gt;
Jede Stimme kann dafür oder dagegen stimmen - oder sich enthalten. Es gilt der Vorschlag als gewählt, der die meisten pro-Stimmen hat (relative Mehrheit) - Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (Mindestens 50% Zustimmung: Absolute Mehrheit; 2/3 Mehrheit etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es entweder einen einzige Vorschlag, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird; oder aber eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer entschieden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und effektiv&lt;br /&gt;
* allen bekannt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Minderheiten sind nur bedingt geschützt&lt;br /&gt;
* Unzufriedenheit mit dem Prozess, da 30% Zustimmung für eine Entscheidung reichen können - was aber 70% Ablehnung bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Systemisches Konsensieren==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Systemisches_Konsensieren|zum Wiki-Artikel]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand der Problem- oder Fragestellung werden Vorschläge erarbeitet. Jede Person bewertet bei der Entscheidung &#039;&#039;jeden&#039;&#039; Vorschlag anhand der Frage: &amp;quot;Wie viel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?&amp;quot; Bei einer Skala von 0 bis 10 bedeutet 0: Gar keine Widerstände; 10: höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; dazwischen: Nach Gefühl. Es zählt der Vorschlag als entschieden/konsensiert, der insgesamt die &#039;&#039;wenigsten&#039;&#039; Widerstände hat - also die höchste Akzeptanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* Es geht nicht darum, andere zu überzeugen (pro-Stimmen sammeln); sondern darum, Widerstände bei anderen abzubauen&lt;br /&gt;
* oft schneller und effektiver als Konsens&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* Bedarf einiger Erklärung, da es ein Umdenken für alle Beteiligten ist&lt;br /&gt;
* Es sollte geübt werden vor ersten wichtigen Entscheidungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsens==&lt;br /&gt;
Es wird gemeinsam ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als entschieden. Ein falsches Vorurteil ist, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* DIE Entscheidungsform, die auf alle Rücksicht nimmt&lt;br /&gt;
* Das Ergebnis wird von allen am ehesten unterstützt&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* je nach Moderations-Erfahrung kann es Zeit benötigen (langsam)&lt;br /&gt;
* Blockaden (Nicht-Entscheiden) sind durch Vetos möglich, also dass es zu allen Vorschlägen enorme Ablehnung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorschlag &amp;amp; Vetorecht==&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet. Oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl&amp;quot;kampf&amp;quot; und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wichtig&#039;&#039;&#039; ist hierbei, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht. Das ist nur bei ausreichender Frist möglich; wenn alle tatsächlich auch per E-Mail o.ä. über die Entscheidung benachrichtig werden - und es eine neutrale Stelle (z.B. per Mail) gibt, an die ein Veto &#039;&#039;geheim und vertraulich&#039;&#039; geäußert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorteile===&lt;br /&gt;
* schnell und in großen Gruppen möglich&lt;br /&gt;
* gute Vorarbeit durch Fachgruppe&lt;br /&gt;
===Nachteile===&lt;br /&gt;
* wenig Einbindung aller und dadurch eine Entscheidung, die ggf. nur von wenigen unterstützt wird&lt;br /&gt;
* großes Risiko sehr schnell zu sehr undemorkatischen Entscheidungen zu führen (eine Art Oligarchie - eine herrschende Klasse aus einer Kleingruppe)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Konsent==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Hier könnte [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Deine Erklärung] stehen ;-)&#039;&#039;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Wiki&amp;diff=6436</id>
		<title>Gruppe Wiki</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Wiki&amp;diff=6436"/>
		<updated>2017-07-02T17:34:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;Vorbemerkung: Die Aussagen zum Sinn des Wikis in diesem Artikel sind veraltet. Das Wiki soll bald geöffnet werden und mehr als ein Nachschlagewerk sein!&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Strukturierung Gruppe Wiki&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==&#039;&#039;&#039;Beschreibung&#039;&#039;&#039;==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Da das Wiki ein Nachschlagewerk sein soll und auch für das Bestehen des Quiz wichtig ist, sollen keine Dokumente von den NutzerInnen erstellt und geändert werden. Daher ist das die Aufgabe der Wiki-Gruppe. Anregungen zum Wiki oder zu fehlenden Themen erreichen die Gruppe unter [mailto:wiki@foodsharing.de wiki@foodsharing.de]. Die Vorschläge und Verbesserungen werden dann vom Orga- und Wiki-Team diskutiert und erstellt. Nach einer letzten Prüfung durch die Redaktion werden sie dann vom Wiki-Team passend formatiert, strukturiert, aktualisiert und veröffentlicht.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==&#039;&#039;&#039;Nach außen:&#039;&#039;&#039;==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* eine hauptverantwortliche Person: Admin		&lt;br /&gt;
* eine Vertretung: Vize-Admin	&lt;br /&gt;
* eine zuständige Person aus dem Orgateam &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==&#039;&#039;&#039;Anforderungen an Mitglieder der Wiki-Gruppe:&#039;&#039;&#039;==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* angemeldet seit mindestens 3 Monaten	 		&lt;br /&gt;
* mindestens 1 Abholung&lt;br /&gt;
* mindestens 3 Vertrauensbananen	 		&lt;br /&gt;
* keine relevanten Verstoßmeldungen	&lt;br /&gt;
* Bereitschaft, sich in die [[Hilfe:Seiten_bearbeiten|Wiki-Syntax]] einzuarbeiten&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6434</id>
		<title>Wahlen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Wahlen&amp;diff=6434"/>
		<updated>2017-07-02T17:32:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: Die Seite wurde neu angelegt: „Langfristig soll foodsharing demokratischer werden. Das bedeutet, dass Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Menschen entsenden, die dann zusammen überregional…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Langfristig soll foodsharing demokratischer werden. Das bedeutet, dass Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Menschen entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie in Bezirken gewählt werden kann. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an &amp;quot;Standard-Wahlen&amp;quot; haben. Wir freuen uns über Deine Beiträge und Erfahrungen! Das Wiki ist leider noch nicht geöffnet, deswegen wende Dich mit Deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die [mailto:wiki@lebensmittelretten.de Wiki-AG]. Diese kann Dir dann einen Wiki-Account erstellen, so dass Du selber diese Seite bearbeiten kannst, oder Deine Ideen für Dich einarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Dokument können sowohl Wahlen für [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] als auch Delegierte beschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir stellen gerade folgende Anforderungen:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen - aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden).&#039;&#039;&#039; Dies ist insbesondere wichtig bei Ankündigungen (Fristen, Termine) und Ortswahl (online/offline/gut erreichbar).&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Die Wahl muss nachvollziehbar sein.&#039;&#039;&#039; Ergebnisse müssen also protokolliert und veröffentlicht werden.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Delegierte müssen gewählt sein.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
=Wahlen auf persönlichen Treffen=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Online-Wahlen=&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6433</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6433"/>
		<updated>2017-07-01T08:40:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. Erklärungen zur Mustersatzungen stehen in [[Satzung|diesem Artikel]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Sitz des Vereins===&lt;br /&gt;
Folgendes könnt ihr ergänzen, wenn ihr mehr Bezirke umfasst, als nur euer angegebener Vereinssitz.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein ist zuständig für die foodsharing-Bezirke Bonn, Remagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: ordentliche Mitgliedschaft dokumentieren===&lt;br /&gt;
Mögliche Ergänzung, die wir aber nicht für die Satzung empfehlen würden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand dokumentiert bei natürlichen Personen den Bezirk / die Bezirke der ordentlichen Mitgliedschaft im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Gastmitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Stattdessen könnt ihr auch zwei mögliche Arten der Mitgliedschaft ohne Stimmrecht einführen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Zweitmitglied kann werden, wer bereits ordentliches Mitglied in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ist. Die Zweitmitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gastmitglied kann eine natürliche Person werden, die bereits in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ordentliches Mitglied ist und sich nur für kurze Zeit in dem / in einem Bezirk des Vereins aufhalten wird. Die Gastmitgliedschaft wird befristet auf höchstens 1 Jahr und endet automatisch mit Ablauf der Frist oder mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden anzunehmen für gerettete Lebensmittel&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von Foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied lizensierte Foodsaver*in ist, gilt eine Suspendierung der Lizensierung gemäß GO für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: &lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===&lt;br /&gt;
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wählbare Mitglieder===&lt;br /&gt;
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===&lt;br /&gt;
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter &amp;quot;... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1&amp;quot; noch stehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===&lt;br /&gt;
: 1.     Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.&lt;br /&gt;
: 2.     Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 3.     Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 4.     Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 5.     Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.&lt;br /&gt;
: 6.     Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.&lt;br /&gt;
: 7.     Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.&lt;br /&gt;
: 8.     Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.&lt;br /&gt;
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.&lt;br /&gt;
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor &amp;quot;&#039;&#039;aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot; eine Prozentzahl ergänzen (z.B. &amp;quot;&#039;&#039;nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot;).&lt;br /&gt;
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6432</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6432"/>
		<updated>2017-06-30T20:45:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* §4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Sitz des Vereins===&lt;br /&gt;
Folgendes könnt ihr ergänzen, wenn ihr mehr Bezirke umfasst, als nur euer angegebener Vereinssitz.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein ist zuständig für die foodsharing-Bezirke Bonn, Remagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: ordentliche Mitgliedschaft dokumentieren===&lt;br /&gt;
Mögliche Ergänzung, die wir aber nicht für die Satzung empfehlen würden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand dokumentiert bei natürlichen Personen den Bezirk / die Bezirke der ordentlichen Mitgliedschaft im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Gastmitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Stattdessen könnt ihr auch zwei mögliche Arten der Mitgliedschaft ohne Stimmrecht einführen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Zweitmitglied kann werden, wer bereits ordentliches Mitglied in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ist. Die Zweitmitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gastmitglied kann eine natürliche Person werden, die bereits in einem anderen foodsharing-Bezirksverein ordentliches Mitglied ist und sich nur für kurze Zeit in dem / in einem Bezirk des Vereins aufhalten wird. Die Gastmitgliedschaft wird befristet auf höchstens 1 Jahr und endet automatisch mit Ablauf der Frist oder mit dem Ende der ordentlichen Mitgliedschaft in einem anderen foodsharing-Bezirksverein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden anzunehmen für gerettete Lebensmittel&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von Foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied lizensierte Foodsaver*in ist, gilt eine Suspendierung der Lizensierung gemäß GO für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: &lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===&lt;br /&gt;
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wählbare Mitglieder===&lt;br /&gt;
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===&lt;br /&gt;
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter &amp;quot;... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1&amp;quot; noch stehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===&lt;br /&gt;
: 1.     Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.&lt;br /&gt;
: 2.     Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 3.     Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 4.     Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 5.     Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.&lt;br /&gt;
: 6.     Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.&lt;br /&gt;
: 7.     Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.&lt;br /&gt;
: 8.     Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.&lt;br /&gt;
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.&lt;br /&gt;
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor &amp;quot;&#039;&#039;aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot; eine Prozentzahl ergänzen (z.B. &amp;quot;&#039;&#039;nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot;).&lt;br /&gt;
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6431</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6431"/>
		<updated>2017-06-30T20:39:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* §4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Sitz des Vereins===&lt;br /&gt;
Folgendes könnt ihr ergänzen, wenn ihr mehr Bezirke umfasst, als nur euer angegebener Vereinssitz.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein ist zuständig für die foodsharing-Bezirke Bonn, Remagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: ordentliche Mitgliedschaft dokumentieren===&lt;br /&gt;
Mögliche Ergänzung, die wir aber nicht für die Satzung empfehlen würden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand dokumentiert bei natürlichen Personen den Bezirk / die Bezirke der ordentlichen Mitgliedschaft im Profil des Mitglieds auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden anzunehmen für gerettete Lebensmittel&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von Foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied lizensierte Foodsaver*in ist, gilt eine Suspendierung der Lizensierung gemäß GO für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: &lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===&lt;br /&gt;
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wählbare Mitglieder===&lt;br /&gt;
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===&lt;br /&gt;
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter &amp;quot;... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1&amp;quot; noch stehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===&lt;br /&gt;
: 1.     Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.&lt;br /&gt;
: 2.     Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 3.     Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 4.     Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 5.     Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.&lt;br /&gt;
: 6.     Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.&lt;br /&gt;
: 7.     Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.&lt;br /&gt;
: 8.     Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.&lt;br /&gt;
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.&lt;br /&gt;
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor &amp;quot;&#039;&#039;aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot; eine Prozentzahl ergänzen (z.B. &amp;quot;&#039;&#039;nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot;).&lt;br /&gt;
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6430</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6430"/>
		<updated>2017-06-29T19:55:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Sitz des Vereins===&lt;br /&gt;
Folgendes könnt ihr ergänzen, wenn ihr mehr Bezirke umfasst, als nur euer angegebener Vereinssitz.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein ist zuständig für die foodsharing-Bezirke Bonn, Remagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden anzunehmen für gerettete Lebensmittel&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von Foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied lizensierte Foodsaver*in ist, gilt eine Suspendierung der Lizensierung gemäß GO für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: &lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===&lt;br /&gt;
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wählbare Mitglieder===&lt;br /&gt;
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===&lt;br /&gt;
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter &amp;quot;... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1&amp;quot; noch stehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===&lt;br /&gt;
: 1.     Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.&lt;br /&gt;
: 2.     Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 3.     Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 4.     Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 5.     Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.&lt;br /&gt;
: 6.     Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.&lt;br /&gt;
: 7.     Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.&lt;br /&gt;
: 8.     Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.&lt;br /&gt;
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.&lt;br /&gt;
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor &amp;quot;&#039;&#039;aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot; eine Prozentzahl ergänzen (z.B. &amp;quot;&#039;&#039;nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot;).&lt;br /&gt;
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6429</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6429"/>
		<updated>2017-06-29T19:25:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Sitz des Vereins===&lt;br /&gt;
Folgendes könnt ihr ergänzen, wenn ihr mehr Bezirke umfasst, als nur euer angegebener Vereinssitz.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein ist zuständig für die foodsharing-Bezirke Bonn, Remagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann auch festgelegt werden, dass nur natürliche Personen ordentliche Mitglieder werden können, nicht juristische:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Ordentliches Mitglied kann eine natürliche Personen werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
In dem Fall muss eine weitere Ziffer eingefügt werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Institutionelles Mitglied kann eine juristische Person werden, welche die ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden anzunehmen für gerettete Lebensmittel&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von Foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied lizensierte Foodsaver*in ist, gilt eine Suspendierung der Lizensierung gemäß GO für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, fügt folgenden Satz hinzu: &#039;&#039;Das Stimmrecht kann auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied schriftlich übertragen werden; ein Mitglied kann jedoch maximal für 3 andere Mitglieder deren Stimmrecht in der Mitgliederversammlung wahrnehmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Entsendung von juristischen Mitgliedern===&lt;br /&gt;
Eventuell kann ein Verein festlegen, dass juristische Mitglieder nicht als Delegierte entsendet werden können:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ... aus den ordentlichen Mitgliedern, die natürliche Personen sind, die Delegierten ... &#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;...auf sich vereinen, reicht im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der Stimmen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wählbare Mitglieder===&lt;br /&gt;
Alternativ kann festgelegt werden, dass juristische Personen nicht in den Vorstand gewählt werden können. (Deren Vertretende können u.U. oft wechseln, wodurch die Vorstandsarbeit möglicher Weise an Kontinuität verliert.)&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, die natürliche Personen sind, gewählt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Stimme des Vorsitzenden===&lt;br /&gt;
Falls man Blockaden im Fall von Stimmgleichheit auf jeden Fall verhindern möchte, kann hinter &amp;quot;... Mehrheitsprinzip entsprechend § 15 Ziffer 1&amp;quot; noch stehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der Vorsitzenden, bei seiner*ihrer Abwesenheit die Stimme des*der stellvertretenden Vorsitzenden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Folgender alternative Entwurf für einen ausführlicheren Paragraphen zur Konfliktbewältigung verfolgt die Idee, dass Konflikte möglichst dort gelöst werden sollen, wo sie entstehen, etwa von einem BIEB für Konflikte innerhalb seines Betriebsteams. Sie können dann an höhere Instanzen weiter gegeben werden, falls es nötig ist. Die Schiedsstelle ist aber wichtig, wenn diejenigen, die üblicher Weise die Konflikte lösen sollen (BIEBs, BOTs, Vorstand), selbst an den Konflikten beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Entwurf ist lediglich als flexibel zu nutzender Vorschlag gedacht, aus dem sich jeder Verein Teile aussuchen (und natürlich beliebig abwandeln) kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Vereinsinterne Konflikte, Schiedsstelle===&lt;br /&gt;
: 1.     Konflikte innerhalb eines Betriebsteams sind durch die Betriebsverantwortlichen zu lösen. Können die Betriebsverantwortlichen einen Konflikt nicht klären oder sind Betriebsverantwortliche an einem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Botschafter*innen zur Klärung übergeben.&lt;br /&gt;
: 2.     Weitere Konflikte, die Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, sind durch die Botschafter*innen zu lösen. Können die Botschafter*innen einen Konflikt nicht klären oder sind Botschafter*innen an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 3.     Für vereinsinterne Konflikte, die nicht Abholungen und Weiterverteilung von Lebensmitteln betreffen, ist der Vorstand zuständig. Kann der Vorstand einen Konflikt nicht klären oder sind Mitglieder des Vorstands an dem Konflikt beteiligt, wird dieser an die Schiedsstelle zur Klärung übergeben. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 4.     Die Schiedsstelle ist zuständig für alle Konflikte, bei denen Vorstandsmitglieder, Botschafter oder andere Organe des Vereins beteiligt sind, sowie für übergebene Konflikte gemäß Ziffern 1, 2 und 3. Sind Mitglieder der Schiedsstelle an dem Konflikt beteiligt oder auf Grund familiärer Bindung zu einer Konfliktpartei befangen, dann nehmen sie an der Konfliktbearbeitung nicht teil. Die Entscheidung der Schiedsstelle als letzter Instanz ist verbindlich für alle Konfliktbeteiligten.&lt;br /&gt;
: 5.     Die Schiedsstelle besteht aus 3 ständigen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt werden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind. Tritt ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit zurück, dann kann der Vorstand eine Nachwahl per Umlaufverfahren durchführen. Mitglieder der Schiedsstelle können auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aus dem Amt entlassen werden.&lt;br /&gt;
: 6.     Die Schiedsstelle soll beide Parteien vor einer Entscheidung anhören und auf eine Beilegung des Konflikts hinarbeiten.&lt;br /&gt;
: 7.     Die Schiedsstelle entscheidet endgültig und kann insoweit Beschlüsse des Vorstands, etwa bei Vereinsausschlüssen oder einem angeordneten Ruhen der Mitgliedschaft, aufheben.&lt;br /&gt;
: 8.     Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht dem Vorstand angehören und keine Botschafter*innen sein.&lt;br /&gt;
: 9. Bei allen Konfliktklärungen sind die Darstellungen aller Konfliktparteien und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, könnt ihr auch vorsehen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder und des Bundesverbands foodsharing e.V. zulässig.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Das heißt dann, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten.&lt;br /&gt;
Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr vor &amp;quot;&#039;&#039;aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot; eine Prozentzahl ergänzen (z.B. &amp;quot;&#039;&#039;nur mit Zustimmung von 80% aller Vereinsmitglieder&#039;&#039;&amp;quot;).&lt;br /&gt;
Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6424</id>
		<title>Satzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6424"/>
		<updated>2017-06-20T08:40:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* §17 Auflösung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;&amp;lt;p style=&amp;quot;color: #FF0000;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;big&amp;gt;Entwurf der Mustersatzung für Vereins-AG&amp;lt;/big&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Links zur Satzung liegen aktuell der Vereins AG vor. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Allgemeines und Besonderheiten=&lt;br /&gt;
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===&lt;br /&gt;
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Reihenfolge der Paragraphen===&lt;br /&gt;
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großstädte / große Ortsgruppen===&lt;br /&gt;
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bundesverband===&lt;br /&gt;
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlungen===&lt;br /&gt;
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=&lt;br /&gt;
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&amp;amp;feature=youtu.be&amp;amp;t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Präambel=&lt;br /&gt;
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (&#039;&#039;&amp;quot;Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)&amp;quot;&#039;&#039;) könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=&lt;br /&gt;
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===&lt;br /&gt;
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2===&lt;br /&gt;
&amp;quot;Vorstand&amp;quot; meint den gesamten Vorstand. Siehe §12 Ziffer 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein “&#039;&#039;&#039;Ausschluss&#039;&#039;&#039;” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “&#039;&#039;&#039;ordentliche Kündigung&#039;&#039;&#039;” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===&lt;br /&gt;
Im Normalfall ist sich &amp;quot;der Verein&amp;quot; (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte &#039;&#039;&#039;zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten&#039;&#039;&#039;. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)&amp;quot; (Zahl füllt Mitglied selbst aus)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§8 Vereinsorgane=&lt;br /&gt;
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.&lt;br /&gt;
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.&lt;br /&gt;
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===&lt;br /&gt;
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===&lt;br /&gt;
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
Auch hier gilt, dass die in §12  in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. &lt;br /&gt;
(&#039;&#039;vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Aufgaben===&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===&lt;br /&gt;
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===&lt;br /&gt;
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=&lt;br /&gt;
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§16 Datenschutz=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.&lt;br /&gt;
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt. In kurz: Dieser Paragraph ist so korrekt, könnte aber von manchen Finanzämtern (aus Unwissen) bemängelt werden - wofür wir Euch gerne mit dem nötigen Dokument unterstützen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung&amp;diff=6423</id>
		<title>Satzung</title>
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		<updated>2017-06-20T08:39:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* §17 Auflösung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;&amp;lt;p style=&amp;quot;color: #FF0000;&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;big&amp;gt;Entwurf der Mustersatzung für Vereins-AG&amp;lt;/big&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;Um diese Seite zu bearbeiten, kannst Du als Vereins-AG-Mitglied die Vereins-AG bitten, einen Wiki-Account erstellt zu bekommen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Links zur Satzung liegen aktuell der Vereins AG vor. Es handelt sich dabei um einen Entwurf, den der Vorstand des foodsharing e.V. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Vereinsrecht erarbeitet hat. Der Entwurf ist noch nicht final, sondern soll nun mit der Community verbessert werden. Wenn ihr schon Monate in den Startlöchern zur Vereinsgründung sitzt, würden wir uns freuen, wenn ihr auch diesen Schritt noch abwartet – sollte das für Euch nicht möglich sein, kontaktiert bitte den Vorstand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Satzung haben wir als Muster erarbeitet und kann problemlos so von euch übernommen werden. Für Großstädte ist sie wegen der Anzahl der Mitglieder nur bedingt geeignet – wir arbeiten an einer Alternativ-Mustersatzung. In der Satzung ist markiert, welche Teile ihr ändern könnt und hier im Wiki können wir unter den jeweiligen Paragraphen genau diese Änderungen sammeln. Dadurch entsteht ein Austausch zwischen den Ortsvereinen und ihr könnt die für Euch passendste Satzung entwickeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus findet ihr auf dieser Wiki-Seite Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen. Bitte schau erst hier nach, bevor Du der [mailto:verein@lebensmittelretten.de Vereins-AG] eine Rückfrage stellst. Zu einigen Paragraphen gibt es Ergänzungen oder alternative Formulierungen, die wir in [[Satzung_-_Alternativen|diesem Wiki-Artikel]] sammeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Allgemeines und Besonderheiten=&lt;br /&gt;
===Regelungen, Sicherheit und Freiheit===&lt;br /&gt;
Die Satzung ist bewusst ausführlich ausgefallen, weil unser Fachanwalt für Vereinsrecht darauf hingewiesen hat, dass durch eindeutige Regelungen spätere Streitigkeiten ausgeschlossen werden können. Letztendlich müsst Ihr selbst Euch für ein ausgewogenes Verhältnis von eindeutigen Vorgaben/Sicherheit und Freiheiten entscheiden. Es gibt in diesem Sinne kein „Richtig“ und „Falsch“, sondern nur die für Eure Situation vor Ort am besten zugeschnittene Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Regelungen leichter zu ändern, könnt ihr vieles auch in eine Geschäftsordnung ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_11_-_Gesch.C3.A4ftsordnung_.28Erg.C3.A4nzung.29|zu den Ergänzungen]])statt die Satzung übernehmen - mehr Freiheit, weniger Klarheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Reihenfolge der Paragraphen===&lt;br /&gt;
Die Gliederung der Paragraphen könnt ihr natürlich so verändern, dass sie für Euch gut verständlich ist, beispielsweise extra-Paragraphen zu Wahlen/Entscheidungen oder zu Ämtern/Geld – oder den Paragraphen zu Satzungsänderungen auflösen und zur Mitgliederversammlung/Vorstand schieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großstädte / große Ortsgruppen===&lt;br /&gt;
In Ortsgruppen mit sehr vielen Foodsaver*innen kommt diese Mustersatzung an Grenzen: Mitgliederversammlungen können dann sehr groß werden, so dass es schwieriger wird, kostenlose Räumlichkeiten zu finden. Mit dem Rechtsanwalt arbeiten wir gerade eine Lösung für ein Delegiertenprinzip aus, welches dann als Mustersatzung für großen Ortsgruppen zur Verfügung gestellt wird. Das Delegiertenprinzip meint, dass nicht mehr alle Mitglieder zur Versammlung müssen, sondern z.B. Stadtteile Delegierte wählen, die sie dann bei der Mitgliederversammlung vertreten - so dass alle Versammlungen aus weniger Mitgliedern bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bundesverband===&lt;br /&gt;
Es muss eine Satzung für den Bundesverband ausgearbeitet werden. Dies soll durch die bis dahin gegründeten Ortsvereine geschehen. Der genaue Gründungszeitpunkt steht noch nicht fest. Wir wünschen uns, dass es ein partizipativer Prozess wird, bei dem sich alle einbringen können und wir gemeinsam den Weg für die Zukunft von foodsharing ebnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Name des Bundesverbandes ist ebenfalls noch nicht entschieden, wird aber festgelegt, bevor die Mustersatzung final veröffentlicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Online-Versammlungen===&lt;br /&gt;
Ebenfalls spannend könnte in Großstädten und großen Ortsgruppen die Möglichkeit sein, Versammlungen oder Wahlen online stattfinden zu lassen. Hier gibt es juristisch einiges zu beachten, was wir auch noch ausarbeiten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Vorbemerkung / Gender-Mainstreaming=&lt;br /&gt;
Wir haben uns bewusst für eine geschlechtergerechte Sprache entschieden. Wie und ob ihr Gendert, ist Euch überlassen! (Videotipp: [https://www.youtube.com/watch?v=6w0mHcPc7Ek&amp;amp;feature=youtu.be&amp;amp;t=1m36s Anatol Stefanowitsch über die Wirkung von Sprache]. Ab 1:35 bis 9:42 Min)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Präambel=&lt;br /&gt;
Die Präambel enthält keine rechtskräftigen Formulierungen, die den Verein strukturieren. Sie gibt euch aber die Möglichkeit, vor den ganzen Paragraphen in juristischem Deutsch zu erklären, was ihr eigentlich macht und was euch wichtig ist!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Präambel sollte allgemein gehalten werden (also z.B. ohne (Mitglieds-)Zahlen, die sich jährlich ändern), damit sie nicht regelmäßig geändert werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§1 Name, Mitgliedschaft im Bundesverband, Sitz und Geschäftsjahr=&lt;br /&gt;
Den letzten Absatz von Ziffer 2 (&#039;&#039;&amp;quot;Bis zur Gründung des Bundesverbandes foodsharing e.V. (...)&amp;quot;&#039;&#039;) könnt ihr aus der Satzung streichen, sobald der Bundesverband gegründet wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Verein kann mehrere Bezirke umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§2 Zweck des Vereins und §3 Gemeinnützigkeit=&lt;br /&gt;
§2 und §3 sind zentrale Punkte einer jeden Vereinssatzung, die in unserem besonderen Fall von foodsharing im Wortlaut übernommen werden sollten. Wir empfehlen Euch dringend, diese Paragraphen vorher dem Finanzamt vorzulegen und prüfen zu lassen (kostenlos), damit Ihr sicher geht, die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. Sollte die Formulierung wider Erwarten nicht anerkannt werden, wendet Euch mit einem neuen Vorschlag an den Bundesverband.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Finanzamt entscheidet u.a. anhand dieser Paragraphen, ob Euer Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Deswegen ist es wichtig, förderwürdige Kriterien der [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html Abgabenordnung §52] zu erfüllen und im §2 aufzulisten (§2 Ziffer 1). Unter Ziffer 2 soll erklärt werden, wie der Verein die einzelnen Kriterien erfüllt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen bedeutet, dass der Verein einerseits keine Steuern zahlen muss und andererseits Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Das kann auch ein nicht-eingetragener Verein mit Satzung beantragen. Normalerweise müsste der Verein (wie jede andere juristische und natürliche Person auch) Einnahmen versteuern. Die Befreiung dieser Steuerpflicht bedeutet, dass der Verein nachweisen muss, für das Gemeinwohl zu arbeiten - und sich deswegen verpflichten muss, keine übermäßigen Gehälter zu zahlen oder Gewinn-Interessen zu haben (siehe §3). Deswegen ist es zwingend notwendig, §3 im exakten Wortlaut zu übernehmen. Wir bestehen als Lizenzgeber und späterer Bundesverband auf der Beantragung und Eintragung der Gemeinnüzuigkeit als Grundlage des gemeinsamen Wirkens, da sonst Nachteile für den Bundesverband entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach unseren foodsharing-Grundsätzen wollen wir nicht nur in der Rettung von Lebensmitteln unseren Zweck sehen, sondern auch mit unserem Tun zur langfristigen Lösung der Lebensmittelverschwendung beitragen. Deswegen zählen wir auch Verbraucherschutz und -bildung zu unseren Aufgaben, wenn wir Konsument*innen über Verschwendung aufklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinsmittel dürfen nur für Punkte, die im Vereinszweck aufgelistet sind, verwendet werden! (unter Punkt 2: Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Es ist Euch freigestellt, wen Ihr aufnehmt und ob Ihr das an zeitliche oder sonstige Voraussetzungen knüpft ([[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1:_Voraussetzungen_der_Mitgliedschaft|Alternativvorschlag]]). Davon abgesehen dürfen Personen, die von foodsharing wegen schwerwiegender Verstöße grundsätzlich ausgeschlossen worden sind, nicht mehr in einen Ortsverein aufgenommen werden. Das Beispiel bezüglich der Aufnahmeregulierung ist austauschbar und kann von euch frei definiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Verein (bzw. ein Organ) muss der Aufnahme eines Mitglieds zustimmen. Das Mitglied muss in irgendeiner Form einen Aufnahmeantrag stellen. Wir empfehlen: Die Mitgliedschaft muss gegenseitig per Mail bekundet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Ziel ist es, dass zukünftig die Mitgliedsanträge und -verwaltung über die Webseite laufen können. Dadurch möchten wir die Ortsvereine entlasten, da dann beispielsweise keine extra-Mitgliederlisten geführt werden müssen. Dafür muss jedoch ein neuer Teil programmiert werden, wofür wir gemeinsam noch Anforderungen für die IT ausarbeiten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - juristische und natürliche Personen===&lt;br /&gt;
Natürliche Personen sind Menschen; juristische Personen sind Vereine, Unternehmen, Verbände etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir empfehlen Euch, dass neben “natürlichen Personen” auch juristische Personen Mitglied des Vereins werden können: Beispielsweise lokale Gruppen der Tafeln, des BUND, der Slow Food Youth oder auch Kooperationspartner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2===&lt;br /&gt;
&amp;quot;Vorstand&amp;quot; meint den gesamten Vorstand. Siehe §12 Ziffer 6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Personen gibt, die nur sporadisch mitwirken wollen, aber auch Personen, die immer wieder gegen Regeln verstoßen. §5 bietet Euch bestimmte Möglichkeiten, wie Ihr mit diesen Person verfahren könnt. Die angegeben Zeiträume sind Vorschläge und stehen in Eurem ermessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein “&#039;&#039;&#039;Ausschluss&#039;&#039;&#039;” findet mit sofortiger Wirkung statt, ist jedoch juristisch eine Herausforderung, die strengen Vorschriften unterliegt und gute Gründe benötigt. Eine “&#039;&#039;&#039;ordentliche Kündigung&#039;&#039;&#039;” seitens des Vereins ist nicht sofort, aber dafür auch mit einfacheren Gründen möglich. Dadurch könnt ihr auch Mitgliedern kündigen, die immer unter der juristischen Schwelle für einen Ausschluss liegen, jedoch trotzdem störend für die Ortsgruppe sind. Auch inaktiven Mitgliedern kann gekündigt werden. Die “Streichung” ist noch leichter, jedoch nur aus formalen Gründen (keine Adresse bekannt) möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
Wie bereits in der Erklärung zu §5 beschrieben, gibt es auch die Möglichkeit, im Extremfall Personen auszuschließen. Ein Ausschluss bedarf einer sehr guten Begründung, da dies nur das letzte Mittel sein kann, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Rolle des Vorstands, der Schiedsstelle und des Bundesverbandes===&lt;br /&gt;
Im Normalfall ist sich &amp;quot;der Verein&amp;quot; (also die meisten Mitglieder und der Vorstand) einig darüber, dass ein Mitglied ausgeschlossen werden soll - deswegen bekommt der Vorstand die Entscheidungsgewalt darüber und die Schiedsstelle muss nicht aktiv werden. Sollte dem nicht so sein und es sich z.B. um einen persönlichen Streit zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und einem Mitglied handeln - DANN braucht es die Schiedsstelle. Der Bundesverband wird nicht eingeschaltet, da Streitigkeiten lokal vor Ort geklärt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
In den foodsharing-Grundsätzen ist festgelegt, dass das Mitwirken bei foodsharing grundsätzlich beitragsfrei möglich sein muss. Daher kann kein Ortsverein Mitgliedsbeiträge verpflichtend erheben. Dessen ungeachtet dürfen Mitglieder sehr wohl freiwillig Beiträge entrichten, was aber nicht zu einem Mitgliedsvorteil führen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das macht deutlich: Alle sind eingeladen, mitzumachen und wir schließen niemanden aus, der*die sich eine Mitgliedschaft nicht leisten kann. ABER es lässt allen Orten auch die Freiheit, Mitgliedsbeiträge MÖGLICH (aber nicht verpflichtend) zu machen. Das heißt: Ihr könnt trotzdem freiwillige Spenden zur Finanzierung im ersten Jahr sammeln - aber es muss sicher gestellt sein, dass diese Beiträge wirklich auch freiwillig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es widerspricht dem o.g. Grundsatz, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Mitglieder aber nach einem formlosen Beitrag davon zu befreien. Denn dadurch wird eine Hürde geschaffen, wodurch sich Mitglieder - aus welchem Grund auch immer - bloß stellen müssen um zu sagen: Nein, ich will keinen Beitrag zahlen. Konkret heißt das für euch vor Ort: Ihr werdet ja vermutlich Vorlagen zu Mitgliedsanträgen schreiben. In diesen Anträgen darf keine Beitragspflicht stehen (auch mit formloser Befreiung nicht) - stattdessen aber die explizite Nennung der freiwilligen Beiträge:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Hiermit beantrage ich, (Max Mustermann...), die Mitgliedschaft im foodsharing Buxtehude e.V. (...). Die Mitgliedshaft ist kostenlos möglich. Ich möchte &#039;&#039;&#039;zusätzlich zu meinen foodsharing-Aktivitäten einen finanziellen Beitrag von jährlich/monatlich ___€ leisten&#039;&#039;&#039;. Dafür erteile ich eine Einzugsermächtigung (...)&amp;quot; (Zahl füllt Mitglied selbst aus)&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_1|Ziffer 1: Alternative]] (Link)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§8 Vereinsorgane=&lt;br /&gt;
Eine Schiedsstelle ist verpflichtend für die Mitgliedschaft im Bundesverband. Siehe Erklärungen zu [[Satzung#.C2.A713_Schiedsstelle|§13 Schiedsstelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
Viele dieser Punkte ließen sich auch in einer Geschäftsordnung regeln. Unser Vereinsanwalt empfiehlt aber, dies in der Satzung eindeutig festzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.&lt;br /&gt;
===[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_3|Ziffer 3: Ergänzungen und Alternativen]] (Link)===&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
In größeren Städten oder bei vermutlich etwas hektischen Mitgliederversammlungen (Auflösung des Vereins....) kann es sinnvoll sein, wenn die Versammlungsleitung aus mehreren Mitgliedern besteht.&lt;br /&gt;
In diesem Fall können Aufgaben (Annahme von Wortmeldungen, Kontrolle über die Redezeit usw.) auf verschiedene Menschen verteilt werden und die Leitung kann bei Bedarf nach jedem Tagesordnungspunkt gewechselt werden. Bei längeren Sitzungen mit vielen Tagesordnungspunkten kann zwischenzeitlich auch die Protokollführung gewechselt werden. Natürlich muss sichergestellt werden, dass alle Punkte ordentlich protokolliert werden.&lt;br /&gt;
(zum [[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Alternativvorschlag]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Rücktritt von Delegierten===&lt;br /&gt;
Unsere Empfehlung: Sollten gewählte Delegierte vor Ablauf der Amtszeit zurücktreten, übernehmen die gewählten Ersatzdelegierten – es findet also keine Ernennung durch den Vorstand statt:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten richtet sich nach der Satzung des Bundesverbands Foodsharing e.V. .&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_10|zur Alternative]].&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§10 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer===&lt;br /&gt;
Auch wenn ein Verein keine Einnahmen und Ausgaben hat, muss dieser Akt als Formalie durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
Auch hier gilt, dass die in §12  in grün formulierten Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Vorstandsarbeit festgelegt werden könnten. Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. &lt;br /&gt;
(&#039;&#039;vgl. [[Satzung_-_Alternativen#.C2.A712_Vorstand|Satzungs-Alternativen]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Aufgaben===&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand ist ferner für Maßnahmen zuständig, bei denen die Arbeit des Vereins in der Öffentlichkeit präsentiert und für die Ziele des Vereins geworben wird.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Der Teil ist grün markiert, da diese Aufgabe natürlich auch anderen Menschen als dem Vorstand übertragen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2: Geschäftsführender und erweiterter Vorstand===&lt;br /&gt;
Das Wort Vorstand meint den gesamt-Vorstand, der sich in der Mustersatzung aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand zusammen setzt. Alle Vorstände haben ein (gleiches) Stimmrecht bei Vorstandssitzungen, diese Satzung räumt dem geschäftsführenden Vorstand darüber hinaus auch kein Veto-Recht ein. Der geschäftsführende Vorstand muss beim Vereinsregister angemeldet werden, was jedes Mal Geld kostet. Deswegen empfehlen wir für dieses Amt nur Menschen, die länger für den Verein aktiv sein werden. Alle Weiteren Aktiven, wie zum Beispiel junge Botschafter*innen mit hoher Fluktuation können als erweiterter Vorstand gewählt werden. Diese müssen nicht dem Vereinsregister gemeldet werden und haften somit nicht wie der geschäftsführende Vorstand für den Verein - können dementsprechend aber auch keine Verträge unterzeichnen etc.(&#039;&#039;[[Satzung_-_Alternativen#Ziffer_2|zur Alternative.]]&#039;&#039;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Vorstandsarbeit===&lt;br /&gt;
Das schliesst aus, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Auftrag-/Arbeitgeber*in (Vorstand) und Auftrag-/Arbeitnehmer*in ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]=&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem geschäftsführenden Vorstand angehören, können aber im erweiterten Vorstand sein.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Botschafter*innen häufig wechseln. Aus diesem Grunde schlagen wir für eingetragene Vereine vor, Botschafter*innen nicht in den geschäftsführenden Vorstand zu wählen, sondern in den sogenannten erweiterten Vorstand aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass Botschafter*innen, die ausscheiden oder neu hinzukommen, nicht jedes mal dem Vereinsregister gemeldet werden müssen, was Kosten verursacht. Andererseits besitzen sie volles Stimmrecht, auch wenn sie den eingetragenen Verein nicht geschäftsführend vertreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§13 Schiedsstelle=&lt;br /&gt;
Aufgrund der immer wieder auftretenden Streitigkeiten wollen wir, dass jeder Verein eine Schiedsstelle einrichtet und mit Personen besetzt, die über praktische Erfahrungen bezüglich foodsharing verfügen und das Vertrauen der Mitglieder besitzen. Diese Schiedsstelle muss eigenständig von Vorstand und Botschafter*innen schlichten können. Natürlich können Personen, die ins Schlichtungsteam gewählt worden sind, nicht an Schlichtungen teilnehmen, wenn sie selbst betroffen sind. Andere Formen der Organisation von Streitschlichtungen können hinzugezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Warum genau? Normalerweise schlichten (kompetente) [[BotschafterIn|Botschafter*innen]] Konflikte unter [[Foodsaver|Foodsaver*innen]] und [[Betriebsverantwortliche]]n selber vor Ort - aber sobald die Botschafter*innen selbst involviert sind, können sie diese neutrale Position nicht mehr einnehmen. Momentan ist der bundesweite Vorstand absolut überlastet mit diesen Konflikten, was sich bei einem Bundesverband nicht ändern wird. Darüber hinaus ist es unmöglich, Konflikte gut zu lösen, ohne vor Ort zu sein - weswegen es eine neutrale, lokale Schlichtungsstelle braucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§14 Finanzverwaltung und Kassenprüfung=&lt;br /&gt;
Die Arbeit von Kassenprüfer*innen/Revisor*innen kann auch an Nicht-Vereinsmitglieder ausgelagert werden (Steuerberatung, Rechnungsprüfung usw.). Zur Beantragung der Gemeinnützigkeit braucht es eine Kassenprüfung - selbst wenn ihr weitestgehend geldfrei arbeitet. Dann ist dies ein recht einfacher Job ;-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Wenn ihr anders als per Mehrheitsentscheid (z.B. im Konsens oder per systemischem Konsensieren) entscheiden wollt, fragt gerne in der Vereins-AG nach Tipps. Das BGB sieht einen Mehrheitsentscheid vor, was sich jedoch durch eine Wahl- oder Geschäftsordnung bedingt umgehen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§16 Datenschutz=&lt;br /&gt;
Dieser Paragraph bezieht sich auf die vom hier erwähnten Verein gespreicherten Daten und nicht der gespeicherten Daten auf foodsharing.de.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
Eine Auflösung kann auch auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Wir empfehlen Euch jedoch, dies auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu schieben.&lt;br /&gt;
Da im Namen von foodsharing Spenden und Fördermittel erworben werden können und Dienstleistungen seitens Bundesverband auch für die Ortsvereine unentgeltlich erbracht werden, sollen Gelder im Falle einer Vereinsauflösung an den Bundesverband, bzw. übergangsweise den foodsharing e.V. gehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist für die Gemeinnützigkeit nötig, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an eine gemeinnützige/steuerbefreite Körperschaft fällt. Ihr solltet die Satzung vor Gründung dem Finanzamt vorlegen, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen - und dabei könnte dieser Paragraph bemängelt werden: Der Bundesverband ist noch nicht gegründet und scheinbar hat das Kölner Finanzamt nicht immer eindeutig für andere Finanzämter hinterlegt, dass der Kölner foodsharing e.V. gemeinnützig ist. Dadurch könnte es für die Finanzämter so aussehen, als ginge das Geld nicht an einen gemeinnützigen Verein. Solltet ihr damit Probleme bekommen, fragt einfach beim foodsharing e.V. nach dem Befreiungsbescheid, den ihr dem Finanzamt vorlegen könnt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Botschafter*innen-Begr%C3%BC%C3%9Fungsteam&amp;diff=6422</id>
		<title>Gruppe Botschafter*innen-Begrüßungsteam</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Botschafter*innen-Begr%C3%BC%C3%9Fungsteam&amp;diff=6422"/>
		<updated>2017-06-19T16:35:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Kontakt */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Willkommen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir im BotschafterInnenbegrüßungsteam kümmern uns um neue BotschafterInnen-Anfragen aus Regionen, in denen es bisher keine/n BotschafterIn gibt. Wir gründen entsprechend den neuen Bezirk und schalten Dich dafür als BotschafterIn frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kommunikation &amp;amp; Hilfe==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das BotschafterInnenbegrüßungsteam führt Dich an den verantwortungsvollen Posten als [[BotschafterIn]] heran, gibt Dir Tipps, wie man einen neuen Bezirk aufbauen kann, und steht Dir selbstverständlich auch in der Folgezeit immer mit Rat und Tat zur Seite.&lt;br /&gt;
Für Fragen zur Strukturierung mehrerer BotschafterInnenposten und zu BotschafterInnenersatz in einer Region stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
Eine Zusammenfassung und Beschreibung aller BotschafterInnen-Aufgaben findest Du im Wiki-Dokument &amp;quot;[[BotschafterIn]]&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontakt==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schreib uns einfach eine E-Mail an [mailto:welcome@lebensmittelretten.de welcome@lebensmittelretten.de]&lt;br /&gt;
Wichtig&lt;br /&gt;
In Regionen, in denen bereits BotschafterInnen existieren, sind bestimmte formale Kriterien erforderlich, um Dich als BotschafterIn zu bewerben:&lt;br /&gt;
Du...&lt;br /&gt;
* hast das [[Quiz]] durchgeführt und bestanden&lt;br /&gt;
* bist seit mind. 6 Monaten als [[Foodsaver]] angemeldet&lt;br /&gt;
* hast mind. 15 Abholungen in den letzten 6 Monaten bei bestehenden Kooperationen&lt;br /&gt;
* hast mind. 3 [[Vertrauensbanane|Vertrauensbananen]]&lt;br /&gt;
* bist noch mind. 6 Monate am Wohnort ansässig&lt;br /&gt;
* hast keine [[Verstoß|Verstöße]]&lt;br /&gt;
* kannst Dir 5-10 Stunden pro Woche für die BotschafterInnenaufgabe einplanen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Anfragen werden dann von den BotschafterInnen vor Ort mithilfe der Unterstützung des Botschafterbegrüßungsteams bearbeitet. Kontaktiere bei Interesse einfach über die Karte Dein nächstgelegenes BotschafterInnenteam.&lt;br /&gt;
Reagiert der/die bereits bestehende BotschafterIn nicht innerhalb einer Woche auf die neue BotschafterInnen-Anfrage, bitten wir um Rückmeldung an uns. Das BotschafterInnenbegrüßungsteam tritt dann vermittelnd an den/die bestehende/n BotschafterIn heran bzw. übernimmt die BotschafterInnen-Anfrage selbst. So soll neuen engagierten Menschen möglichst schnell ein Zugang zum Netzwerk ermöglicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitarbeit im BotschafterInnenbegrüßungsteam==&lt;br /&gt;
* Du hast bereits Erfahrungen im Einweisen von BotschafterInnen in Deiner Region?&lt;br /&gt;
* Du erfüllst folgende Kriterien?&lt;br /&gt;
* Du hast mindestens 5 Vertrauensbananen&lt;br /&gt;
* Du hast mindestens 5 Abholungen bei bestehenden Kooperationen gemacht&lt;br /&gt;
*  Du bist seit mindestens 12 Wochen beim foodsharing-Netzwerk mit dabei&lt;br /&gt;
* hast keine Verstöße &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann bist Du herzlich willkommen, Teil unseres tollen Teams zu werden. Schreibe uns dazu einfach eine E-Mail an [mailto:welcome@lebensmittelretten.de welcome@lebensmittelretten.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herzliche Grüße&lt;br /&gt;
Dein BotschafterInnenbegrüßungsteam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Flussdiagramm ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der genaue Ablauf wird im Flussdiagramm aufgezeichnet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Flussdiagramm BotschafterInnenbegrüßungsteam.png]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Botschafter*innen-Begr%C3%BC%C3%9Fungsteam&amp;diff=6421</id>
		<title>Gruppe Botschafter*innen-Begrüßungsteam</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Botschafter*innen-Begr%C3%BC%C3%9Fungsteam&amp;diff=6421"/>
		<updated>2017-06-19T16:34:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* Kommunikation &amp;amp; Hilfe */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Willkommen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir im BotschafterInnenbegrüßungsteam kümmern uns um neue BotschafterInnen-Anfragen aus Regionen, in denen es bisher keine/n BotschafterIn gibt. Wir gründen entsprechend den neuen Bezirk und schalten Dich dafür als BotschafterIn frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kommunikation &amp;amp; Hilfe==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das BotschafterInnenbegrüßungsteam führt Dich an den verantwortungsvollen Posten als [[BotschafterIn]] heran, gibt Dir Tipps, wie man einen neuen Bezirk aufbauen kann, und steht Dir selbstverständlich auch in der Folgezeit immer mit Rat und Tat zur Seite.&lt;br /&gt;
Für Fragen zur Strukturierung mehrerer BotschafterInnenposten und zu BotschafterInnenersatz in einer Region stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
Eine Zusammenfassung und Beschreibung aller BotschafterInnen-Aufgaben findest Du im Wiki-Dokument &amp;quot;[[BotschafterIn]]&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontakt==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schreib uns einfach eine E-Mail an [mailto:welcome@lebensmittelretten.de welcome@lebensmittelretten.de]&lt;br /&gt;
Wichtig&lt;br /&gt;
In Regionen, in denen bereits BotschafterInnen existieren, sind bestimmte formale Kriterien erforderlich, um Dich als BotschafterIn zu bewerben:&lt;br /&gt;
Du...&lt;br /&gt;
* hast das [[Quiz]] durchgeführt und bestanden&lt;br /&gt;
* bist seit mind. 6 Monaten als [[Foodsaver]] angemeldet&lt;br /&gt;
* hast mind. 15 Abholungen in den letzten 6 Monaten bei bestehenden Kooperationen&lt;br /&gt;
* hast mind. 3 [[Vertrauensbanane|Vertrauensbananen]]&lt;br /&gt;
* bist noch mind. 6 Monate am Wohnort ansässig&lt;br /&gt;
* hast keine [[Verstoß|Verstöße]]&lt;br /&gt;
* kannst Dir 5-10 Stunden pro Woche für die BotschafterInnenaufgabe einplanen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Anfragen werden dann von den BotschafterInnen vor Ort mithilfe der Unterstützung des Botschafterbegrüßungsteams bearbeitet. Kontaktiere bei Interesse einfach über die Karte Dein nächstgelegenes BotschafterInnenteam.&lt;br /&gt;
Reagiert der/die bereits bestehende BotschafterIn nicht innerhalb einer Woche auf die neue BotschafterInnen-Anfrage, bitten wir um Rückmeldung an uns. Das BotschafterInnenbegrüßungsteam tritt dann vermittelnd an den/die bestehende/n BotschafterIn heran bzw. übernimmt die BotschafterInnen-Anfrage selbst. So soll neuen engagierten Menschen möglichst schnell ein Zugang zum Netzwerk ermöglicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitarbeit im BotschafterInnenbegrüßungsteam==&lt;br /&gt;
* Du hast bereits Erfahrungen im Einweisen von BotschafterInnen in Deiner Region?&lt;br /&gt;
* Du erfüllst folgende Kriterien?&lt;br /&gt;
* Du hast mindestens 5 Vertrauensbananen&lt;br /&gt;
* Du hast mindestens 5 Abholungen bei bestehenden Kooperationen gemacht&lt;br /&gt;
*  Du bist seit mindestens 12 Wochen beim foodsharing-Netzwerk mit dabei&lt;br /&gt;
* hast keine Verstöße &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann bist Du herzlich willkommen, Teil unseres tollen Teams zu werden. Schreibe uns dazu einfach eine E-Mail an [mailto:welcome@lebensmittelretten.de welcome@lebensmittelretten.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herzliche Grüße&lt;br /&gt;
Dein BotschafterInnenbegrüßungsteam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Flussdiagramm ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der genaue Ablauf wird im Flussdiagramm aufgezeichnet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Flussdiagramm BotschafterInnenbegrüßungsteam.png]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Botschafter*innen-Begr%C3%BC%C3%9Fungsteam&amp;diff=6420</id>
		<title>Gruppe Botschafter*innen-Begrüßungsteam</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Botschafter*innen-Begr%C3%BC%C3%9Fungsteam&amp;diff=6420"/>
		<updated>2017-06-19T16:34:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Willkommen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir im BotschafterInnenbegrüßungsteam kümmern uns um neue BotschafterInnen-Anfragen aus Regionen, in denen es bisher keine/n BotschafterIn gibt. Wir gründen entsprechend den neuen Bezirk und schalten Dich dafür als BotschafterIn frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kommunikation &amp;amp; Hilfe==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das BotschafterInnenbegrüßungsteam führt Dich an den verantwortungsvollen Posten als [[BotschafterIn]] heran, gibt Dir Tipps, wie man einen neuen Bezirk aufbauen kann, und steht Dir selbstverständlich auch in der Folgezeit immer mit Rat und Tat zur Seite.&lt;br /&gt;
Für Fragen zur Strukturierung mehrerer BotschafterInnenposten und zu BotschafterInnenersatz in einer Region stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
Eine Zusammenfassung und Beschreibung aller BotschafterInnen-Aufgaben findest Du im Wiki-Dokument &amp;quot;[[BotschafterIn]]&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontakt==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schreib uns einfach eine E-Mail an [mailto:welcome@lebensmittelretten.de welcome@lebensmittelretten.de]&lt;br /&gt;
Wichtig&lt;br /&gt;
In Regionen, in denen bereits BotschafterInnen existieren, sind bestimmte formale Kriterien erforderlich, um Dich als BotschafterIn zu bewerben:&lt;br /&gt;
Du...&lt;br /&gt;
* hast das [[Quiz]] durchgeführt und bestanden&lt;br /&gt;
* bist seit mind. 6 Monaten als [[Foodsaver]] angemeldet&lt;br /&gt;
* hast mind. 15 Abholungen in den letzten 6 Monaten bei bestehenden Kooperationen&lt;br /&gt;
* hast mind. 3 [[Vertrauensbanane|Vertrauensbananen]]&lt;br /&gt;
* bist noch mind. 6 Monate am Wohnort ansässig&lt;br /&gt;
* hast keine [[Verstoß|Verstöße]]&lt;br /&gt;
* kannst Dir 5-10 Stunden pro Woche für die BotschafterInnenaufgabe einplanen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Anfragen werden dann von den BotschafterInnen vor Ort mithilfe der Unterstützung des Botschafterbegrüßungsteams bearbeitet. Kontaktiere bei Interesse einfach über die Karte Dein nächstgelegenes BotschafterInnenteam.&lt;br /&gt;
Reagiert der/die bereits bestehende BotschafterIn nicht innerhalb einer Woche auf die neue BotschafterInnen-Anfrage, bitten wir um Rückmeldung an uns. Das BotschafterInnenbegrüßungsteam tritt dann vermittelnd an den/die bestehende/n BotschafterIn heran bzw. übernimmt die BotschafterInnen-Anfrage selbst. So soll neuen engagierten Menschen möglichst schnell ein Zugang zum Netzwerk ermöglicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitarbeit im BotschafterInnenbegrüßungsteam==&lt;br /&gt;
* Du hast bereits Erfahrungen im Einweisen von BotschafterInnen in Deiner Region?&lt;br /&gt;
* Du erfüllst folgende Kriterien?&lt;br /&gt;
* Du hast mindestens 5 Vertrauensbananen&lt;br /&gt;
* Du hast mindestens 5 Abholungen bei bestehenden Kooperationen gemacht&lt;br /&gt;
*  Du bist seit mindestens 12 Wochen beim foodsharing-Netzwerk mit dabei&lt;br /&gt;
* hast keine Verstöße &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann bist Du herzlich willkommen, Teil unseres tollen Teams zu werden. Schreibe uns dazu einfach eine E-Mail an [mailto:welcome@lebensmittelretten.de welcome@lebensmittelretten.de]&lt;br /&gt;
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Herzliche Grüße&lt;br /&gt;
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== Flussdiagramm ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der genaue Ablauf wird im Flussdiagramm aufgezeichnet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Flussdiagramm BotschafterInnenbegrüßungsteam.png]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Botschafter*innen-Begr%C3%BC%C3%9Fungsteam&amp;diff=6419</id>
		<title>Gruppe Botschafter*innen-Begrüßungsteam</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Gruppe_Botschafter*innen-Begr%C3%BC%C3%9Fungsteam&amp;diff=6419"/>
		<updated>2017-06-19T16:34:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
BotschafterInnenbegrüßungsteam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Willkommen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir im BotschafterInnenbegrüßungsteam kümmern uns um neue BotschafterInnen-Anfragen aus Regionen, in denen es bisher keine/n BotschafterIn gibt. Wir gründen entsprechend den neuen Bezirk und schalten Dich dafür als BotschafterIn frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kommunikation &amp;amp; Hilfe==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das BotschafterInnenbegrüßungsteam führt Dich an den verantwortungsvollen Posten als [[BotschafterIn]] heran, gibt Dir Tipps, wie man einen neuen Bezirk aufbauen kann, und steht Dir selbstverständlich auch in der Folgezeit immer mit Rat und Tat zur Seite.&lt;br /&gt;
Für Fragen zur Strukturierung mehrerer BotschafterInnenposten und zu BotschafterInnenersatz in einer Region stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
Eine Zusammenfassung und Beschreibung aller BotschafterInnen-Aufgaben findest Du im Wiki-Dokument &amp;quot;[[BotschafterIn]]&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontakt==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schreib uns einfach eine E-Mail an [mailto:welcome@lebensmittelretten.de welcome@lebensmittelretten.de]&lt;br /&gt;
Wichtig&lt;br /&gt;
In Regionen, in denen bereits BotschafterInnen existieren, sind bestimmte formale Kriterien erforderlich, um Dich als BotschafterIn zu bewerben:&lt;br /&gt;
Du...&lt;br /&gt;
* hast das [[Quiz]] durchgeführt und bestanden&lt;br /&gt;
* bist seit mind. 6 Monaten als [[Foodsaver]] angemeldet&lt;br /&gt;
* hast mind. 15 Abholungen in den letzten 6 Monaten bei bestehenden Kooperationen&lt;br /&gt;
* hast mind. 3 [[Vertrauensbanane|Vertrauensbananen]]&lt;br /&gt;
* bist noch mind. 6 Monate am Wohnort ansässig&lt;br /&gt;
* hast keine [[Verstoß|Verstöße]]&lt;br /&gt;
* kannst Dir 5-10 Stunden pro Woche für die BotschafterInnenaufgabe einplanen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Anfragen werden dann von den BotschafterInnen vor Ort mithilfe der Unterstützung des Botschafterbegrüßungsteams bearbeitet. Kontaktiere bei Interesse einfach über die Karte Dein nächstgelegenes BotschafterInnenteam.&lt;br /&gt;
Reagiert der/die bereits bestehende BotschafterIn nicht innerhalb einer Woche auf die neue BotschafterInnen-Anfrage, bitten wir um Rückmeldung an uns. Das BotschafterInnenbegrüßungsteam tritt dann vermittelnd an den/die bestehende/n BotschafterIn heran bzw. übernimmt die BotschafterInnen-Anfrage selbst. So soll neuen engagierten Menschen möglichst schnell ein Zugang zum Netzwerk ermöglicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mitarbeit im BotschafterInnenbegrüßungsteam==&lt;br /&gt;
* Du hast bereits Erfahrungen im Einweisen von BotschafterInnen in Deiner Region?&lt;br /&gt;
* Du erfüllst folgende Kriterien?&lt;br /&gt;
* Du hast mindestens 5 Vertrauensbananen&lt;br /&gt;
* Du hast mindestens 5 Abholungen bei bestehenden Kooperationen gemacht&lt;br /&gt;
*  Du bist seit mindestens 12 Wochen beim foodsharing-Netzwerk mit dabei&lt;br /&gt;
* hast keine Verstöße &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann bist Du herzlich willkommen, Teil unseres tollen Teams zu werden. Schreibe uns dazu einfach eine E-Mail an [mailto:welcome@lebensmittelretten.de welcome@lebensmittelretten.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herzliche Grüße&lt;br /&gt;
Dein BotschafterInnenbegrüßungsteam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Flussdiagramm ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der genaue Ablauf wird im Flussdiagramm aufgezeichnet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Flussdiagramm BotschafterInnenbegrüßungsteam.png]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6400</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6400"/>
		<updated>2017-06-15T09:47:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: Kleinigkeiten an Formatierungen (u.a. kursive Zitate)&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§5 Beendigung der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3: Ordentliche Kündigung===&lt;br /&gt;
Hier können Gründe ergänzt werden, die unter anderem (aber nicht nur diese) eine ordentliche Kündigung ermöglichen. Zum Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Gründe für die ordentliche Kündigung können unter anderem sein, wenn ein Mitglied&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- 6 Monate lang keine Abholungen in einem Kooperationsbetrieb des Vereins durchführt oder auf andere Weise aktiv zur Arbeit des Vereins beiträgt&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- auf zweimalige schriftliche (postalisch oder per Email) Aufforderung im Abstand von mindestens 1 Monat hin nicht innerhalb von 2 Wochen reagiert&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- dem Verein keine, unvollständige oder inkorrekte Daten hinterlegt hat (Vollständiger Name, Geburtsdatum [nicht bei juristischen Personen], Postadresse, Emailadresse [falls vorhanden])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§6 Ausschluss aus dem Verein=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1, 2. Teil, 1. Spiegelstrich (Spendenannahme)===&lt;br /&gt;
Die Formulierung&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;z.B. Spendendosen o.ä. im Zusammenhang mit der Verteilung geretteter Lebensmittel aufgestellt werden&#039;&#039;&lt;br /&gt;
kann ersetzt werden durch&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;oder Spenden anzunehmen für gerettete Lebensmittel&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Damit können z.B. an großen Infoständen allgemein Spenden für den Verein angenommen werden, während gleichzeitig gerettete Lebensmittel verteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 (Ruhen der Mitgliedschaft)===&lt;br /&gt;
Hier kann ergänzt werden, was &amp;quot;Ruhen der Mitgliedschaft&amp;quot; bedeutet. Jeder Bezirk kann sich heraussuchen, was er gerne in seiner Satzung stehen haben möchte, z.B.:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Während des Ruhens der Mitgliedschaft&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- übt das Mitglied keinerlei Funktionen aus, zu denen es durch Organe des Vereins ernannt worden ist, insbesondere als Vorstandsmitglied, Botschafter*in, Betriebsverantwortliche*r, Mitglied der Schiedsstelle oder Kassenprüfer&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, im Namen von Foodsharing Lebensmittel zu retten oder weiterzuverteilen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- ist es dem Mitglied untersagt, in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten im Namen des Vereins aufzutreten&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;- Sofern das Mitglied lizensierte Foodsaver*in ist, gilt eine Suspendierung der Lizensierung gemäß GO für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft Gegenüber dem Verein geleistete, freiwillige Zahlungen des Mitglieds werden weder anteilig für die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft noch vollständig zurückerstattet.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Einzelne der oben genannten Bestimmungen können im Einzelfall durch Vorstandsbeschluss aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Schriftverkehr===&lt;br /&gt;
Um stärker auf Email statt Briefen zu setzen (und daurch Kosten zu sparen), kann folgende Formulierung als Ziffer 3 aufgenommen werden:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;3. Sämtlicher Schriftverkehr (u.a. Informationsschreiben, Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Abstimmungen im Umlaufverfahren) erfolgt grundsätzlich per Email. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Vorstand zu beantragen, den Schriftverkehr auf eigene Kosten per Post zu erhalten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichkeitsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr nicht möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, streicht einfach den letzten (dritten) Satz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Teilnahme von Gästen===&lt;br /&gt;
Hier gibt es zwei grundsätzliche Alternativen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;a) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur für (ordentliche?) Mitglieder gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, Gäste zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;b) Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Mitglieder und Gäste gestattet. Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, nur (ordentliche?) Mitglieder zuzulassen. Der Vorstand kann dies auch schon im Vorfeld beschließen und den Beschluss in der Einladung mitteilen. Ein Beschluss des Vorstands kann durch die Mitgliederversammlung aufgehoben werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die Entscheidung innerhalb jeder Alternative (auch in der Variante, die in der Satzung steht) NUR dem Vorstand oder NUR der Mitgliedsversammlung überlassen werden. Dann sind der 4. SATZ (NUR Vorstand) oder der 3. und 4. Satz (NUR Mgv) zu streichen und der 2. Satz entsprechend zu kürzen.&lt;br /&gt;
Denkbar wäre auch, evtl. ganz bestimmte, dem Verein nahe stehende Gäste zu einer MGV einzuladen. Die Möglichkeit muss nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern kann in einer Vereinssatzung vorgesehen werden, etwa:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Vorstand oder Mitgliederversammlung können am Anfang der Versammlung beschließen, bestimmte Gäste zur Teilnahme an der Versammlung einzuladen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzende alleine oder durch den stellvertretende*n Vorsitzende*n gemeinsam mit der Schatzmeister*in.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039; ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Alternative statt &#039;&#039; &amp;quot;Vorstandsbeschlüsse können auch ...&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind, können Vorstandsbeschlüsse auch ...&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 8 - Entgelte für Vorstandstätigkeit===&lt;br /&gt;
Statt des Vorstandes kann auch die Mitgliederversammlung als Entscheidungsgremium in die Satzung geschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, bedarf es der Zustimmung aller Vereinsmitglieder: Das heißt, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten. Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr das &#039;&#039;&amp;quot;(...) ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder (...) zulässig&amp;quot;&#039;&#039; durch eine Prozentzahl ersetzen (z.B. Zustimmung von 80% der Mitglieder). Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6359</id>
		<title>Satzung - Alternativen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://foodsharing2.qa.bluespice.cloud/w/index.php?title=Satzung_-_Alternativen&amp;diff=6359"/>
		<updated>2017-06-09T21:43:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Manuel: /* §9 Mitgliederversammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§4 Erwerb und Arten der Mitgliedschaft=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1: Voraussetzungen der Mitgliedschaft===&lt;br /&gt;
Der kursive Teil kann ergänzt werden - oder eine Formulierung gefunden werden, die für Euch passt:&lt;br /&gt;
: Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer die foodsharing Grundsätze und Rechtsvereinbarung akzeptiert und regelmäßig aktiv den Vereinszweck unterstützt&#039;&#039;, das setzt in der Regel voraus, dass in den letzten 3 Monaten vor dem Eintritt in den Verein mindestens 3 Abholungen in einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wurden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge===&lt;br /&gt;
Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§9 Mitgliederversammlung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Um Dringlichketsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 5 - Versammlungsleitung===&lt;br /&gt;
Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und wenn ihr mehrere Menschen als Versammlungsleitung haben möchtet ([[Satzung#Ziffer_5_-_Versammlungsleitung|Warum??]]):&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn der Versammlung die Personenanzahl für die Versammlungsleitung und wählt eine drei- bzw. fünfköpfige Versammlungsleitung. Die Mitglieder der Versammlungsleitung klären eigenständig die Vergabe der Funktionen Leitung, stellv. Leitung und Protokollführung. Bei einer fünfköpfigen Versammlungsleitung werden die stellv. Leitung und die Protokollführung doppelt vergeben. Das Protokoll über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist von der Versammlungsleitung und der gesamten Protokollführung zu unterzeichnen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - geheime Abstimmungen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei &amp;quot;normalen&amp;quot; Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort &amp;quot;Abstimmung&amp;quot; an jeder Stelle streichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen===&lt;br /&gt;
Wenn ihr nicht möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, streicht einfach den letzten (dritten) Satz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 9 - schriftliche Beschlüsse der Mitglieder===&lt;br /&gt;
Den fetten Teil könnt ihr ergänzen. Dadurch sind keine Eilentscheidungen möglich - was Vor- und Nachteile hat.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Vorstand informiert die Mitglieder schriftlich in der Form gemäß § 9 Ziffer 2 dieser Satzung über das zur Abstimmung stehende Thema und setzt gleichzeitig eine Frist &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;(mindestens 3 Wochen)&#039;&#039;&#039;&#039;&#039;, innerhalb derer das Mitglied schriftlich (postalisch oder per E-Mail) antworten kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 10 - Kooption (Alternative)===&lt;br /&gt;
Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12 Vorstand=&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Größe des Vorstands===&lt;br /&gt;
Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus &amp;quot;dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen).&amp;quot;&#039;&#039; (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand &#039;&#039;&amp;quot;um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand).&amp;quot;&#039;&#039; Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. ([[Satzung_-_Alternativen#foodsharing_e.V.|Satzung s.u.]] Achtung: Der Begriff &amp;quot;Beisitzer&amp;quot; kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung===&lt;br /&gt;
Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Wahl des Vorstands===&lt;br /&gt;
Statt einer Stichwahl könnt ihr hier auch einen zweiten Wahldurchgang einfügen, bei dem die relative Mehrheit für eine kandidierende Person ausreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 6 - Beschlussfähigkeit===&lt;br /&gt;
Ein Alternativ-Beispiel: ..., wenn nach den Regeln der Geschäftsordnung eingeladen wurden und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 12 - Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt ([[Satzung#Regelungen.2C_Sicherheit_und_Freiheit|vgl. hier]]). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
oder&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§12a Botschafter*innen=&lt;br /&gt;
===Gruppensprecher*innen und Bezirksgremium (z.B. Mannheim)===&lt;br /&gt;
Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine  [https://drive.google.com/open?id=0ByUeL_OR1VmZZHhsTElZbE9wZ2s Erklärungspräsentation].)&lt;br /&gt;
Für Rückfragen: [mailto:mannheim@lebensmittelretten.de Mannheim] kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben der [[BotschafterIn|Botschafter*innen]]===&lt;br /&gt;
In diesem Teil könnt ihr selber festlegen, welche Aufgaben ihr dem Vorstand oder den Botschafter*innen zuschreiben möchtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitglieder im Vorstand?===&lt;br /&gt;
Wenn ihr die Ämter &amp;quot;Botschafter*in&amp;quot; und &amp;quot;Vorstand&amp;quot; komplett trennen möchtet, dann könnt ihr den letzten Satz wie folgt verändern und alles danach streichen. Das Wort &amp;quot;sollen&amp;quot; drückt aus, dass Ausnahmen möglich sind. Wenn ihr Botschafter*innen im Vorstand kategorisch ausschließen möchtet, dann müsst ihr von &amp;quot;dürfen&amp;quot; reden.&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Botschafter*innen sollen nicht dem Vorstand angehören.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Letztlich wird es dabei vor allem um zwei Fragen gehen: Seht ihr eine Gefahr in der Vermischung der Ämter? Und wenn ja: Habt ihr genügend Aktive, so dass ihr die Ämter genügend trennen könnt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen=&lt;br /&gt;
Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband ([[Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf]] - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu ([[Datei:ReWiG-Allgäu_GO_2014.pdf]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 3 - Zweckänderungen===&lt;br /&gt;
Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, bedarf es der Zustimmung aller Vereinsmitglieder: Das heißt, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten. Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr das &#039;&#039;&amp;quot;(...) ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder (...) zulässig&amp;quot;&#039;&#039; durch eine Prozentzahl ersetzen (z.B. Zustimmung von 80% der Mitglieder). Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 4 - Formale Gründe===&lt;br /&gt;
Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=§17 Auflösung=&lt;br /&gt;
===Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung===&lt;br /&gt;
Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativvorschläge: Folgendes streichen:&lt;br /&gt;
: &#039;&#039;Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziffer 2 - Liquidation===&lt;br /&gt;
Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt &#039;&#039;&amp;quot;(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt.&amp;quot;&#039;&#039; könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: &#039;&#039;&amp;quot;(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt&amp;quot;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Beispiele von Satzungen verschiedener Orte=&lt;br /&gt;
===foodsharing e.V.===&lt;br /&gt;
zur Satzung: [[Datei:Satzung_foodsharing_e.V._2016-12-04.pdf]] (vom 4.12.2016)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Manuel</name></author>
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